Ständerat will keine Gebührenbefreiung

Der Ständerat tritt nicht auf das Geschäft zur Gebührenbefreiung für Verwaltungsdokumente ein. investigativ.ch ist über diesen Entscheid enttäuscht.

Leider hat die Arbeit von investigativ.ch und Öffentlichkeitsgesetz.ch mit der Unterstützung von über 600 Medienschaffenden nicht gefruchtet: Der Ständerat hat mit 21 gegen 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, auf die Vorlage zur Gebührenbefreiung im Öffentlichkeitsgesetz nicht einzutreten. Nur die linken Mitglieder des Ständerats sowie Johanna Gapany (FDP, FR) und Werner Salzmann (SVP, BE) haben sich dafür ausgesprochen.

Lisa Mazzone (Grüne, GE) sowie Hans Stöckli (SP, BE) haben das Engagement der Medienbranche erwähnt. Die breite Mobilisierung der Medienbranche, die sich mit einem gemeinsamen Brief an den Ständerat gewendet hatte, habe gezeigt, dass dieses Anliegen für die Medienschaffenden von grosser Bedeutung sei, sagte Stöckli.

Auf Initiative von Öffentlichkeitsgesetz.ch und dem Recherchenetzwerk investigativ.ch hatten die bedeutendsten Medienorganisationen (SRG, der Verband Schweizer Medien (VSM), Ringier, etc.) sowie über 600 Medienschaffende, darunter 50 Chefredakteurinnen und Chefredakteure (NZZ, Tamedia, CH Media etc.) den offenen Brief unterzeichnet.

Das Geschäft geht nun zurück in die Staatspolitische Kommission des Nationalrats. Kommt die Vorlage nicht durch, können Behörden weiterhin Recherchen von Medienschaffenden verhindern. Dies widerspricht dem Willen des Gesetzgebers.

Das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes, seit 2006 in Kraft, hat sich zu einem wichtigen Recherchemittel entwickelt. Die Zahl der journalistischen Beiträge, die mit einem Öffentlichkeitsgesetz des Bundes oder eines Kantons realisiert wurden, hat sich seit 2016 verfünffacht.

Dabei wurden auch wichtige Dysfunktionen der Verwaltung aufgedeckt, wie etwa die Korruptionsaffäre im Seco, Spesen-Exzesse bei der Armee oder Fehleinschätzungen der Corona-Taskforce zu Beginn der Pandemie im Februar 2020.

Eine Medienmitteilung zum Entscheid des Ständerates ist hier abrufbar.