investigativ.ch begrüsst Eintretensentscheid des Ständerates im Öffentlichkeitsgesetz

Mit 25 gegen 18 Stimmen bei einer Enthaltung hat der Ständerat heute beschlossen, auf die Vorlage zur Gebührenbefreiung im Öffentlichkeitsgesetz einzutreten. Das das Recherche-Netzwerk investigativ.ch und der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch sind über diese Kehrtwende im Ständerat hocherfreut.

Abstimmungsresultat des Ständerats

Nachdem die zuständige ständerätliche Kommission auf die parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Edith Graf-Litscher nicht eintreten wollte, hat der Ständerat nun erkannt, dass eine Anpassung der Gebührenregelung im Gesetz nötig ist. Der Entscheid ebnet den Weg für einen grundsätzlich gebührenfreien Zugang zu Verwaltungsdokumenten.

In der Vergangenheit haben Medienschaffende mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes immer wieder auf Fehler und Systemmängel in der Verwaltung hinweisen können. Allerdings mussten sich Redaktionen teils bis vor Bundesgericht gegen Gebührenbescheide der Verwaltung wehren. Dieses hielt 2013 fest, dass selbst eine geringe Gebühr von 100 oder 200 Franken abschreckend wirkt und Transparenz verhindert.

Auch aus der Sicht von Bürgerinnen und Bürgern ist der Entscheid erfreulich. In den vergangenen Monaten ist zwischen einem erstaunlich grossen Teil der Bevölkerung und der Verwaltung ein Graben sichtbar geworden. In dieser Situation ist es nicht opportun, die Zugänglichkeit der Verwaltung mittels Gebühren zu erschweren. Die Öffentlichkeitsgesetze von Bund und Kantonen haben zum Ziel, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Staat zu stärken.

Die bedeutendsten Medienorganisationen der Schweiz (SRG, der Verband Schweizer Medien, Tamedia, Ringier etc.) und mehr als 600 Medienschaffende, darunter 50 Chefredakteurinnen und Chefredakteure (NZZ, Tamedia, CH Media etc.) haben sich im Mai in einem offenen Brief mit der Bitte an das Parlament, die Gebühren für Verwaltungsdokumente aufzuheben. Öffentlichkeitsgesetz.ch und investigativ.ch haben diese Aktion koordiniert.