Öffentlichkeitsgesetz: Ausnahmegebühren gehören ins Gesetz

In der Herbstsession befasst sich der Ständerat am 12. September erneut mit der Gebührenregelung im Öffentlichkeitsgesetz (16.432). Nun geht es um die Differenzbereinigung. Der Verein investigativ.ch fordert den Ständerat auf, dem Nationalrat statt der Kommission zu folgen und der Verankerung eines Höchstbetrags für ausserordentliche Gebühren im Gesetz zuzustimmen.

Uns ist es ein Anliegen, dass dieser Höchstbetrag für Gebühren in Ausnahmefällen in einem gesetzlichen Rahmen festgelegt wird. Verordnungen werden schneller geändert als ein Gesetz, und es ist zu befürchten, dass der Bundesrat bzw. die Verwaltung in seiner Verordnung eine Hintertür zu höheren Gebühren öffnet, die Recherchen absichtlich verhindern könnten – schliesslich ist das Ziel des Geschäfts 16.432 mit der Gebührenbefreiung (zu dessen Prinzip Sie sich im Dezember bekannt haben), dass der Zugang zu Verwaltungsdokumenten nicht behindert wird.

In seiner jetzigen Form schützt der Gesetzesentwurf die Verwaltung bereits vor überzogenen Gesuchen, die keinem öffentlichen Interesse dienen. Für den Schweizer Qualitätsjournalismus ist es von entscheidender Bedeutung, dass das Gesetz nicht zu einer Farce wird, indem es der Verwaltung erlaubt, auf dem Verordnungsweg abschreckend hohe Gebühren zu verlangen, wie das in der Vergangenheit mehrmals geschehen ist.

Das Bundesgericht hielt 2013 in einem Entscheid fest, dass selbst eine geringe Gebühr von wenigen Hundert Franken abschreckend wirkt und Transparenz verhindert. Dies gilt insbesondere für regionale Medien, die nicht zu grossen Medienhäusern gehören. In den letzten drei Jahren beliefen sich die durchschnittlich verlangten Gebühren jedoch auf fast 650 Franken pro Anfrage, was für die Redaktionen bereits eine beträchtliche Summe ist.

Weil im gleichen Zeitraum die geforderte Summe mehrmals 3000 Franken überstieg, ist es unerlässlich, eine Obergrenze von 2000 Franken für Ausnahmefälle im Gesetz zu verankern. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat sich in seiner Stellungnahme für eine Verankerung einer Maximalgebühr im Gesetz ausgesprochen. Auch der Nationalrat hat diesem Vorgehen mit einer klaren Mehrheit zugestimmt.

Wir sind überzeugt, dass die Maximalgebühr für Ausnahmefälle dem Willen der Gesetzgeber entspricht, um die gute Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes zu garantieren.


Nachtrag: Am 12. September 2022 hat sich der Ständerat mit der Gebührenregelung befasst. Der Rat folgte diskussionslos seiner Kommission, die entgegen der Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und der Forderung des Nationalrats den Höchstbetrag von 2000 Franken für ausserordentliche Gebühren nicht im Gesetz festhalten wollte. Bundesrätin Karin Keller-Sutter verwies auf die steigende Zahl von Zugangsgesuchen. Darunter habe es auch sehr aufwändige, bei denen die Erhebung einer Gebühr gerechtfertigt sei. investigativ.ch und Öffentlichkeitsgesetz.ch hatten sich im Vorfeld der Debatte in einer Stellungnahme an den Ständerat für die Verankerung einer Gebührenobergrenze im Gesetz ausgesprochen, um zu verhindern, dass das Gesetz zu einer Farce wird, indem es der Verwaltung erlaubt, auf dem Verordnungsweg abschreckend hohe Gebühren zu verlangen. Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat.