Nationalrat will Pressefreiheit im Bankengesetz schützen

Das Bankengesetz soll die Pressefreiheit nicht einschränken. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion nach der SuisseSecrets-Affäre angenommen.

Es kommt Bewegung ins Spiel: Die Berichterstattung über den Schweizer Finanzplatz soll weder durch Abschreckung noch durch strafrechtliche Sanktionen beeinträchtigt werden, sofern Journalistinnen und Journalisten in gutem Glauben vorgehen. So sieht es der Nationalrat, der in der Frühlingsession eine entsprechende Motion seiner Wirtschaftskommission mit 113 zu 78 Stimmen gut geheissen hat. Vertreterinnen und Vertreter von Mitte und SVP waren dagegen.

Auslöser dafür war die SuisseSecrets-Affäre, eine kollektive Recherche zu einem Credit-Suisse-Datenleck, an welcher über 160 Journalistinnen und Journalisten aus der ganzen Welt gearbeitet haben – mit Ausnahme der Schweiz. Schweizer Medienschaffende hatten nicht an der Recherche teilgenommen, da sie wegen Artikel 47 des Bankengesetzes bei der Veröffentlichung von geheimen Bankdokumenten ein Strafverfahren riskiert hätten – mit einer «Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe».

Laut Irene Khan, Uno-Berichterstatterin für Pressefreiheit, verletzt der Artikel im Bankengesetz Menschenrechte und die Pressefreiheit (s. unseren Blogbeitrag zu diesem Thema). «Das Bankengesetz in seiner aktuellen Form verhindert, dass Journalistinnen und Journalisten in der Schweiz über kritische Ereignisse und Entwicklungen auf dem Finanzplatz berichten können», sagt Cathrin Caprez, Co-Präsidentin von investigativ.ch.

«Ausgerechnet bei diesem für die Schweiz enorm wichtigen Thema können die Medien ihre demokratie-politische Aufgabe nicht erfüllen, ohne dass ihnen strafrechtliche Konsequenzen drohen. Wohin das führen kann, zeigt das Beispiel SuisseSecrets, wie auch die aktuellsten Entwicklungen rund um die CS. Es braucht darum dringend eine Anpassung des Bankengesetzes!»

Das Recherche-Netzwerk investigativ.ch begrüsst deshalb die Annahme der Motion. Der Bundesrat unterstützte die Vorlage und ist bereit, zu prüfen, ob das Bankengesetz angepasst werden muss. Nun kommt das Geschäft in den Ständerat.