Céline Graf neu Projektmitarbeiterin bei investigativ.ch

Mehr Unterstützung für Lokaljournalismus: Das Schweizer Recherche-Netzwerk investigativ.ch baut seine Geschäftsstelle aus. Neu unterstützt die Berner Journalistin und Historikerin Céline Graf den Verein als Projektmitarbeiterin.

Investigativer Journalismus braucht Ressourcen – auch auf lokaler und regionaler Ebene. Deshalb baut investigativ.ch seine Geschäftsstelle aus und schafft eine neue Teilzeitstelle für die Förderung des Lokaljournalismus. Die freie Journalistin Céline Graf aus Bern entwickelt und koordiniert künftig neue Projekte, die Medienschaffende bei investigativen Recherchen unterstützen. «Ich freue mich sehr darauf, mit investigativ.ch den investigativen Journalismus in den Regionen, den Austausch und das Lernen zwischen Fachkolleg:innen längerfristig zu begleiten und zu fördern», sagt Céline Graf.

Céline Graf hat im Master Geschichte und Osteuropastudien studiert. Als freie Journalistin schreibt sie für verschiedene Zeitungen und Magazine vor allem über Kultur, Gesellschaft und Wissenschaft. Seit Juni 2026 engagiert sie sich als freie Mitarbeiterin beim Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch, der punktuell mit dem Verein investigativ.ch zusammenarbeitet. Zuvor war Graf Kulturredaktorin bei «Der Bund» und arbeitete beim Verein Lobbywatch. Zudem vermittelte sie an der Universitätsbibliothek Bern Informations- und Recherchekompetenzen und hat den MAS Information Science absolviert.

Mit der neuen Stelle reagiert investigativ.ch auf den wachsenden Bedarf an Unterstützung im Lokal- und Regionaljournalismus. Gerade kleinere Redaktionen oder freie Journalistinnen und Journalisten verfügen häufig über wenig Zeit und Ressourcen für aufwendige Recherchen, Weiterbildung oder Vernetzung. Gleichzeitig können investigative Geschichten auf lokaler Ebene eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber Behörden, Politik und weiteren Akteuren übernehmen. Ein Projekt, das bereits seit Anfang 2026 läuft, ist eine kostenlose Schulung zu Datenjournalismus für Lokal- und Regionalredaktionen, die der CH Media-Journalist Mark Walther unterrichtet. Zudem baut investigativ.ch unter anderem eine Datenbank für lokale und regionale Investigativ-Geschichten auf.

Die Förderung von Recherchen im Lokaljournalismus knüpft an die bisherige Arbeit von investigativ.ch an. Der Verband unterstützt Journalistinnen und Journalisten seit Jahren mit Weiterbildungen, Veranstaltungen, finanzieller Förderung und fachlicher Begleitung. «Mit der neuen Stelle können wir Projekte längerfristig planen, professioneller begleiten und unsere Angebote gezielter auf die Bedürfnisse von Lokaljournalistinnen und -journalisten ausrichten. Der Ausbau der Geschäftsstelle stärkt damit nicht nur unsere eigenen Strukturen, sondern vor allem die Unterstützung, die wir unseren Mitgliedern und Partnern bieten», so Geschäftsführerin Eva Hirschi.

Quellen müssen geschützt bleiben!

Zwei Vorstösse im Parlament wollen den Quellenschutz schwächen. Zusammen mit einer breiten Medienallianz wehrt sich investigativ.ch gegen diesen Einschüchterungseffekt und fordert den Ständerat auf, Motion und Postulat abzulehnen.

Können Quellen nicht mehr darauf vertrauen, dass ihre Identität geschützt ist, kann sie das davon abhalten, sich mit Informationen von öffentlichem Interesse an eine Redaktion zu wenden. Dabei ist dies eine zentrale Voraussetzung für investigativen Journalismus und die Kontrollfunktion der Medien. Die Motion 26.4051 und das Postulat 26.4052 der Rechtskommission des Ständerats wollen diesen Quellenschutz jetzt schwächen.

Motion schafft Rechtsunsicherheit

Einerseits fordert die Motion, dass sich der Quellenschutz auf diejenigen Personen beschränken soll, deren Einbezug zur Gewährleistung der Medienfreiheit unmittelbar erforderlich ist. Im publizistischen Prozess kommen aber diverse Personen mit vertraulichen Quelleninformationen in Berührung – auch Chefredaktionen, Rechtsdienste, IT oder Produktion. Eine engere Abgrenzung schafft Rechtsunsicherheit und erhöht die Gefahr, dass der Quellenschutz über vermeintlich nicht geschützte Mitarbeitende umgangen wird.

Andererseits fordert die Motion, dass sich der Schutz vor Beschlagnahmung ebenso auf die entsprechenden Medienschaffenden beschränken und nicht auf die eigentlichen Geheimnisverletzer selbst erstrecken soll. Der Beschlagnahmeschutz muss aber orts- und technologieneutral bleiben – Unterlagen, persönliche Aufzeichnungen und Korrespondenz der beschuldigten Person müssen geschützt bleiben, unabhängig davon, ob diese Informationen in einer Redaktion, bei einer Quelle, in einer Cloud oder bei einem Dienstleister liegen.

Auch Postulat gefährdet Quellenschutz

Nicht nur die Motion, auch das Postulat ist problematisch. Das Postulat verlangt vom Bundesrat eine umfassende Analyse der heutigen Rechtslage des journalistischen Quellenschutzes und seiner Auswirkungen auf die Strafverfolgung von Amtsgeheimnisverletzungen. Damit steht ein zentraler Grundsatz zur Diskussion: Quellen könnten weniger durch vorgelagerte strafprozessuale Schutzrechte und stattdessen stärker durch nachträgliche Rechtfertigungsgründe geschützt werden.

Der Unterschied ist entscheidend: Der heutige Quellenschutz soll verhindern, dass eine Quelle überhaupt enttarnt wird. Im diskutierten Modell könnte sie zuerst ermittelt und identifiziert werden – und sich erst danach gegen eine Bestrafung wehren. Eine einmal erfolgte Enttarnung lässt sich nicht rückgängig machen. Allein diese Aussicht kann potenzielle Quellen abschrecken.

Geltendes Recht kennt bereits Einschränkungen

Dabei ist der Quellenschutz bereits heute nicht absolut. Das geltende Recht kennt einen engen Ausnahmekatalog. Gebrochen werden darf der Quellenschutz etwa, um bestimmte schwere Straftaten aufzuklären bzw. die beschuldigte Person zu ergreifen. Eine zusätzliche Einschränkung ist weder notwendig noch ausreichend begründet.

Einzelne problematische Fälle wie die Indiskretionen im Umfeld der Covid-Pandemie rechtfertigen keine generelle Schwächung des Redaktionsgeheimnisses. Wer Quellen weniger verlässlich schützt, riskiert, dass Missstände künftig im Verborgenen bleiben.

Breite Medienallianz wehrt sich

Gegen die beiden Vorstösse hat sich eine breite Allianz aus der Medienbranche ad hoc zusammengeschlossen. Sie umfasst Medienverbände aus allen Sprachregionen, Gewerkschaften, journalistische Organisationen sowie zahlreiche weitere Akteure der Medienbranche unterschiedlicher politischer Couleur. Gemeinsam fordern wir den Ständerat auf, Motion und Postulat abzulehnen.

Leitfaden von RSF zu Cybersicherheit

Wie sich Medienschaffende konkret gegen digitale Angriffe und Überwachung schützen können, erklärt ein neuer Leitfaden von Reporter ohne Grenzen.

Was gilt es bei der digitalen Sicherheit zu beachten? Gerade für Journalistinnen und Journalisten ist dies eine zentrale Frage: «Medienschaffende sind bevorzugte Ziele der Überwachung, sei es durch staatliche Akteure, kriminelle Gruppen oder Unternehmen, die ihre Interessen durchsetzen wollen», schreibt Reporter ohne Grenzen/Reporter sans Frontières (RSF) in einer Mitteilung.

Die Organisation baut deshalb den Bereich Cybersicherheit aus. Ressourcen und Fachwissen sollen Journalist:innen helfen, «sicher zu arbeiten und ihre Quellen zu schützen».

Ein erstes Angebot ist nun auf der Webseite von RSF zugänglich: Ein Leitfaden für digitale Sicherheit listet praktische Empfehlungen auf. Sie richten sich an alle Medienschaffenden und sind unterteilt in vier Sicherheitsstufen – für investigative Journalist:innen gilt mindestens Stufe 2:

  • 1. Stufe: Basismassnahmen für wirtschaftliche und politische Berichterstattung
  • 2. Stufe: Anonymität im Netz für Recherchejournalismus
  • 3. Stufe: Quellenschutz für Recherchen zu Risikothemen
  • 4. Stufe: Gesicherte Umgebung für Recherchen mit vertraulichen Quellen

Die Tipps betreffen vor allem die sichere, anonyme und verschlüsselte Kommunikation mit Handy und Computer, das Speichern und Löschen von Daten, den Schutz vor Phishing, Tracking und Hacking, allgemeines Verhalten an öffentlichen Orten und die Arbeit mit sensitiven Daten. Aber auch das Vorgehen, falls ein Gerät beschlagnahmt wird, ist Thema.

Um das Bewusstsein für Cybersicherheit bei Medienschaffenden weiter zu stärken, stellt RSF weitere Angebote, darunter Kurse, in Aussicht.

Jetzt Vorschläge einreichen für den Goldenen Bremsklotz 2026

Es ist wieder so weit: Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten für unseren Goldenen Bremsklotz! Der Schmähpreis, den das Recherchenetzwerk investigativ.ch seit 2014 verleiht, zeichnet die grössten Informationsverhinderer aus. Ihr kennt es aus eurem Alltag: Pressestellen, PR-Berater und Behörden finden regelmässig einen Grund, warum es gerade nicht möglich sei zu informieren. Meist sind die Absagen freundlich. Manchmal wird schamlos gelogen. Und gelegentlich wird es total absurd. Dann folgt der Hinweis, dass die Bearbeitung dieses Einsichtsgesuches eine Gebührenrechnung von über 100’000 Franken zur Folge hätte. Reicht jetzt eure besten Kandidatinnen und Kandidaten ein – ein Mail mit einer kurzen Begründung an kontakt(at)investigativ.ch genügt.

Der Vorstand stellt daraus eine Shortlist zusammen, über welche die Mitglieder von investigativ.ch abstimmen werden. Hier könnt ihr Mitglied werden.

Wir freuen uns auf eure Nominationen!

Zu den vergangenen Gewinnerinnen und Gewinnern.

Neues Co-Präsidium für investigativ.ch

Pasquale Ferrara (K-Tipp) und Lukas Lippert (Beobachter) sind an der Mitgliederversammlung in das Co-Präsidium von investigativ.ch gewählt worden. Neu im Vorstand ist zudem Nina Blaser (SRF), sie folgt auf Fiona Endres (SRF), die aus beruflichen Gründen zurückgetreten ist.

Die neuen Co-Präsidenten Pasquale Ferrara und Lukas Lippert (Foto: Raphael Hünerfauth)

Das Schweizer Recherche-Netzwerk hat eine neue Co-Führung: Die beiden Investigativjournalisten Pasquale Ferrara und Lukas Lippert sind an der Mitgliederversammlung in Bern in das Co-Präsidium gewählt worden. «Das generationen- und redaktionsübergreifende Duo ergänzt den Vorstand von investigativ.ch bestens und ist sehr motiviert, die Weichen für die nächsten Jahren zu stellen», sagt Geschäftsführerin Eva Hirschi.

«Investigativer Journalismus wird noch an Relevanz gewinnen»

«Ich freue mich sehr, mich in diesen spannenden und gleichzeitig herausfordernden Zeiten für den Investigativ-Journalismus in der Schweiz zu engagieren. Ich bin überzeugt, dass dieser nicht nur überleben, sondern noch an Relevanz gewinnen wird», so Lukas Lippert.

«Gemeinsam mit Lukas und dem engagierten Vorstand von investigativ.ch wollen wir die Ziele des Vereins voranzutreiben und nachhaltig zu sichern – und mit neuen Ideen und Projekten den investigativen Journalismus in der Schweiz stärken», sagt Pasquale Ferrara.

Pasquale Ferrara ist Co-Redaktionsleiter der Zeitschriften K-Tipp/saldo und leitet dort das Rechercheteam. Zuvor arbeitete er fast 25 Jahre für SRF: Als Redaktor, Produzent sowie stellvertretender Leiter von «Kassensturz» und später in verschiedenen Funktionen für die Sendung «10vor10» und im Newsroom. Er studierte Geschichte an der Universität Zürich und Lausanne und absolvierte dann die Grundausbildung am MAZ.

Lukas Lippert ist seit 2024 Redaktor beim «Beobachter». Zuvor arbeitete er unter anderem bei Ringier, SRF und Tamedia. 2023 nahm er am Förderprogramm für investigativen Journalismus bei Tamedia sowie am European Collaborative Journalism Programme (ECJP) der «Alfred Toepfer Stiftung» und «Arena for Journalism» für grenzüberschreitende Recherchen teil. Er hat 2019 die Ringier-Journalistenschule absolviert.

Von SRF Investigativ folgt Nina Blaser auf Fiona Endres

An der Mitgliederversammlung ist Fiona Endres, Co-Leiterin von SRF Investigativ, aus dem Vorstand zurückgetreten, weil sie die Stelle wechselt und ab Sommer als SRF-Korrespondentin aus Grossbritannien berichtet. Sie bleibt dem Verein aber als Mitglied erhalten. Pasquale Ferrara hat sich bei ihr im Namen des Vereins herzlich bedankt für ihr jahrelanges grosses Engagement und insbesondere die vielen guten Ideen für Gäste für Workshops.

Neu in den Vorstand gewählt wurde zudem Nina Blaser. Nina Blaser ist seit 2026 Leiterin von SRF Investigativ. Ab 2021 baute sie das neue trimedial arbeitende Recherche-Team von SRF in Co-Leitung auf. Sie ist seit 2013 bei SRF tätig, nach der trimedialen Stage-Ausbildung arbeitete sie als Reporterin und Produzentin für «10vor10» und «Rundschau». Davor war sie lange Jahre als Radiojournalistin tätig. Nina Blaser studierte Politikwissenschaft und Public Management und unterrichtet Recherche an der Journalistenschule MAZ in Luzern.

Weiterhin im achtköpfigen Vorstand vertreten sind Martin Stoll (Öffentlichkeitsgesetz.ch), Sven Altermatt (Blick), Anielle Peterhans (Tamedia), Laura Drompt (Bon à savoir), Doris Kleck (CH Media) und Dominique Botti (24 Heures). Alle Vorstandsmitglieder engagieren sich ehrenamtlich für das Recherche-Netzwerk.

Rückblick auf die Jahreskonferenz 2026

Crans-Montana, Gaza, Epstein-Files: Krisen und Katastrophen stellen den Journalismus vor besondere Herausforderungen. Wie lässt sich unter Zeit- und Konkurrenzdruck verlässlich recherchieren? Wie arbeitet man verantwortungsvoll in Ausnahmesituationen? Diesen Fragen widmeten wir uns an der diesjährigen Jahreskonferenz am 1. Mai in Bern.

Fotos: Ⓒ Raphael Hünerfauth

Zum Nachdenken regte bereits die Keynote von Dennis Winter an: Wie erreichen wir insbesondere ein jüngeres Publikum mit investigativen Recherchen? Der Journalist und Formatentwickler aus Deutschland – aktuell bei SRF – widmet sich kreativen Ansätzen und plädierte für mehr Kooperationen. Medienschaffende müssten nicht zu Newsfluencern werden – jedoch mit ihnen zusammenarbeiten.

Als Einstieg in unser Hauptthema – Recherchieren in Ausnahmesituationen – begannen wir dieses Jahr direkt mit der Podiumsdiskussion. Darin ging es um das Thema, das die Schweiz seit Anfang Jahr am meisten beschäftigt: die Brandkatastrophe von Crans-Montana.

Ludovic Rocchi vom Pôle enquête der RTS, Leo Eiholzer von der NZZ am Sonntag und Susan Boos vom Schweizer Presserat diskutierten mit Anielle Peterhans (Recherchedesk Tamedia und Vorstand investigativ.ch), wie Medien in Ausnahmesituationen arbeiten – und wo Fehler, Grenzen und Lehren liegen.

Angemerkt sei hier, dass auch je ein Vertreter der Walliser Lokalzeitung Le Nouvelliste sowie des französischen Nachrichtensenders BFM TV eingeladen waren, sie ihre Teilnahme jedoch bedauernswerterweise kurzfristig abgesagt haben.

Wer wollte, konnte das Thema Crans-Montana in zwei Workshops weiter vertiefen: Die RTS-Journalisten Fabiano Citroni und Ludovic Rocchi erzählten, wie sie zu Crans-Montana recherchieren, wie sie mit Justizdokumenten umgehen und wo sie das öffentliche Interesse sehen – und wo nicht.

Anwältinnen und Anwälte spielten bei den Enthüllungen zu Crans-Montana eine wichtige, wenn auch zwiespältige Rolle. In einem weiteren Workshop gaben die Rechtsanwälte Matthias Seemann (Rechtsdienst Tamedia und 20 Minuten) und Patrick Krauskopf (Experte für Litigation-PR) einen Einblick, wie vertrauliche Dokumente aus laufenden Verfahren an die Medien gelangen und welche Interessen dahinterstehen.

Doch nicht nur um Crans-Montana ging es an der Jahreskonferenz: Die NZZ-Journalisten Forrest Rogers und Eike Hoppmann zeigten, wie sie sich durch die komplexen Datensätze der Epstein-Files gearbeitet, welche relevante Verbindungen sie identifiziert und wie sie ihre Recherche aufgebaut haben – und welche Tools dabei unverzichtbar waren.

Sehr berührend war das Werkstattgespräch mit der ägyptisch-palästinensischen Journalistin Youmna El Sayed. Sie erzählte eindrücklich, wie sie als Korrespondentin für Al Jazeera English aus dem Gaza-Krieg berichtet hatte, bevor sie vor zwei Jahren nach Ägypten flüchtete.

Sie zeigte auf, welche Herausforderungen internationale und lokale Medien bei der Kriegsberichterstattung erleben, was das mit ihr (und ihrer Familie) gemacht hatte und warum sie der internationalen Berichterstattung über Gaza kritisch gegenübersteht (ein Interview mit ihr wurde zudem in der SRF-Sendung Echo der Zeit ausgestrahlt).

Viele der Diskussionen der Jahreskonferenz wurden am anschliessenden Apéro vertieft. Die Gelegenheit für Reflexion, Austausch und Vernetzung kommt im strengen Redaktionsalltag manchmal zu kurz. Anlässe wie der unsrige sollen Raum dafür bieten – und immer wieder in Erinnerung rufen, warum tiefgründiger Recherchejournalismus wichtig ist.

Neue Datenbank für Zuger Regierungsprotokolle mit unserer Unterstützung

Es ist das umfassendste Projekt, das investigativ.ch mit dem Recherche-Fonds bislang gefördert hat: Das Zentralschweizer Medium «zentralplus» hat eine Datenbank kreiert, auf welcher die Protokolle der Zuger Regierungsratssitzungen frei zugänglich und durchsuchbar sind.

43 Protokolle von Regierungsratssitzungen aus dem Jahr 2022, die «zentralplus» gestützt auf das Zuger Öffentlichkeitsgesetz erhalten hat, stehen für die Öffentlichkeit neu in einer Online-Datenbank frei zur Verfügung – doch das Projekt dauerte mehrere Jahre und stiess auf zahlreiche Hindernisse.

Um die Protokolle überhaupt zu erhalten, musste die Redaktion zuerst vor das Zuger Verwaltungsgericht – und erhielt recht. Doch die Zuger Regierung zog den Fall bis vor das Bundesgericht. Dieses trat auf die Beschwerde der Zuger Regierung nicht ein.

Recherchen von öffentlichem Interesse

Ein Dreivierteljahr nach dem Bundesgerichtsurteil liess die Zuger Regierung der Redaktion die Protokolle schliesslich zukommen – aber nicht etwa auf elektronischem Weg wie heute üblich, sondern ausgedruckt in mehreren Bundesordnern. «Am meisten ärgert uns, dass der Kanton Zug vom Zeitpunkt des Bundesgerichtsurteils bis zur Zustellung der Protokolle zehn Monate benötigte», sagt Christian Hug, CEO von «zentralplus».

Doch nicht nur das: «Zudem stellte er fürs Schwärzen der Protokolle auch noch 7320 Franken in Rechnung. Die Regierung argumentiert mit einem hohen Mehraufwand. Dabei gehört doch Transparenz in der Entscheidfindung zur klassischen Verwaltungsarbeit», so Hug.

Die Protokolle liefern Einblick in die Regierungsarbeit – die Rechercheergebnisse der Redaktion brachten mehrere bislang verborgene Probleme ans Licht, etwa die umstrittene Einführung von Microsoft-Produkten in der Kantonsverwaltung, die Konflikte rund um die Gründung des neuen Zuger Blockchain-Instituts, die freihändige Vergabe des Auftrags für das digitale Amtsblatt an das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und die Hintergründe für den Rücktritt von Ex-Regierungsrat Beat Villiger.

Eigens kreierte Datenbank

Um die erkämpften Protokolle auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, hatte die Redaktion von Anfang an das Ziel, eine Datenbank zu schaffen. Doch auch dieses Projekt stiess auf Hürden: In den Bundesordnern befanden sich Excel-Tabellen mit Verweisen, die ausgedruckt nicht nachvollziehbar waren. Zudem waren zahlreiche Passagen der Dokumente geschwärzt.

«Um die Protokolle der Öffentlichkeit überhaupt verfügbar zu machen, mussten wir also erst eine Logik programmieren, mit der die Dokumente gescannt, durchsuchbar und mit der Begründung der Schwärzung versehen werden konnten», so Hug.

In der eigens dafür kreierten Datenbank sind die Dokumente nun sowohl im PDF-Format wie auch als Fliesstext zugänglich. Über eine Volltextsuche können beliebige Begriffe eingegeben werden. Die von der Behörde geltend gemachten Gründe für allfällige Schwärzungen der Protokolle sind im Transkript aufgeführt. Die Datenbank ist ab sofort freizugänglich.

Die Kreation der Datenbank wurde durch den «Recherche-Fonds von investigativ.ch/Daniel Brunner» finanziell unterstützt. 

Der Recherche-Fonds von investigativ.ch

Zur Förderung von Recherchen im Schweizer Lokal- und Regionaljournalismus wurde 2019 ein Recherche-Fonds geschaffen, der von investigativ.ch betrieben wird. Finanziert wird er von der Gottlieb und Hans Vogt Stiftung sowie von Daniel Brunner. Letzterer Topf legt den Schwerpunkt auf Recherchen in der Zentralschweiz und Zug. Jährlich stehen insgesamt 45’000 Franken zur Verfügung. Nebst Anschub- und Realisierungsfinanzierungen können Medienschaffende auch ein Coaching mit einer Expertin oder einem Experten aus unserem Netzwerk beantragen. Alle Informationen finden sich hier.

Internationale Plattformen müssen Verantwortung übernehmen

Für investigativ.ch ist das neue Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen KomPG ein erster Schritt in der Plattformregulierung – doch es braucht weitere Gesetzesvorhaben, um Plattformen demokratieverträglich zu gestalten und dabei der Rolle der Medien gerecht zu werden.

Plattformen und Suchmaschinen spielen sowohl bei der Erarbeitung von Medieninhalten als auch in deren Distribution eine zentrale Rolle. Anders als Massenmedien wurden Plattformen und Suchmaschinen bisher aber nicht zur Verantwortung gezogen. Mit dem neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) will der Bundesrat nun Grundregeln für diese erlassen.

Das Recherche-Netzwerk investigativ.ch begrüsst dies ausdrücklich. Wir regen jedoch gewisse Anpassungen an, damit die demokratische Bedeutung von Medien und Medieninhalten angemessen berücksichtigt wird. Wir haben uns in der Vernehmlassung entsprechend geäussert. Nachfolgend unsere hervorgehobenen Punkte:

  • Geltungsbereich auf KI-Systeme ausweiten: Generative KI-Systeme haben bereits heute massive Auswirkungen auf Individuen und die Gesellschaft – und auf die Verbreitung von Medieninhalten. Mittels generativer KI unzuverlässige oder irreführende erstellte Inhalte beeinflussen die Meinungsbildung oder schaden Einzelpersonen. Grosse KI-basierte Suchmaschinen oder KI-Anwendungen, die in Suchmaschinen integriert sind oder von ihnen genutzt werden, sollten deshalb ebenfalls unter das vorgesehene Gesetz fallen. Dies liesse sich über den Verordnungsweg regeln.
  • Risikoanalyse und Risikominimierung: Wir begrüssen, dass Plattformen und Suchmaschinen verpflichtet werden sollen, Analysen zu systemischen Risiken durchzuführen. Wir bedauern jedoch sehr, dass Plattformen und Suchmaschinen nicht verpflichtet werden, Massnahmen zu ergreifen, um diese Risiken tatsächlich zu minimieren und über diese Massnahmen zu berichten. Damit droht die Regulierung zahnlos zu bleiben. Wie in der EU muss auch eine Pflicht zu Risikominderungsmassnahmen festgehalten werden (siehe Art. 35 DSA).
  • Moderation von Medieninhalten: Inhalte publizistischer Medien werden unter Einhaltung professioneller Regeln produziert. Zudem unterliegen Medien einer Selbstregulierung durch den Presserat. Wenn Kommunikationsplattformen Medieninhalte moderieren, sollten sie deshalb besondere Sorgfalt walten lassen. Ebenso muss verhindert werden, dass kritische Medienberichterstattung über Plattformen von diesen unterdrückt werden kann. Zwar wurde im DSA aus guten Gründen auf eine Medienausnahme verzichtet. Dafür wurde in Art. 18 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) ein besonderes Verfahren für die Moderation von Medieninhalten festgehalten. Dieses sollte auch im KomPG übernommen werden.
  • Algorithmische Empfehlungssysteme: Die Vorschriften zu algorithmischen Emp-fehlungssystemen (Art. 18 VE-KomPG) sind sinnvoll, sollten aber ergänzt werden. Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sollten den Nutzerinnen und Nutzern erlauben, die in Empfehlungssysteme einfliessenden Parameter zu beeinflussen resp. anders zu gewichten und/oder alternative Empfehlungssysteme (bspw. von Drittanbieterinnen) abonnieren zu können. Plattformen wie Bluesky zeigen, dass dies technisch möglich ist. Ebenso sollte ein auf Profiling basierendes Empfehlungssystem nicht standardmässig aktiviert sein (Opt-in statt Opt-out). Die Nutzerinnen und Nutzer würden damit mehr Eigenverantwortung für die ihnen angezeigten Inhalte übernehmen können; Medien hätten die Möglichkeit, ihre eigenen Empfehlungsalgorithmen anzubieten.
  • Datenzugang: Es ist richtig und wichtig, dass Plattformen der Forschung und NGOs Datenzugang gewähren müssen (Art. 26 VE-KomPG). Allerdings sollte der Datenzugang nicht zu restriktiv gehandhabt werden. Insbesondere müssen auch zivilgesellschaftliche Organisationen, deren Haupttätigkeit nicht Forschung ist, Zugang erhalten können. Auch Medienschaffende sollten Zugang zu den Daten erhalten.

Für investigativ.ch ist das KomPG ein erster Schritt in der Plattformregulierung – doch es braucht weitere Gesetzesvorhaben, um Plattformen demokratieverträglich zu gestalten und dabei der Rolle der Medien gerecht zu werden. Deshalb möchten wir folgende Punkte anregen:

>> Meinungsmacht: Neben Marktmacht besitzen Intermediäre auch Meinungsmacht, in dem sie festlegen, welche Inhalte den Nutzerinnen und Nutzern überhaupt angezeigt werden. Einerseits können Plattformen und KI-Anbieterinnen dazu verpflichtet werden, gesellschaftliche, demokratische oder publizistische Werte bei der Programmierung von Algorithmen zu berücksichtigen. Andererseits sollte auch der Aufbau von Alternativen zu bestehenden Plattformen forciert werden, etwa durch eine Weiterentwicklung des medialen Service public.

>> KI-Regulierung: Erfreulicherweise hat der Bundesrat die Absicht, das Übereinkommen des Europarats über KI und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu ratifizieren. Auch mit Blick auf den Einsatz von KI in den Bereichen Medien, Kommunikation und Öffentlichkeit sollte ein menschenrechtlicher Ansatz Priorität erhalten. Insbesondere erscheint es nötig, Anbieter von generativen KI-Anwendungen, die nicht unter das KomPG fallen, in die Verantwortung zu nehmen.

>> Zero-Click-Internet: Durch die zunehmend wichtige Stellung von Intermediären in der Informations- und Mediennutzung bedarf es neuer Vergütungsmodelle für Medienunternehmen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil Medieninhalte für das Training genutzt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich publizistische Inhalte kaum oder gar nicht mehr marktlich finanzieren lassen.

Bank Reyl: Die Journalisten haben bloss ihren Job gemacht

Die Genfer Staatsanwaltschaft stellt im Fall Bank Reyl vs. Tamedia die Pressefreiheit klar über das Bankgeheimnis. Doch aufatmen können Journalistinnen und Journalisten, die in der Finanzbranche recherchieren, deswegen nicht.

Text: Céline Graf

Die Privatbank Reyl zeigte vergangenes Jahr drei Journalisten des Recherche-Desks von Tamedia an, die Missstände bei der Bank und die fragwürdige Rolle der Verwaltungsrätin und Alt-Bundesrätin Ruth Metzler dabei aufgedeckt hatten. Die Anwälte der Bank warfen den Journalisten eine Verletzung des Bankgeheimnisses vor und forderten Hausdurchsuchungen in den Redaktionen des «Tages-Anzeigers», der «Tribune de Genève» und bei den Journalisten selbst.

Die Genfer Staatsanwaltschaft hat schliesslich alle Anträge abgelehnt, mehr noch: in einer zwölfseitigen Verfügung «abgeschmettert», so der Tages-Anzeiger. Die im Tamedia-Artikel veröffentlichten Informationen seien «vom beruflichen Auftrag der Journalisten», insbesondere als «Wachhunde» in einer demokratischen Gesellschaft, gedeckt und «von allgemeinem Interesse», begründete Oberstaatsanwalt Olivier Jornot seinen Entscheid im November 2025. In anderen Worten: Die Journalisten haben bloss ihren Job gemacht.

Doch aufatmen können Medienschaffende, die in der Finanzbranche recherchieren, deswegen nicht. Die Einschüchterungs- und Zensurversuche der Bank sind nicht nur unzulässig, sondern für Medien und die Bevölkerung sehr bedenklich. Der Fall Reyl vs. Tamedia erinnert daran, dass die Medienfreiheit in der Schweiz durch interessengeleitete Politik wie den Artikel 47 des Bankengesetzes empfindlich geschwächt wird. Demnach droht Journalistinnen und Journalisten, die unter Verletzung des Bankgeheimnisses beschaffte Informationen veröffentlichen, eine Gefängnisstrafe. Mit diesem Gesetz steht die Schweiz auf der Weltkarte der Pressefreiheit alleine da, kritisiert etwa Reporter ohne Grenzen.

Auch aus Sicht von investigativ.ch braucht es nach wie vor eine Gesetzesänderung. Denn solche einschüchternden Klagen sollten gar nicht erst möglich sein!

Medienpolitik und Gesetze