Neue Datenbank für Zuger Regierungsprotokolle mit unserer Unterstützung

Es ist das umfassendste Projekt, das investigativ.ch mit dem Recherche-Fonds bislang gefördert hat: Das Zentralschweizer Medium «zentralplus» hat eine Datenbank kreiert, auf welcher die Protokolle der Zuger Regierungsratssitzungen frei zugänglich und durchsuchbar sind.

43 Protokolle von Regierungsratssitzungen aus dem Jahr 2022, die «zentralplus» gestützt auf das Zuger Öffentlichkeitsgesetz erhalten hat, stehen für die Öffentlichkeit neu in einer Online-Datenbank frei zur Verfügung – doch das Projekt dauerte mehrere Jahre und stiess auf zahlreiche Hindernisse.

Um die Protokolle überhaupt zu erhalten, musste die Redaktion zuerst vor das Zuger Verwaltungsgericht – und erhielt recht. Doch die Zuger Regierung zog den Fall bis vor das Bundesgericht. Dieses trat auf die Beschwerde der Zuger Regierung nicht ein.

Recherchen von öffentlichem Interesse

Ein Dreivierteljahr nach dem Bundesgerichtsurteil liess die Zuger Regierung der Redaktion die Protokolle schliesslich zukommen – aber nicht etwa auf elektronischem Weg wie heute üblich, sondern ausgedruckt in mehreren Bundesordnern. «Am meisten ärgert uns, dass der Kanton Zug vom Zeitpunkt des Bundesgerichtsurteils bis zur Zustellung der Protokolle zehn Monate benötigte», sagt Christian Hug, CEO von «zentralplus».

Doch nicht nur das: «Zudem stellte er fürs Schwärzen der Protokolle auch noch 7320 Franken in Rechnung. Die Regierung argumentiert mit einem hohen Mehraufwand. Dabei gehört doch Transparenz in der Entscheidfindung zur klassischen Verwaltungsarbeit», so Hug.

Die Protokolle liefern Einblick in die Regierungsarbeit – die Rechercheergebnisse der Redaktion brachten mehrere bislang verborgene Probleme ans Licht, etwa die umstrittene Einführung von Microsoft-Produkten in der Kantonsverwaltung, die Konflikte rund um die Gründung des neuen Zuger Blockchain-Instituts, die freihändige Vergabe des Auftrags für das digitale Amtsblatt an das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und die Hintergründe für den Rücktritt von Ex-Regierungsrat Beat Villiger.

Eigens kreierte Datenbank

Um die erkämpften Protokolle auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, hatte die Redaktion von Anfang an das Ziel, eine Datenbank zu schaffen. Doch auch dieses Projekt stiess auf Hürden: In den Bundesordnern befanden sich Excel-Tabellen mit Verweisen, die ausgedruckt nicht nachvollziehbar waren. Zudem waren zahlreiche Passagen der Dokumente geschwärzt.

«Um die Protokolle der Öffentlichkeit überhaupt verfügbar zu machen, mussten wir also erst eine Logik programmieren, mit der die Dokumente gescannt, durchsuchbar und mit der Begründung der Schwärzung versehen werden konnten», so Hug.

In der eigens dafür kreierten Datenbank sind die Dokumente nun sowohl im PDF-Format wie auch als Fliesstext zugänglich. Über eine Volltextsuche können beliebige Begriffe eingegeben werden. Die von der Behörde geltend gemachten Gründe für allfällige Schwärzungen der Protokolle sind im Transkript aufgeführt. Die Datenbank ist ab sofort freizugänglich.

Die Kreation der Datenbank wurde durch den «Recherche-Fonds von investigativ.ch/Daniel Brunner» finanziell unterstützt. 

Der Recherche-Fonds von investigativ.ch

Zur Förderung von Recherchen im Schweizer Lokal- und Regionaljournalismus wurde 2019 ein Recherche-Fonds geschaffen, der von investigativ.ch betrieben wird. Finanziert wird er von der Gottlieb und Hans Vogt Stiftung sowie von Daniel Brunner. Letzterer Topf legt den Schwerpunkt auf Recherchen in der Zentralschweiz und Zug. Jährlich stehen insgesamt 45’000 Franken zur Verfügung. Nebst Anschub- und Realisierungsfinanzierungen können Medienschaffende auch ein Coaching mit einer Expertin oder einem Experten aus unserem Netzwerk beantragen. Alle Informationen finden sich hier.

Internationale Plattformen müssen Verantwortung übernehmen

Für investigativ.ch ist das neue Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen KomPG ein erster Schritt in der Plattformregulierung – doch es braucht weitere Gesetzesvorhaben, um Plattformen demokratieverträglich zu gestalten und dabei der Rolle der Medien gerecht zu werden.

Plattformen und Suchmaschinen spielen sowohl bei der Erarbeitung von Medieninhalten als auch in deren Distribution eine zentrale Rolle. Anders als Massenmedien wurden Plattformen und Suchmaschinen bisher aber nicht zur Verantwortung gezogen. Mit dem neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) will der Bundesrat nun Grundregeln für diese erlassen.

Das Recherche-Netzwerk investigativ.ch begrüsst dies ausdrücklich. Wir regen jedoch gewisse Anpassungen an, damit die demokratische Bedeutung von Medien und Medieninhalten angemessen berücksichtigt wird. Wir haben uns in der Vernehmlassung entsprechend geäussert. Nachfolgend unsere hervorgehobenen Punkte:

  • Geltungsbereich auf KI-Systeme ausweiten: Generative KI-Systeme haben bereits heute massive Auswirkungen auf Individuen und die Gesellschaft – und auf die Verbreitung von Medieninhalten. Mittels generativer KI unzuverlässige oder irreführende erstellte Inhalte beeinflussen die Meinungsbildung oder schaden Einzelpersonen. Grosse KI-basierte Suchmaschinen oder KI-Anwendungen, die in Suchmaschinen integriert sind oder von ihnen genutzt werden, sollten deshalb ebenfalls unter das vorgesehene Gesetz fallen. Dies liesse sich über den Verordnungsweg regeln.
  • Risikoanalyse und Risikominimierung: Wir begrüssen, dass Plattformen und Suchmaschinen verpflichtet werden sollen, Analysen zu systemischen Risiken durchzuführen. Wir bedauern jedoch sehr, dass Plattformen und Suchmaschinen nicht verpflichtet werden, Massnahmen zu ergreifen, um diese Risiken tatsächlich zu minimieren und über diese Massnahmen zu berichten. Damit droht die Regulierung zahnlos zu bleiben. Wie in der EU muss auch eine Pflicht zu Risikominderungsmassnahmen festgehalten werden (siehe Art. 35 DSA).
  • Moderation von Medieninhalten: Inhalte publizistischer Medien werden unter Einhaltung professioneller Regeln produziert. Zudem unterliegen Medien einer Selbstregulierung durch den Presserat. Wenn Kommunikationsplattformen Medieninhalte moderieren, sollten sie deshalb besondere Sorgfalt walten lassen. Ebenso muss verhindert werden, dass kritische Medienberichterstattung über Plattformen von diesen unterdrückt werden kann. Zwar wurde im DSA aus guten Gründen auf eine Medienausnahme verzichtet. Dafür wurde in Art. 18 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) ein besonderes Verfahren für die Moderation von Medieninhalten festgehalten. Dieses sollte auch im KomPG übernommen werden.
  • Algorithmische Empfehlungssysteme: Die Vorschriften zu algorithmischen Emp-fehlungssystemen (Art. 18 VE-KomPG) sind sinnvoll, sollten aber ergänzt werden. Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sollten den Nutzerinnen und Nutzern erlauben, die in Empfehlungssysteme einfliessenden Parameter zu beeinflussen resp. anders zu gewichten und/oder alternative Empfehlungssysteme (bspw. von Drittanbieterinnen) abonnieren zu können. Plattformen wie Bluesky zeigen, dass dies technisch möglich ist. Ebenso sollte ein auf Profiling basierendes Empfehlungssystem nicht standardmässig aktiviert sein (Opt-in statt Opt-out). Die Nutzerinnen und Nutzer würden damit mehr Eigenverantwortung für die ihnen angezeigten Inhalte übernehmen können; Medien hätten die Möglichkeit, ihre eigenen Empfehlungsalgorithmen anzubieten.
  • Datenzugang: Es ist richtig und wichtig, dass Plattformen der Forschung und NGOs Datenzugang gewähren müssen (Art. 26 VE-KomPG). Allerdings sollte der Datenzugang nicht zu restriktiv gehandhabt werden. Insbesondere müssen auch zivilgesellschaftliche Organisationen, deren Haupttätigkeit nicht Forschung ist, Zugang erhalten können. Auch Medienschaffende sollten Zugang zu den Daten erhalten.

Für investigativ.ch ist das KomPG ein erster Schritt in der Plattformregulierung – doch es braucht weitere Gesetzesvorhaben, um Plattformen demokratieverträglich zu gestalten und dabei der Rolle der Medien gerecht zu werden. Deshalb möchten wir folgende Punkte anregen:

>> Meinungsmacht: Neben Marktmacht besitzen Intermediäre auch Meinungsmacht, in dem sie festlegen, welche Inhalte den Nutzerinnen und Nutzern überhaupt angezeigt werden. Einerseits können Plattformen und KI-Anbieterinnen dazu verpflichtet werden, gesellschaftliche, demokratische oder publizistische Werte bei der Programmierung von Algorithmen zu berücksichtigen. Andererseits sollte auch der Aufbau von Alternativen zu bestehenden Plattformen forciert werden, etwa durch eine Weiterentwicklung des medialen Service public.

>> KI-Regulierung: Erfreulicherweise hat der Bundesrat die Absicht, das Übereinkommen des Europarats über KI und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu ratifizieren. Auch mit Blick auf den Einsatz von KI in den Bereichen Medien, Kommunikation und Öffentlichkeit sollte ein menschenrechtlicher Ansatz Priorität erhalten. Insbesondere erscheint es nötig, Anbieter von generativen KI-Anwendungen, die nicht unter das KomPG fallen, in die Verantwortung zu nehmen.

>> Zero-Click-Internet: Durch die zunehmend wichtige Stellung von Intermediären in der Informations- und Mediennutzung bedarf es neuer Vergütungsmodelle für Medienunternehmen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil Medieninhalte für das Training genutzt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich publizistische Inhalte kaum oder gar nicht mehr marktlich finanzieren lassen.

Bank Reyl: Die Journalisten haben bloss ihren Job gemacht

Die Genfer Staatsanwaltschaft stellt im Fall Bank Reyl vs. Tamedia die Pressefreiheit klar über das Bankgeheimnis. Doch aufatmen können Journalistinnen und Journalisten, die in der Finanzbranche recherchieren, deswegen nicht.

Text: Céline Graf

Die Privatbank Reyl zeigte vergangenes Jahr drei Journalisten des Recherche-Desks von Tamedia an, die Missstände bei der Bank und die fragwürdige Rolle der Verwaltungsrätin und Alt-Bundesrätin Ruth Metzler dabei aufgedeckt hatten. Die Anwälte der Bank warfen den Journalisten eine Verletzung des Bankgeheimnisses vor und forderten Hausdurchsuchungen in den Redaktionen des «Tages-Anzeigers», der «Tribune de Genève» und bei den Journalisten selbst.

Die Genfer Staatsanwaltschaft hat schliesslich alle Anträge abgelehnt, mehr noch: in einer zwölfseitigen Verfügung «abgeschmettert», so der Tages-Anzeiger. Die im Tamedia-Artikel veröffentlichten Informationen seien «vom beruflichen Auftrag der Journalisten», insbesondere als «Wachhunde» in einer demokratischen Gesellschaft, gedeckt und «von allgemeinem Interesse», begründete Oberstaatsanwalt Olivier Jornot seinen Entscheid im November 2025. In anderen Worten: Die Journalisten haben bloss ihren Job gemacht.

Doch aufatmen können Medienschaffende, die in der Finanzbranche recherchieren, deswegen nicht. Die Einschüchterungs- und Zensurversuche der Bank sind nicht nur unzulässig, sondern für Medien und die Bevölkerung sehr bedenklich. Der Fall Reyl vs. Tamedia erinnert daran, dass die Medienfreiheit in der Schweiz durch interessengeleitete Politik wie den Artikel 47 des Bankengesetzes empfindlich geschwächt wird. Demnach droht Journalistinnen und Journalisten, die unter Verletzung des Bankgeheimnisses beschaffte Informationen veröffentlichen, eine Gefängnisstrafe. Mit diesem Gesetz steht die Schweiz auf der Weltkarte der Pressefreiheit alleine da, kritisiert etwa Reporter ohne Grenzen.

Auch aus Sicht von investigativ.ch braucht es nach wie vor eine Gesetzesänderung. Denn solche einschüchternden Klagen sollten gar nicht erst möglich sein!

Medienpolitik und Gesetze

Recherche-Kollektive gründen Hub für investigativen Lokaljournalismus

Die Recherche-Organisationen REFLEKT, WAV Recherchekollektiv und CORRECTIV Schweiz spannen zusammen. Über den neu gegründeten LokalHub wollen sie gemeinsam mit Lokaljournalistinnen und -journalisten relevante Recherchen umsetzen.

Investigative Recherchen im Lokaljournalismus unterstützen, das ist das Ziel des neugegründeten LokalHub der drei Recherche-Organisationen REFLEKT, WAV Recherchekollektiv und CORRECTIV Schweiz. Die Plattform bringt Recherche-Kollektive und Lokalredaktionen zusammen. «Lokaljournalist:innen sind oft die ersten, die Missstände erkennen – aber ihnen fehlen die Mittel, um diese gründlich zu recherchieren», sagt Christian Zeier von REFLEKT. «Genau hier setzt der LokalHub an.»

Interessierte Lokaljournalistinnen und -journalisten können über die Webseite Teil der LokalHub-Community werden. Wer sich registriert, wird über mögliche Recherche-Kooperationen informiert und kann eigene Rechercheprojekte vorschlagen. So sollen Kooperationen mit Mitgliedern der Recherche-Organisationen entstehen, die neben der journalistischen Qualität auch die Reichweite der Geschichten erhöhen.

Nicht nur gemeinsame Recherchen und Publikationen, sondern auch der Wissenstransfer zwischen Investigativ- und Lokaljournalismus soll mit diesem Projekt gefördert werden. Dafür sind Weiterbildungen und Veranstaltungen mit Praxisfokus geplant.

Der LokalHub wird durch Beiträge der Stiftung Mercator Schweiz sowie der Volkart Stiftung unterstützt. Verwandte Organisationen wie das Recherche-Netzwerk investigativ.ch werden miteinbezogen.

Studie: Investigative Medienschaffende besonders bedroht

Wer investigativen Journalismus macht, steht auf dem «Gefährungsmonitor Journalismus Schweiz» ganz oben. Die ZHAW hat die Sicherheit der Schweizer Medienschaffenden in einer repräsentativen Studie untersucht.

Text: Céline Graf

Investigative Journalistinnen und Journalisten in der Schweiz sind im Vergleich zu anderen Berufskolleginnen und -kollegen am stärksten mit Hassrede, rechtlichen Androhungen oder Klagen und digitalen Angriffen (z.B. Hacking) konfrontiert. Das zeigt der «Gefährdungsmonitor Journalismus Schweiz», der am 17. November veröffentlicht worden ist.

Die repräsentative Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) hat über 1700 Medienschaffende in der deutsch-, französisch- und italienischsprachigen Schweiz zu verbalen und körperlichen Bedrohungen und Belästigung, rechtlichen Androhungen und Angriffen, psychischer Belastung und Coping-Strategien befragt. Mit 300 Personen folgte eine zweite, vertiefte Erhebung.

«Wir müssen besorgt sein»

Hassrede oder Beleidigungen erlebten demnach im Jahr 2024 sechs von zehn Medienschaffende, angedrohte oder tatsächliche rechtliche Schritte vier von zehn. Signifikant gefährdeter sind dabei investigative Journalistinnen und Journalisten. Darunter fasst die Studie jene, die häufig mit investigativen Methoden arbeiten, mit dem Öffentlichkeitsgesetz Informationen beschaffen, an Cross-Border-Recherchen beteiligt sind sowie verdeckte Recherchen oder aufwändige Faktenchecks machen.

Eine Erklärung hierfür ist im Rollenbild von Investigativjournalistinnen und -journalisten als «Watchdogs» zu finden: Wer mit seiner Arbeit «die Mächtigen kontrollieren, Missstände beleuchten und Desinformation entgegenwirken» will, wird laut den Forschenden eher bedroht oder rechtlich angegriffen.

Studienleiter Vinzenz Wyss, Medienprofessor an der ZHAW, sagte an der Medienkonferenz, wenn gerade die investigative Recherche, diese «für das Funktionieren der Demokratie unverzichtbare journalistische Leistung» speziell unter Druck gerate, «müssen wir besorgt sein».

Negative Folgen von Bedrohungen und Angriffen

Auf der persönlichen Ebene berichten alle Studienteilnehmenden von negativen Folgen der Bedrohungen und Angriffe für ihr Wohlbefinden und Stresserleben. Investigativ Recherchierende zählen auch da zur Berufsgruppe mit erhöhtem Burnout-Risiko.

Das Bundesamt für Kommunikation hat das Institut für Angewandte Medienwissenschaft der ZHAW mit der Studie beauftragt. Der «Gefährdungsmonitor Journalismus Schweiz» unterstützt laut der Forschungsgruppe das Ziel des nationalen BAKOM-Aktionsplans zur Sicherheit von Medienschaffenden in der Schweiz, «die gesellschaftliche Anerkennung des Berufs der Medienschaffenden zu fördern und die Bedeutung der Medien für eine funktionierende Demokratie aufzuzeigen».


Wyss, Schäfer und Wyss (2025). Gefährdungsmonitor Journalismus Schweiz: empirische Befunde zur wahrgenommenen Sicherheitssituation und zu Copingstrategien von Medienschaffenden. Studie der ZHAW im Auftrag des BAKOM. DOI: 10.21256/zhaw-2571

Goldener Bremsklotz 2025: Die Nominierten!

Wer soll den Goldenen Bremsklotz 2025 für die grösste Informationsverhinderung des Jahres erhalten? Wie jedes Jahr hat der Vorstand von investigativ.ch aus euren zahlreichen Vorschlägen die Spitzenkandidaten ausgewählt.

  • Vertuschter Umweltskandal: Verpackungskonzern Amcor
  • Zensierte Artikel: Heilmittelinstitut Swissmedic
  • Externe Anwälte gegen Recherchen: Verteidigungsdepartement VBS
  • Juristische Kampagnen gegen Medien: Unternehmer Stéphane Barbier-Mueller

Abstimmen können alle Mitglieder von investigativ.ch. Sie haben ein entsprechendes Mail erhalten.

Vertuschter Umweltskandal

Beim australischen Verpackungskonzern Amcor Flexibles Rorschach AG in Goldach, St. Gallen, kam es zu mehreren Störfällen, bei denen Giftstoffe mit PFAS-Chemikalien in die Umwelt gelangten. Zudem hatte die Firma das Löschwasser nicht fachgerecht entsorgt, so dass es über einen Fluss schliesslich in den Bodensee gelangte, Europas grössten Trinkwasserspeicher. Doch Amcor versuchte über Jahre, ihre Fehler zu vertuschen. Nicht nur hat die Firma nie proaktiv über diesen Unfall kommuniziert. Mehr noch: Amcor hat systematisch versucht, Information zu verzögern, zu verschleiern oder kleinzureden – gegenüber Behörden, Medienschaffenden und der Öffentlichkeit. Erst eine Recherche des St. Galler Tagblatt brachte den Fall ans Licht.

Auszug der Stellungnahme von Amcor:

Wir haben unsere Position zu den Ereignissen in Goldach öffentlich bekannt gegeben und unser Bedauern zum Ausdruck gebracht. Die Tatsache, dass Amcor angemessene rechtliche Schritte unternimmt, um seine Rechte und die seiner Mitarbeitenden zu schützen, steht im Einklang mit einer normativen Gesellschaft, die sich an Fakten und Rechtsstaatlichkeit orientiert. Dass sich Amcor rechtlich schützt, stellt keine Behinderung der Transparenz oder eine Beeinträchtigung der Pressefreiheit dar. Wir unterstützen beide uneingeschränkt.

Ausführliche Nomination & Stellungnahme

Zensierte Artikel

Anfang des Jahres hat das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic einzelne Artikel zu den neuen Abnehmspritzen in grossen Medienhäusern der Schweiz – darunter NZZ, Ringier und 20 Minuten – verboten. Die Artikel seien Werbung für einzelne Medikamente. Die betroffenen Medien und juristischen Expertinnen und Experten sehen darin eine Form von Zensur und kritisieren, dass die Behörde das Heilmittelgesetz zu weit auslege. Nahezu jede redaktionelle Berichterstattung über Medikamente – auch ein kritischer Artikel – könne so als Werbung gelten. Themen wie Gewichtsabnahme seien jedoch Teil der öffentlichen Diskussion.

Auszug der Stellungnahme von Swissmedic:

Das Parlament hat zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel erlassen. Es soll Konsumentinnen und Konsumenten vor einer unsachgemässen Anwendung von Arzneimitteln schützen, die sich auf einseitige oder übertriebene Aussagen stützen. Bisher haben verschiedene Gerichtsurteile diese Sichtweise bestätigt. Ausgewogene, vollständige und objektive Berichterstattung ist jederzeit möglich – wenn alle Therapieoptionen genannt, auch bekannte Risiken dargestellt und keine einzelnen Produkte hervorgehoben werden.

Ausführliche Nomination & Stellungnahme

Externe Anwälte gegen Recherchen

Im Sommer 2025 wurde bekannt, dass das Verteidigungsdepartement (VBS) in den letzten zwei Jahren 175’000 Franken Steuergelder für externe Rechtsberatung ausgab – einzig, um sich gegen Auskunftsbegehren von Medienschaffenden zu wappnen, die sich auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) beriefen. Anstatt die verlangten Unterlagen offenzulegen, engagierte das Departement eine Zürcher Kanzlei, um juristisch gegen die Veröffentlichung zu argumentieren. Hinzu kommt ein zunehmend problematischer Umgang mit der Kommunikation: Das VBS veröffentlicht «Richtigstellungen», die keine sind, sondern Verteidigungsschriften in eigener Sache. Selbst wenn Fakten nachweislich falsch dargestellt werden, löscht das Departement entsprechende Passagen oder weigert sich, Fehler einzuräumen – wie im Fall der angeblichen Fixpreise für den Kampfjet F-35.

Auszug aus der Stellungnahme des VBS:

Wir könnten Ihnen nun im Einzelnen und für jedes Geschäft darlegen, warum wir so kommuniziert haben, wie Sie es bemängeln – dass wir zum Beispiel gesetzliche Vorgaben aus dem Beschaffungsrecht berücksichtigen und mit sensiblen Informationen zur Sicherheit unseres Landes verantwortungsvoll umgehen müssen, dass wir uns im Spannungsfeld mit dem Bedürfnis nach Informationen manchmal gegen volle Transparenz entscheiden müssen […]. Wichtiger scheint uns jedoch, dass wir die Nomination als Ansporn sehen, unsere Praxis weiter zu verbessern, die Transparenz zu stärken und den gesetzlichen Informationsauftrag weiterhin zu erfüllen.

Ausführliche Nomination & Stellungnahme

Juristische Kampagnen gegen Medien

Der Genfer Unternehmer Stéphane Barbier-Mueller hat zahlreiche Medien und Journalistinnen und Journalisten verklagt, teilweise mit Zahlungsbefehlen in Höhe von bis zu 620’000 Franken, um die Veröffentlichung seines Namens zu verhindern. Diese straf- und zivilrechtlichen Schritte richteten sich gegen Artikel, in denen seine Verwicklung in den 2022 stattgefundenen Prozess gegen den ehemaligen Direktor der Raiffeisenbank erwähnt wurde. Einige Fälle gingen bis vor Bundesgericht – wo die Medien jeweils Recht erhielten. Eines der jüngsten Beispiele: Gegen die Genfer Zeitung Le Courrier läuft derzeit noch ein Verfahren – was für eine kleine, unabhängige Zeitung viel Ressourcen beansprucht. Das erstinstanzliche Gericht hat der Zeitung Recht gegeben.

Die Antwort: Stéphane Barbier-Mueller hat auf unsere Anfrage einer Stellungnahme nicht reagiert.

Ausführliche Nomination

Der Goldene Bremsklotz von investigativ.ch

Russland erklärt Reporter ohne Grenzen zur «unerwünschten Organisation»

investigativ.ch verurteilt den Angriff Russlands auf Reporter ohne Grenzen. Medienorganisationen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Journalismus und der Pressefreiheit. Wer journalistische Organisationen schwächt, greift die demokratische Kultur insgesamt an.

Das russische Justizministerium gab am Donnerstag, 14. August, bekannt, dass die Medienorganisation Reporter ohne Grenzen (RSF) auf die Liste der «unerwünschten Organisationen» gesetzt wurde. Auf dieser Liste stehen zahlreiche ausländische Einrichtungen, die vom Kreml als «Bedrohung für Russland» eingestuft werden. Diese Entscheidung sei bereits am 23. Juli getroffen worden. RSF ist in Russland nicht vertreten und wurde nie über diesen Entscheid informiert.

Dies ziele darauf ab, unabhängige Stimmen zum Schweigen zu bringen und Pressefreiheit einzuschränken, so Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz: «Wir werden weiterhin den Kampf gegen die Unterdrückung freier Informationen in Russland untersuchen und anprangern. RSF wird sich zudem weiterhin darum bemühen, von Russland begangene Verbrechen gegen Medienschaffende zu identifizieren und vor Gericht zu stellen.»

Das Recherche-Netzwerk investigativ.ch verurteilt diesen Entscheid aufs Schärfste. Ein Angriff auf eine Medienorganisation sei nicht nur ein Schlag gegen eine einzelne Institution, sondern stelle eine ernsthafte Gefährdung der ohnehin bereits unter Druck stehenden Medienlandschaft dar, so Geschäftsführerin Eva Hirschi.

«Medienorganisationen leisten einen wichtigen Beitrag zur verlagsunabhängigen Stärkung des Journalismus und der Pressefreiheit, und zur Medienvielfalt und Qualitätssicherung. Wer journalistische Organisationen schwächt, greift die demokratische Kultur insgesamt an», sagt Eva Hirschi.

Gemäss Reporter ohne Grenzen bleibt diese Entscheidung nicht ohne Folgen: «Alle Personen, die in Russland mit als solchen gekennzeichneten «ausländischen Organisationen» zusammenarbeiten oder zu deren Finanzierung in Russland beitragen, müssen mit Verwaltungsstrafen und Geldbussen rechnen. Im Wiederholungsfall kann es zu strafrechtlicher Verfolgung und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren kommen. Schon der geringste Verweis auf eine solche Organisation oder die Verbreitung ihrer Informationen kann eine Strafverfolgung auslösen

investigativ.ch Pressefreiheit

Jetzt Vorschläge einreichen für den Goldenen Bremsklotz 2025

Es ist wieder so weit: Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten für unseren Goldenen Bremsklotz! Der Schmähpreis, den das Recherchenetzwerk investigativ.ch seit 2014 verleiht, zeichnet die grössten Informationsverhinderer aus. Ihr kennt es aus eurem Alltag: Pressestellen, PR-Berater und Behörden finden regelmässig einen Grund, warum es gerade nicht möglich sei zu informieren. Meist sind die Absagen freundlich. Manchmal wird schamlos gelogen. Und gelegentlich wird es total absurd. Dann folgt der Hinweis, dass die Bearbeitung dieses Einsichtsgesuches eine Gebührenrechnung von über 100’000 Franken zur Folge hätte. Reicht jetzt eure besten Kandidatinnen und Kandidaten ein – ein Mail mit einer kurzen Begründung an kontakt(at)investigativ.ch genügt.

Der Vorstand stellt daraus eine Shortlist zusammen, über welche die Mitglieder von investigativ.ch abstimmen werden. Hier könnt ihr Mitglied werden.

Wir freuen uns auf eure Nominationen!

Zu den vergangenen Gewinnerinnen und Gewinnern.


Nach dem Angriff auf IP: Parlament muss Bankengesetz ändern!

Die Staatsanwaltschaft darf die konfiszierten Notizen und Dateien von Inside Paradeplatz-Journalist Lukas Hässig nicht auswerten. Zu diesem Schluss kommt die Richterin des Zürcher Zwangsmassnahmengerichts. Ein Weckruf für das Parlament, das Bankengesetz endlich zu ändern!

Es handelte sich um den ersten Fall, in dem gestützt auf Artikel 47 des Bankengesetzes gegen einen Journalisten vorgegangen wurde: Bei Lukas Hässig, Gründer und Journalist des Online-Finanzportals «Inside Paradeplatz», führte die Staatsanwaltschaft und Polizei Anfang Juni eine Hausdurchsuchung durch und beschlagnahmte Notizbücher, Handy und Laptop.

Der Grund: Verdacht auf Verletzung des Bankengeheimnisses in der Causa Raiffeisen, bei welchem Lukas Hässig 2016 verdeckte Geldbewegungen und Interessenskonflikten aufgedeckt hatte. Hässig liess die beschlagnahmten Objekte versiegeln.

Nun kommt die Richterin des Bezirksgerichts zum Schluss: Medienfreiheit und Quellenschutz stehen über dem Bankengeheimnis. Um den Quellenschutz aufzuheben, hätte es einen «dringenden Tatverdacht» gebraucht, der nicht gegeben sein. Ohnehin überwiege in diesem Fall aber ohnehin das öffentliche Interesse: «Mit seiner Publikation hat der Gesuchsgegner somit im Sinne der Gesellschaft gehandelt und seine Aufgabe als investigativer Medienschaffender, mithin die Aufdeckung von möglichen Gesetzesverstössen sowie die ihm dabei obliegende Informationspflicht, wahrgenommen», zitiert Lukas Hässig aus dem Urteil. Die Medienfreiheit sei «auch durch die Bundesverfassung und die EMRK geschützt», hält sie dazu fest.

Das Verfahren gegen Hässig läuft nun weiter. Das Urteil des Zürcher Zwangsmassnahmengerichts bezüglich Hausdurchsuchung kann zudem innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

Dies ist aber eher unwahrscheinlich: Bereits 2013 hatte das Kantonsgericht von Neuenburg die Staatsanwaltschaft in einem ähnlichen Fall zurückgepfiffen. Das bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte Material des Journalisten Ludovic Rocchi müsse zurückgegeben werden, so das damalige Urteil. Die Richter hatten angemerkt, dass eine Hausdurchsuchung ein Mittel sein könne, Journalisten unter Druck zu setzen, obwohl diese in einem Rechtsstaat offensichtlich vor Druckversuchen geschützt werden müssten. Damals ging es allerdings nicht um eine Recherche im Bankenbereich, sondern um die Aufdeckung von Plagiaten eines Professors der Universität Neuenburg.

Bei Lukas Hässig handelt es sich um den ersten Fall, bei welchem Artikel 47 des Bankengesetzes gegen einen Journalisten angerufen wurden. Wir fordern deshalb das Parlament auf, jetzt das Bankengesetz zu ändern – Recherchen im Finanzbereich müssen ohne Drohung einer Strafverfolgung oder Hausdurchsuchungen stattfinden können.

Update: Die Staatsanwaltschaft hat am 16. Juli 2025 bekanntgegeben, das Urteil zu akzeptieren und nicht anzufechten. Die Dokumente von Lukas Hässig bleiben versiegelt.

Medienpolitik und Gesetze