Stellungnahme zur Revision des Luftfahrtgesetzes
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Luftfahrtgesetz (LFG) hat investigativ.ch im Namen der Recherchejournalistinnen und -journalisten der Schweiz eine Stellungnahme eingereicht.
Der 2010 gegründete Verein investigativ.ch, in welchem rund 300 Medienschaffende organisiert sind, setzt sich für Presse- und Informationsfreiheit sowie gute Recherchebedingungen für Journalistinnen und Journalisten ein. Der ungehinderte Zugang zu amtlichen Informationen gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip stellt ein wichtiges Arbeitsinstrument von Medienschaffenden dar, da es ihnen erlaubt, Behauptungen zu überprüfen und die Arbeit der Verwaltung zu verstehen. Mit der vorliegenden Revision des Luftfahrtgesetzes (LFG) soll der Anwendungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes jedoch stark eingeschränkt werden. Wir erlauben uns, im Folgenden auf die Aspekte der Informationsfreiheit und Transparenz in der zur Diskussion stehenden Vorlage einzugehen und die Sichtweise der Medienschaffenden auf dieses Thema darzulegen.
Gemäss des vorliegenden Gesetzesentwurfs sollen künftig laut Art. 107d Berichte über Audits, Inspektionen, Begutachtungen und Kontrollen von BAZL-beaufsichtigten Organisationen nicht mehr öffentlich zugänglich sein. Auch Meldungen und Unterlagen zu Ereignissen, die dem BAZL gemäss EU-Verordnung 376/2014 übermittelt wurden, sollen vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen werden. Gleiches gilt für Dokumente der Schweizerischen Sicherheitsunter-suchungsstelle (SUST). Dies führt zu einem massiven Transparenzabbau in der Luftfahrtkontrolle, einem Bereich, der viele Menschen unmittelbar betrifft.
Eine wirksame Kontrolle staatlicher Behörden ist aber nur durch Offenlegung gewährleistet – zu diesem Schluss kam auch das Bundesgericht. 2017 hat es in einem wegweisenden Urteil (1C_428/2016) die Verwaltung zu einer transparenten Aufsicht über den öffentlichen Verkehr verpflichtet und eine geplante Geheimhaltungsklausel im Bahngesetz abgelehnt. Es soll verhindert werden, dass ein «Kumpel-System» entsteht, bei welchem Defizite und Missstände im Verborgenen zwischen Direktbeteiligten verhandelt werden, was das Vertrauen in die Kontrollbehörden untergräbt.
Auch im aktuellen Fall wäre eine solche Geheimhaltung problematisch. Die Ausschaltung des Öffentlichkeitsprinzips verhindert eine unabhängige Parallelaufsicht durch interessierte Bürgerinnen und Bürger, Medien und Fachleute, wie sie das heutige Öffentlichkeitsprinzip vorsieht. Die geplante periodische Berichterstattung des BAZL ersetzt das abgeschaffte Öffentlichkeitsprinzip nicht. Eine solche Einschränkung hat vielmehr zur Folge, dass Missstände vertuscht werden können und staatliche Kontrollen nicht ausreichend überprüft werden, was langfristig das Vertrauen in die Verwaltung und die Effektivität der Aufsichtsfunktion schwächt.
Das Parlament hat zudem in der aktuellen Legislaturplanung zum Ausdruck gebracht, dass es mit der aktuellen Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes nicht zufrieden ist. Unter Artikel 9 Ziel 8 Ziffer 52ter ist die «Beseitigung von Zugangsschranken formeller und finanzieller Art zur Gewährung des staatlichen Öffentlichkeitsprinzips» festgehalten. Es ist bedenklich, dass hier das Öffentlichkeitsprinzip noch stärker eingeschränkt werden soll. Bereits jetzt existieren gemäss des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch rund dreissig Ausnahmen. Wir sind der Auffassung, dass die im Öffentlichkeitsgesetz sowie in weiteren Gesetzen, darunter dem Luftfahrtgesetz, vorgesehenen Schutzmechanismen vollauf genügen, um wirksame Kontrollen sicherzustellen. Das Öffentlichkeitsgesetz bleibt hier ein unverzichtbarer Bestandteil, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Behörden zu stärken.
Wir fordern Sie auf, Art. 107d im Luftfahrtgesetz zu streichen, um die Transparenz in der Verwaltung, eine vom Volk breit akzeptierte Errungenschaft, auch in diesem wichtigen Bereich zu gewährleisten.