Recherche-Kollektive gründen Hub für investigativen Lokaljournalismus

Die Recherche-Organisationen REFLEKT, WAV Recherchekollektiv und CORRECTIV Schweiz spannen zusammen. Über den neu gegründeten LokalHub wollen sie gemeinsam mit Lokaljournalistinnen und -journalisten relevante Recherchen umsetzen.

Investigative Recherchen im Lokaljournalismus unterstützen, das ist das Ziel des neugegründeten LokalHub der drei Recherche-Organisationen REFLEKT, WAV Recherchekollektiv und CORRECTIV Schweiz. Die Plattform bringt Recherche-Kollektive und Lokalredaktionen zusammen. «Lokaljournalist:innen sind oft die ersten, die Missstände erkennen – aber ihnen fehlen die Mittel, um diese gründlich zu recherchieren», sagt Christian Zeier von REFLEKT. «Genau hier setzt der LokalHub an.»

Interessierte Lokaljournalistinnen und -journalisten können über die Webseite Teil der LokalHub-Community werden. Wer sich registriert, wird über mögliche Recherche-Kooperationen informiert und kann eigene Rechercheprojekte vorschlagen. So sollen Kooperationen mit Mitgliedern der Recherche-Organisationen entstehen, die neben der journalistischen Qualität auch die Reichweite der Geschichten erhöhen.

Nicht nur gemeinsame Recherchen und Publikationen, sondern auch der Wissenstransfer zwischen Investigativ- und Lokaljournalismus soll mit diesem Projekt gefördert werden. Dafür sind Weiterbildungen und Veranstaltungen mit Praxisfokus geplant.

Der LokalHub wird durch Beiträge der Stiftung Mercator Schweiz sowie der Volkart Stiftung unterstützt. Verwandte Organisationen wie das Recherche-Netzwerk investigativ.ch werden miteinbezogen.

Studie: Investigative Medienschaffende besonders bedroht

Wer investigativen Journalismus macht, steht auf dem «Gefährungsmonitor Journalismus Schweiz» ganz oben. Die ZHAW hat die Sicherheit der Schweizer Medienschaffenden in einer repräsentativen Studie untersucht.

Text: Céline Graf

Investigative Journalistinnen und Journalisten in der Schweiz sind im Vergleich zu anderen Berufskolleginnen und -kollegen am stärksten mit Hassrede, rechtlichen Androhungen oder Klagen und digitalen Angriffen (z.B. Hacking) konfrontiert. Das zeigt der «Gefährdungsmonitor Journalismus Schweiz», der am 17. November veröffentlicht worden ist.

Die repräsentative Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) hat über 1700 Medienschaffende in der deutsch-, französisch- und italienischsprachigen Schweiz zu verbalen und körperlichen Bedrohungen und Belästigung, rechtlichen Androhungen und Angriffen, psychischer Belastung und Coping-Strategien befragt. Mit 300 Personen folgte eine zweite, vertiefte Erhebung.

«Wir müssen besorgt sein»

Hassrede oder Beleidigungen erlebten demnach im Jahr 2024 sechs von zehn Medienschaffende, angedrohte oder tatsächliche rechtliche Schritte vier von zehn. Signifikant gefährdeter sind dabei investigative Journalistinnen und Journalisten. Darunter fasst die Studie jene, die häufig mit investigativen Methoden arbeiten, mit dem Öffentlichkeitsgesetz Informationen beschaffen, an Cross-Border-Recherchen beteiligt sind sowie verdeckte Recherchen oder aufwändige Faktenchecks machen.

Eine Erklärung hierfür ist im Rollenbild von Investigativjournalistinnen und -journalisten als «Watchdogs» zu finden: Wer mit seiner Arbeit «die Mächtigen kontrollieren, Missstände beleuchten und Desinformation entgegenwirken» will, wird laut den Forschenden eher bedroht oder rechtlich angegriffen.

Studienleiter Vinzenz Wyss, Medienprofessor an der ZHAW, sagte an der Medienkonferenz, wenn gerade die investigative Recherche, diese «für das Funktionieren der Demokratie unverzichtbare journalistische Leistung» speziell unter Druck gerate, «müssen wir besorgt sein».

Negative Folgen von Bedrohungen und Angriffen

Auf der persönlichen Ebene berichten alle Studienteilnehmenden von negativen Folgen der Bedrohungen und Angriffe für ihr Wohlbefinden und Stresserleben. Investigativ Recherchierende zählen auch da zur Berufsgruppe mit erhöhtem Burnout-Risiko.

Das Bundesamt für Kommunikation hat das Institut für Angewandte Medienwissenschaft der ZHAW mit der Studie beauftragt. Der «Gefährdungsmonitor Journalismus Schweiz» unterstützt laut der Forschungsgruppe das Ziel des nationalen BAKOM-Aktionsplans zur Sicherheit von Medienschaffenden in der Schweiz, «die gesellschaftliche Anerkennung des Berufs der Medienschaffenden zu fördern und die Bedeutung der Medien für eine funktionierende Demokratie aufzuzeigen».


Wyss, Schäfer und Wyss (2025). Gefährdungsmonitor Journalismus Schweiz: empirische Befunde zur wahrgenommenen Sicherheitssituation und zu Copingstrategien von Medienschaffenden. Studie der ZHAW im Auftrag des BAKOM. DOI: 10.21256/zhaw-2571

Goldener Bremsklotz 2025: Die Nominierten!

Wer soll den Goldenen Bremsklotz 2025 für die grösste Informationsverhinderung des Jahres erhalten? Wie jedes Jahr hat der Vorstand von investigativ.ch aus euren zahlreichen Vorschlägen die Spitzenkandidaten ausgewählt.

  • Vertuschter Umweltskandal: Verpackungskonzern Amcor
  • Zensierte Artikel: Heilmittelinstitut Swissmedic
  • Externe Anwälte gegen Recherchen: Verteidigungsdepartement VBS
  • Juristische Kampagnen gegen Medien: Unternehmer Stéphane Barbier-Mueller

Abstimmen können alle Mitglieder von investigativ.ch. Sie haben ein entsprechendes Mail erhalten.

Vertuschter Umweltskandal

Beim australischen Verpackungskonzern Amcor Flexibles Rorschach AG in Goldach, St. Gallen, kam es zu mehreren Störfällen, bei denen Giftstoffe mit PFAS-Chemikalien in die Umwelt gelangten. Zudem hatte die Firma das Löschwasser nicht fachgerecht entsorgt, so dass es über einen Fluss schliesslich in den Bodensee gelangte, Europas grössten Trinkwasserspeicher. Doch Amcor versuchte über Jahre, ihre Fehler zu vertuschen. Nicht nur hat die Firma nie proaktiv über diesen Unfall kommuniziert. Mehr noch: Amcor hat systematisch versucht, Information zu verzögern, zu verschleiern oder kleinzureden – gegenüber Behörden, Medienschaffenden und der Öffentlichkeit. Erst eine Recherche des St. Galler Tagblatt brachte den Fall ans Licht.

Auszug der Stellungnahme von Amcor:

Wir haben unsere Position zu den Ereignissen in Goldach öffentlich bekannt gegeben und unser Bedauern zum Ausdruck gebracht. Die Tatsache, dass Amcor angemessene rechtliche Schritte unternimmt, um seine Rechte und die seiner Mitarbeitenden zu schützen, steht im Einklang mit einer normativen Gesellschaft, die sich an Fakten und Rechtsstaatlichkeit orientiert. Dass sich Amcor rechtlich schützt, stellt keine Behinderung der Transparenz oder eine Beeinträchtigung der Pressefreiheit dar. Wir unterstützen beide uneingeschränkt.

Ausführliche Nomination & Stellungnahme

Zensierte Artikel

Anfang des Jahres hat das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic einzelne Artikel zu den neuen Abnehmspritzen in grossen Medienhäusern der Schweiz – darunter NZZ, Ringier und 20 Minuten – verboten. Die Artikel seien Werbung für einzelne Medikamente. Die betroffenen Medien und juristischen Expertinnen und Experten sehen darin eine Form von Zensur und kritisieren, dass die Behörde das Heilmittelgesetz zu weit auslege. Nahezu jede redaktionelle Berichterstattung über Medikamente – auch ein kritischer Artikel – könne so als Werbung gelten. Themen wie Gewichtsabnahme seien jedoch Teil der öffentlichen Diskussion.

Auszug der Stellungnahme von Swissmedic:

Das Parlament hat zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel erlassen. Es soll Konsumentinnen und Konsumenten vor einer unsachgemässen Anwendung von Arzneimitteln schützen, die sich auf einseitige oder übertriebene Aussagen stützen. Bisher haben verschiedene Gerichtsurteile diese Sichtweise bestätigt. Ausgewogene, vollständige und objektive Berichterstattung ist jederzeit möglich – wenn alle Therapieoptionen genannt, auch bekannte Risiken dargestellt und keine einzelnen Produkte hervorgehoben werden.

Ausführliche Nomination & Stellungnahme

Externe Anwälte gegen Recherchen

Im Sommer 2025 wurde bekannt, dass das Verteidigungsdepartement (VBS) in den letzten zwei Jahren 175’000 Franken Steuergelder für externe Rechtsberatung ausgab – einzig, um sich gegen Auskunftsbegehren von Medienschaffenden zu wappnen, die sich auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) beriefen. Anstatt die verlangten Unterlagen offenzulegen, engagierte das Departement eine Zürcher Kanzlei, um juristisch gegen die Veröffentlichung zu argumentieren. Hinzu kommt ein zunehmend problematischer Umgang mit der Kommunikation: Das VBS veröffentlicht «Richtigstellungen», die keine sind, sondern Verteidigungsschriften in eigener Sache. Selbst wenn Fakten nachweislich falsch dargestellt werden, löscht das Departement entsprechende Passagen oder weigert sich, Fehler einzuräumen – wie im Fall der angeblichen Fixpreise für den Kampfjet F-35.

Auszug aus der Stellungnahme des VBS:

Wir könnten Ihnen nun im Einzelnen und für jedes Geschäft darlegen, warum wir so kommuniziert haben, wie Sie es bemängeln – dass wir zum Beispiel gesetzliche Vorgaben aus dem Beschaffungsrecht berücksichtigen und mit sensiblen Informationen zur Sicherheit unseres Landes verantwortungsvoll umgehen müssen, dass wir uns im Spannungsfeld mit dem Bedürfnis nach Informationen manchmal gegen volle Transparenz entscheiden müssen […]. Wichtiger scheint uns jedoch, dass wir die Nomination als Ansporn sehen, unsere Praxis weiter zu verbessern, die Transparenz zu stärken und den gesetzlichen Informationsauftrag weiterhin zu erfüllen.

Ausführliche Nomination & Stellungnahme

Juristische Kampagnen gegen Medien

Der Genfer Unternehmer Stéphane Barbier-Mueller hat zahlreiche Medien und Journalistinnen und Journalisten verklagt, teilweise mit Zahlungsbefehlen in Höhe von bis zu 620’000 Franken, um die Veröffentlichung seines Namens zu verhindern. Diese straf- und zivilrechtlichen Schritte richteten sich gegen Artikel, in denen seine Verwicklung in den 2022 stattgefundenen Prozess gegen den ehemaligen Direktor der Raiffeisenbank erwähnt wurde. Einige Fälle gingen bis vor Bundesgericht – wo die Medien jeweils Recht erhielten. Eines der jüngsten Beispiele: Gegen die Genfer Zeitung Le Courrier läuft derzeit noch ein Verfahren – was für eine kleine, unabhängige Zeitung viel Ressourcen beansprucht. Das erstinstanzliche Gericht hat der Zeitung Recht gegeben.

Die Antwort: Stéphane Barbier-Mueller hat auf unsere Anfrage einer Stellungnahme nicht reagiert.

Ausführliche Nomination

Der Goldene Bremsklotz von investigativ.ch

Russland erklärt Reporter ohne Grenzen zur «unerwünschten Organisation»

investigativ.ch verurteilt den Angriff Russlands auf Reporter ohne Grenzen. Medienorganisationen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Journalismus und der Pressefreiheit. Wer journalistische Organisationen schwächt, greift die demokratische Kultur insgesamt an.

Das russische Justizministerium gab am Donnerstag, 14. August, bekannt, dass die Medienorganisation Reporter ohne Grenzen (RSF) auf die Liste der «unerwünschten Organisationen» gesetzt wurde. Auf dieser Liste stehen zahlreiche ausländische Einrichtungen, die vom Kreml als «Bedrohung für Russland» eingestuft werden. Diese Entscheidung sei bereits am 23. Juli getroffen worden. RSF ist in Russland nicht vertreten und wurde nie über diesen Entscheid informiert.

Dies ziele darauf ab, unabhängige Stimmen zum Schweigen zu bringen und Pressefreiheit einzuschränken, so Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz: «Wir werden weiterhin den Kampf gegen die Unterdrückung freier Informationen in Russland untersuchen und anprangern. RSF wird sich zudem weiterhin darum bemühen, von Russland begangene Verbrechen gegen Medienschaffende zu identifizieren und vor Gericht zu stellen.»

Das Recherche-Netzwerk investigativ.ch verurteilt diesen Entscheid aufs Schärfste. Ein Angriff auf eine Medienorganisation sei nicht nur ein Schlag gegen eine einzelne Institution, sondern stelle eine ernsthafte Gefährdung der ohnehin bereits unter Druck stehenden Medienlandschaft dar, so Geschäftsführerin Eva Hirschi.

«Medienorganisationen leisten einen wichtigen Beitrag zur verlagsunabhängigen Stärkung des Journalismus und der Pressefreiheit, und zur Medienvielfalt und Qualitätssicherung. Wer journalistische Organisationen schwächt, greift die demokratische Kultur insgesamt an», sagt Eva Hirschi.

Gemäss Reporter ohne Grenzen bleibt diese Entscheidung nicht ohne Folgen: «Alle Personen, die in Russland mit als solchen gekennzeichneten «ausländischen Organisationen» zusammenarbeiten oder zu deren Finanzierung in Russland beitragen, müssen mit Verwaltungsstrafen und Geldbussen rechnen. Im Wiederholungsfall kann es zu strafrechtlicher Verfolgung und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren kommen. Schon der geringste Verweis auf eine solche Organisation oder die Verbreitung ihrer Informationen kann eine Strafverfolgung auslösen

investigativ.ch Pressefreiheit

Jetzt Vorschläge einreichen für den Goldenen Bremsklotz 2025

Es ist wieder so weit: Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten für unseren Goldenen Bremsklotz! Der Schmähpreis, den das Recherchenetzwerk investigativ.ch seit 2014 verleiht, zeichnet die grössten Informationsverhinderer aus. Ihr kennt es aus eurem Alltag: Pressestellen, PR-Berater und Behörden finden regelmässig einen Grund, warum es gerade nicht möglich sei zu informieren. Meist sind die Absagen freundlich. Manchmal wird schamlos gelogen. Und gelegentlich wird es total absurd. Dann folgt der Hinweis, dass die Bearbeitung dieses Einsichtsgesuches eine Gebührenrechnung von über 100’000 Franken zur Folge hätte. Reicht jetzt eure besten Kandidatinnen und Kandidaten ein – ein Mail mit einer kurzen Begründung an kontakt(at)investigativ.ch genügt.

Der Vorstand stellt daraus eine Shortlist zusammen, über welche die Mitglieder von investigativ.ch abstimmen werden. Hier könnt ihr Mitglied werden.

Wir freuen uns auf eure Nominationen!

Zu den vergangenen Gewinnerinnen und Gewinnern.


Nach dem Angriff auf IP: Parlament muss Bankengesetz ändern!

Die Staatsanwaltschaft darf die konfiszierten Notizen und Dateien von Inside Paradeplatz-Journalist Lukas Hässig nicht auswerten. Zu diesem Schluss kommt die Richterin des Zürcher Zwangsmassnahmengerichts. Ein Weckruf für das Parlament, das Bankengesetz endlich zu ändern!

Es handelte sich um den ersten Fall, in dem gestützt auf Artikel 47 des Bankengesetzes gegen einen Journalisten vorgegangen wurde: Bei Lukas Hässig, Gründer und Journalist des Online-Finanzportals «Inside Paradeplatz», führte die Staatsanwaltschaft und Polizei Anfang Juni eine Hausdurchsuchung durch und beschlagnahmte Notizbücher, Handy und Laptop.

Der Grund: Verdacht auf Verletzung des Bankengeheimnisses in der Causa Raiffeisen, bei welchem Lukas Hässig 2016 verdeckte Geldbewegungen und Interessenskonflikten aufgedeckt hatte. Hässig liess die beschlagnahmten Objekte versiegeln.

Nun kommt die Richterin des Bezirksgerichts zum Schluss: Medienfreiheit und Quellenschutz stehen über dem Bankengeheimnis. Um den Quellenschutz aufzuheben, hätte es einen «dringenden Tatverdacht» gebraucht, der nicht gegeben sein. Ohnehin überwiege in diesem Fall aber ohnehin das öffentliche Interesse: «Mit seiner Publikation hat der Gesuchsgegner somit im Sinne der Gesellschaft gehandelt und seine Aufgabe als investigativer Medienschaffender, mithin die Aufdeckung von möglichen Gesetzesverstössen sowie die ihm dabei obliegende Informationspflicht, wahrgenommen», zitiert Lukas Hässig aus dem Urteil. Die Medienfreiheit sei «auch durch die Bundesverfassung und die EMRK geschützt», hält sie dazu fest.

Das Verfahren gegen Hässig läuft nun weiter. Das Urteil des Zürcher Zwangsmassnahmengerichts bezüglich Hausdurchsuchung kann zudem innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

Dies ist aber eher unwahrscheinlich: Bereits 2013 hatte das Kantonsgericht von Neuenburg die Staatsanwaltschaft in einem ähnlichen Fall zurückgepfiffen. Das bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte Material des Journalisten Ludovic Rocchi müsse zurückgegeben werden, so das damalige Urteil. Die Richter hatten angemerkt, dass eine Hausdurchsuchung ein Mittel sein könne, Journalisten unter Druck zu setzen, obwohl diese in einem Rechtsstaat offensichtlich vor Druckversuchen geschützt werden müssten. Damals ging es allerdings nicht um eine Recherche im Bankenbereich, sondern um die Aufdeckung von Plagiaten eines Professors der Universität Neuenburg.

Bei Lukas Hässig handelt es sich um den ersten Fall, bei welchem Artikel 47 des Bankengesetzes gegen einen Journalisten angerufen wurden. Wir fordern deshalb das Parlament auf, jetzt das Bankengesetz zu ändern – Recherchen im Finanzbereich müssen ohne Drohung einer Strafverfolgung oder Hausdurchsuchungen stattfinden können.

Update: Die Staatsanwaltschaft hat am 16. Juli 2025 bekanntgegeben, das Urteil zu akzeptieren und nicht anzufechten. Die Dokumente von Lukas Hässig bleiben versiegelt.

Medienpolitik und Gesetze

Wir bauen aus: Drei neue Vorstandsmitglieder verstärken das Recherche-Netzwerk

Mehr Projekte, mehr Power: Doris Kleck (CH Media), Pasquale Ferrara (K-Tipp/saldo) und Dominique Botti (24 Heures) sind an der Mitgliederversammlung einstimmig in den Vorstand von investigativ.ch gewählt worden. Zudem wurde die Geschäftsstelle von 20 auf 30 Prozent vergrössert.

Das Schweizer Recherche-Netzwerk baut aus. Dafür setzt der Verein unter anderem auf einen vergrösserten Vorstand: «Wir freuen uns, dass mit Doris, Pasquale und Dominique drei erfahrene und topmotivierte Medienschaffende aus unterschiedlichen Verlagen den Vorstand verstärken», so Geschäftsführerin Eva Hirschi. Die Vorstandsmitglieder engagieren sich ehrenamtlich für das Recherche-Netzwerk.

Doris Kleck ist Co-Leiterin der Bundeshausredaktion von CH Media. Zudem ist sie stellvertretende Chefredaktorin der Zentralredaktion von CH Media. Sie absolvierte den «Summer Investigative Reporting Course» an der Columbia University in New York, ist Dozentin am MAZ und Jury-Mitglied beim Zürcher Journalistenpreis. Sie hat an den Universitäten St. Gallen und Genf Internationale Beziehungen studiert.

Pasquale Ferrara ist Co-Redaktionsleiter bei den Zeitschriften K-Tipp/saldo und leitet dort das Rechercheteam. Zuvor arbeitete er fast 25 Jahre für SRF: Als Redaktor, Produzent und stellvertretender Leiter von «Kassensturz» und später in verschiedenen Funktionen für die Sendung «10vor10» und im Newsroom. Er studierte Geschichte an der Universität Zürich und Lausanne und absolvierte dann die Grundausbildung am MAZ.

Dominique Botti ist derzeit als Journalist für den Waadtländer Teil von 24 Heures in Lausanne tätig. Er ist auf Gerichtsberichterstattung und Reportagen spezialisiert. Zuvor arbeitete er beim nationalen Recherchedesk von Tamedia. Im Jahr 2012 gewann er den GHI-Preis für Lokaljournalismus in der Romandie. Ab 2005 arbeitete er für 20 Minutes, später für Le Matin Bleu, Le Matin und Le Matin Dimanche.

Martin Stoll (Öffentlichkeitsgesetz.ch), Fiona Endres (SRF Investigativ), Sven Altermatt (Blick), Anielle Peterhans (Tamedia) und Laura Drompt (Bon à savoir) sind weiterhin im Vorstand. Cathrin Caprez, Wissenschaftsjournalistin bei SRF, ist aus familiären Gründen an der Mitgliederversammlung aus dem Vorstand zurückgetreten. Letztes Jahr hatten Marc Meschenmoser (ehemals K-Tipp/saldo) und Timo Grossenbacher (ehemals Tamedia) investigativ.ch verlassen, um sich beruflich neu auszurichten.

Somit ist der Vorstand wieder komplett respektive leicht vergrössert. Die Geschäftsstelle, die von der freien Journalistin Eva Hirschi geführt wird, wurde zudem um 10 Prozentpunkte auf ein Pensum von 30 Prozent erhöht. Grund dafür ist die erfolgreiche Finanzierung eines Projekts zur Förderung der Investigativrecherche im Lokaljournalismus. Die Elkman-Stiftung sowie die Gottlieb und Hans Vogt-Stiftung finanzieren das Projekt. Derzeit werden die verschiedenen Module ausgearbeitet; der Start des Projekts ist für Herbst 2025 geplant.

Martin Stoll für sein Gesamtwerk ausgezeichnet

Martin Stoll hat den Zürcher Journalistenpreis für sein jahrzehntelanges, prägendes Wirken im Schweizer Investigativjournalismus erhalten. Nebst seiner Arbeit als Geschäftsführer von Öffentlichkeitsgesetz.ch engagiert er sich bei investigativ.ch im Vorstand. Wir gratulieren herzlich!

Keynote von Martin Stoll an der Jahreskonferenz von investigativ.ch

«Mit beharrlicher Recherche und unerschrockenem Aufdecken von Missständen – von geheimen Verbindungen des Schweizer Nachrichtendienstes bis hin zu Affären, die Rücktritte auf höchster politischer Ebene nach sich zogen – hat Martin Stoll den Journalismus nachhaltig beeinflusst», so die Jury des Zürcher Journalistenpreis.

Stolls Engagement für Transparenz und öffentliche Zugänge zu Informationen, unter anderem als Gründer von Öffentlichkeitsgesetz.ch, habe die Arbeitsbedingungen ganzer Journalistengenerationen verbessert, heisst es in der Laudatio über den 63-jährigen Preisträger.

Martin Stoll gehört zur Gründergeneration, die 2010 den Verein investigativ.ch ins Leben gerufen haben. Seither engagiert er sich ehrenamtlich im Vorstand und ist damit das amtsälteste Mitglied.

Der Zürcher Journalistenpreis zählt zu den renommiertesten Auszeichnungen für Journalismus in der Schweiz. Seit 1981 werden herausragende journalistische Leistungen aus Print- und Onlinemedien prämiert. Die Stiftung Zürcher Journalistenpreis wird getragen von den Medienhäusern CH Media, NZZ, Ringier und Tamedia.

Hier die Laudatio von Salvador Atasoy zum Nachlesen.

Rückblick auf die Jahreskonferenz 2025

Von Comics über Reels bis hin zu Kunst: Anlässlich des 15-jährigen Vereinsjubiläums veranstaltete investigativ.ch dieses Jahr eine Jubiläumskonferenz zum Thema «Investigativjournalismus neu denken».

Fotos: © Raphael Hünerfauth

Die diesjährige Jahreskonferenz von investigativ.ch war eine Jubiläumskonferenz: Seit 15 Jahren gibt es den Verein investigativ.ch – da das Coronajahr eine Feier zum runden Geburtstag verhindert hatte, wollten wir den nächsten Meilenstein würdigen.

«Zwischen Flipcharts, Käseplatten und grossen Ideen» sei der Verein investigativ.ch entstanden, so erzählte es Gründungsmitglied Martin Stoll bei seiner Ansprache an der Jahreskonferenz am 9. Mai in Bern. Das amtsälteste Vorstandsmitglied schaute anlässlich des 15-jährigen Jubiläums zurück auf die Vereinsgeschichte, die Entwicklung des Investigativjournalismus in der Schweiz und dessen Rolle:

«Wir sind nicht nur Watchdog für die Mächtigen, wir sind auch Watchdog für den Journalismus selbst. Wir bewahren das, was untergehen könnte. Die Sinnhaftigkeit, die Grundlage unseres Berufs ist. Die Idee, dass Journalismus mehr ist als Content. Mehr als Klicks. Mehr als Reichweite.»

Martin Stoll eröffnet die Jahreskonferenz 2025

Eine Aufzeichnung der Rede von Martin Stoll ist hier zu sehen:

Genau das will das Recherche-Netzwerk investigativ.ch sein: eine Heimat für begeisterte Journalistinnen und Journalisten. Und so stand auch die diesjährige Jahreskonferenz im Zeichen des Austausches, der Inspiration und der Vernetzung über die Redaktionsgrenzen hinweg.

Kreativität nicht nur bei der Recherche

Mit hochkarätigen Gästen sprachen wir in Werkstattgesprächen und Workshops über innovative Erzählformen und kreative Ansätze. Um Kunst ging es bei Jake Rees vom Center for Investigative Journalism in London. Er sprach über sein Projekt Center for Artistic Inquiry and Reporting (CAIR) und zeigte auf, wie künstlerische Methoden neue Perspektiven in der Recherche eröffnen und investigative Geschichten bereichern können.

Jake Rees an der Jahreskonferenz von investigativ.ch

Graphic Novels sind die Begegnung zweier Disziplinen: Journalismus und Comics. Mit dem Westschweizer Journalisten Eric Burnand und der Deutschschweizer Journalistin Denise Brechbühl Díaz sprachen wir über das Potenzial von gezeichneten Recherchen. Eric Burnand kreierte mit einem Illustrator einen Comicband über die Spionageaffäre rund um den Bundesanwalt René Dubois im Kalten Krieg («Berne, nid d’espions»). Denise Brechbühl recherchierte im schwierigen Bereich der Prostitution und Gewalt; ihre Recherche wurde dank einer Illustratorin in Form eines Comics im «Das Magazin» von Tamedia veröffentlicht.

Eric Burnand und Denise Brechbühl Diaz am Workshop über Comics

Publikum miteinbeziehen

Gerade auf Plattformen wie Youtube oder Instagram entstehen derzeit zahlreiche innovative Videoformate, die nicht nur das Ergebnis einer Recherche präsentieren, sondern das Publikum von Anfang an mit auf die investigative Reise nehmen. Darüber sprachen wir mit der RTS-Journalistin Cécile Tran-Tien, die im Youtube-Format Vraiment transparent aufzeigt, wie sie recherchiert – und wo sie scheitert oder weiterkommt. Das Publikum recherchiert sogar mit. Und wir sprachen mit Christian Zeier vom Recherche-Team Reflekt, das grosse Recherchen in humorvolle Kurzvideos verpackt – erzählt von der bekannten Moderatorin und Komikerin Gülsha Adilji. Auch Reflekt hat bereits auf eine Community-Recherche gesetzt.

Cécile Tran-Tien und Christian Zeier über neue Videoformate

Weiter durften wir den OSINT-Spezialisten Derek Bowler bei uns begrüssen. Er ist Head of Social Newsgathering bei Eurovision News in Genf. Er zeigte in seinem Workshop die neusten Methoden bei der Recherche mit Open Source Intelligence und künstlicher Intelligenz.

OSINT-Workshop mit Derek Bowler an der Jahreskonferenz von investigativ.ch.

Nicht was, sondern wie erzählen

Bei der abschliessenden Podiumsdiskussion sprachen wir mit unseren Gästen darüber, welche Formate sich für welche Recherchen am besten eignen. Camille Krafft, Journalistin bei Blick Romandie, hat nach mehreren Artikeln zum Wolf auf das Format Buch gesetzt, um das Thema aus unterschiedlichsten Facetten zu beleuchten («D’un loup à l’autre»).

Michael Bolliger denkt bei SRF Investigativ als Cutter und Storytelling-Konzepter die Erzählform der investigativen Geschichten mit. Und Boris Gygax setzt sich als Leiter Neue digitale Inhalte bei Tamedia mit vektorenübergreifendem Storytelling auseinander – von Podcasts über Social Media Videos bis hin zu neuen Dokfilmformaten.

Ein vollgepackter Nachmittag mit viel neuer Inspiration, der hoffentlich auch etwas Mut macht: Investigative Geschichten lassen sich auf sehr viele verschiedene Arten und Weisen erzählen. Abgerundet wurde die Jahreskonferenz auch dieses Mal durch unser beliebtes Networking-Apéro. Das grosse Interesse und der rege Austausch versicherten einmal mehr: Der Investigativjournalismus in der Schweiz wird mit viel Herzblut gelebt!

Artikel 47 im Bankengesetz gehört geändert!

Noch immer riskieren Medienschaffende strafrechtliche Konsequenzen, wenn sie über geleakte Bankdaten berichten. Das schreckt inzwischen auch ausländische Journalistinnen und Journalisten ab – sie meiden deshalb eine Einreise in die Schweiz. investigativ.ch fordert eine dringende Anpassung des Gesetzes.

«Ich habe beschlossen, nicht mehr in die Schweiz zu reisen», sagt Antonio Baquero, Europa-Koordinator der Investigativ-Plattform OCCRP. Er war 2022 an der Recherche SuisseSecrets beteiligt; seine Artikel haben Compliance-Probleme bei der Credit Suisse offengelegt. «Auch andere Kollegen sind vorsichtig. Ich glaube nicht, dass die Schweizer Behörden mich festnehmen würden. Aber ich möchte einfach nicht riskieren, aufgehalten und befragt zu werden», sagte er gegenüber dem Tages-Anzeiger.

Gemäss Artikel 47 im Schweizer Bankengesetz droht Medienschaffenden bei der Veröffentlichung von Informationen aus geheimen Bankdokumenten ein Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe. Ins Bewusstsein gerückt ist diese rechtliche Grundlage insbesondere aufgrund der SuisseSecrets, der kollektiven Recherche zu einem Credit-Suisse-Datenleck, an welcher über 160 Journalistinnen und Journalisten aus der ganzen Welt gearbeitet haben – mit Ausnahme der Schweiz.

Dieses Gesetz schreckt nun offenbar auch ausländische Journalistinnen und Journalisten ab, wie der Tages-Anzeiger letzte Woche publik gemacht hat. Einige namhafte und international renommierte Investigativjournalistinnen und -journalisten scheuen sich davor, Schweizer Boden zu betreten. «Dass damit Schweizer Redaktionen in ihrer Berichterstattung stark eingeschränkt sind und sich ausländische Medienschaffende sogar daran gehindert sehen, in die Schweiz einzureisen, ist eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Pressefreiheit», warnt die Organisation Reporter ohne Grenzen Schweiz. Gemäss Tages-Anzeiger bestätigen mehrere Gutachten dieses rechtliche Risiko.

Bereits aktiv geworden ist offenbar die Bank Reyl: Nach einer kritischen Recherche über die Bank Reyl verschickten die von ihr mandatierten Anwälte den fünf Journalisten ein «angriffiges Schreiben», berichtet der Tages-Anzeiger. Die Anwälte seien von der Bank Reyl mandatiert worden, eine «Strafanzeige wegen Verletzung des Bankgeheimnisses» einzureichen.

Dass ausgerechnet bei diesem für die Schweiz enorm wichtigen Thema die Medien ihre demokratie-politische Aufgabe nicht erfüllen können, ohne dass ihnen strafrechtliche Konsequenzen drohen, ist unhaltbar. Die Bevölkerung hat ein Recht auf Information. investigativ.ch fordert deshalb eine klare gesetzliche Regelung: Journalistische Veröffentlichungen im öffentlichen Interesse dürfen nicht strafbar sein.

Medienpolitik und Gesetze