Nachrichtendienstgesetz: Gegen die Beeinträchtigung des Quellenschutzes

Der Verein investigativ.ch wehrt sich in einer gemeinsamen Stellungnahme mit anderen Medienverbänden gegen die Revision des Nachrichtendienstgesetzes.

Dem Nachrichtendienst des Bundes ist es gemäss heutiger Rechtslage verboten, Medienschaffende und/oder deren Hilfspersonen gezielt als sogenannte Drittpersonen zu überwachen. Dieses Verbot will die laufende Revision nun aufheben.

Genauer gesagt soll im Nachrichtendienstgesetz («NDG») der bestehende Art. 28 Abs. 2 des Nachrichtendienstgesetzes gestrichen werden, welcher vorsieht, dass «Drittpersonen», die nach Art. 171-173 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen (darunter Medienschaffende, aber auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Medizinalpersonen oder Geistliche), überwacht werden können.

Das Schweizer Recherche-Netzwerk investigativ.ch wehrt sich gemeinsam mit zentralen Akteuren der Medienbranche gegen diese geplante Beeinträchtigung des Quellenschutzes und der Schwächung der Pressefreiheit. In einer gemeinsamen Stellungnahme betonen sie, dass den Medienschaffenden zur Wahrnehmung ihrer demokratierelevanten Funktion keine unverhältnismässigen Hürden in den Weg gestellt werden dürfen.

Auch mehrere Berufsverbände wie der Schweizerische Anwaltsverband und der Ärzteverband FHM fürchten um das Berufsgeheimnis und wehren sich mit Vernehmlassungsantworten.

Öffentlichkeitsgesetz: Ausnahmegebühren gehören ins Gesetz

In der Herbstsession befasst sich der Ständerat am 12. September erneut mit der Gebührenregelung im Öffentlichkeitsgesetz (16.432). Nun geht es um die Differenzbereinigung. Der Verein investigativ.ch fordert den Ständerat auf, dem Nationalrat statt der Kommission zu folgen und der Verankerung eines Höchstbetrags für ausserordentliche Gebühren im Gesetz zuzustimmen.

Uns ist es ein Anliegen, dass dieser Höchstbetrag für Gebühren in Ausnahmefällen in einem gesetzlichen Rahmen festgelegt wird. Verordnungen werden schneller geändert als ein Gesetz, und es ist zu befürchten, dass der Bundesrat bzw. die Verwaltung in seiner Verordnung eine Hintertür zu höheren Gebühren öffnet, die Recherchen absichtlich verhindern könnten – schliesslich ist das Ziel des Geschäfts 16.432 mit der Gebührenbefreiung (zu dessen Prinzip Sie sich im Dezember bekannt haben), dass der Zugang zu Verwaltungsdokumenten nicht behindert wird.

In seiner jetzigen Form schützt der Gesetzesentwurf die Verwaltung bereits vor überzogenen Gesuchen, die keinem öffentlichen Interesse dienen. Für den Schweizer Qualitätsjournalismus ist es von entscheidender Bedeutung, dass das Gesetz nicht zu einer Farce wird, indem es der Verwaltung erlaubt, auf dem Verordnungsweg abschreckend hohe Gebühren zu verlangen, wie das in der Vergangenheit mehrmals geschehen ist.

Das Bundesgericht hielt 2013 in einem Entscheid fest, dass selbst eine geringe Gebühr von wenigen Hundert Franken abschreckend wirkt und Transparenz verhindert. Dies gilt insbesondere für regionale Medien, die nicht zu grossen Medienhäusern gehören. In den letzten drei Jahren beliefen sich die durchschnittlich verlangten Gebühren jedoch auf fast 650 Franken pro Anfrage, was für die Redaktionen bereits eine beträchtliche Summe ist.

Weil im gleichen Zeitraum die geforderte Summe mehrmals 3000 Franken überstieg, ist es unerlässlich, eine Obergrenze von 2000 Franken für Ausnahmefälle im Gesetz zu verankern. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat sich in seiner Stellungnahme für eine Verankerung einer Maximalgebühr im Gesetz ausgesprochen. Auch der Nationalrat hat diesem Vorgehen mit einer klaren Mehrheit zugestimmt.

Wir sind überzeugt, dass die Maximalgebühr für Ausnahmefälle dem Willen der Gesetzgeber entspricht, um die gute Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes zu garantieren.


Nachtrag: Am 12. September 2022 hat sich der Ständerat mit der Gebührenregelung befasst. Der Rat folgte diskussionslos seiner Kommission, die entgegen der Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und der Forderung des Nationalrats den Höchstbetrag von 2000 Franken für ausserordentliche Gebühren nicht im Gesetz festhalten wollte. Bundesrätin Karin Keller-Sutter verwies auf die steigende Zahl von Zugangsgesuchen. Darunter habe es auch sehr aufwändige, bei denen die Erhebung einer Gebühr gerechtfertigt sei. investigativ.ch und Öffentlichkeitsgesetz.ch hatten sich im Vorfeld der Debatte in einer Stellungnahme an den Ständerat für die Verankerung einer Gebührenobergrenze im Gesetz ausgesprochen, um zu verhindern, dass das Gesetz zu einer Farce wird, indem es der Verwaltung erlaubt, auf dem Verordnungsweg abschreckend hohe Gebühren zu verlangen. Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat.

Wir suchen KandidatInnen für den Goldenen Bremsklotz 2022

Es ist wieder so weit: Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten für unseren Goldenen Bremsklotz! Der Schmähpreis, den das Recherchenetzwerk investigativ.ch seit 2014 verleiht, zeichnet die grössten Informationsverhinderer Schmähpreis aus. Ihr kennt es aus eurem Alltag: Pressestellen, PR-Berater und Behörden finden regelmässig einen Grund, warum es gerade nicht möglich sei zu informieren. Meist sind die Absagen freundlich. Manchmal wird schamlos gelogen. Und gelegentlich wird es total absurd. Dann folgt der Hinweis, dass die Bearbeitung dieses Einsichtsgesuches eine Gebührenrechnung von über 100’000 Franken zur Folge hätte. Reicht jetzt eure besten Kandidatinnen und Kandidaten ein – ein Mail mit einer kurzen Begründung an kontakt(at)investigativ.ch genügt.

Der Vorstand stellt daraus eine Shortlist zusammen, über welche ihr abstimmen könnt.

Am 21. September findet in Zürich die Verleihung inkl. Podiumsdiskussion zum entsprechenden Thema sowie anschliessendem Apéro statt. Die Veranstaltung ist selbstverständlich kostenlos und soll auch unser Netzwerk stärken sowie Licht auf Hindernisse in unserem Arbeitsalltag werfen.

Wir freuen uns auf eure Nominationen!

Rede von Marc Meschenmoser zu Julian Assange

Zur Freilassung von Julian Assange wurde am 22. Juni 2022 anlässlich einer Pressekonferenz des Schweizer Presseclubs in Genf ein Aufruf veröffentlicht. Unser Co-Präsident Marc Meschenmoser hielt dort eine Rede über die Bedeutung des investigativem Journalismus.

(übersetzt aus dem Französischen)

Guten Tag.

Vielen Dank an Pierre Ruetschi und den Schweizer Presseclub, dass Sie mir die Möglichkeit geben, ein paar Worte zur Situation der investigativen Journalistinnen und Journalisten in der Schweiz zu sagen.

In letzter Zeit hat der investigative Journalismus in der Schweiz einen Boom erlebt. Das Recherche-Netzwerk investigativ.ch, deren Vereins-Co-Präsident ich bin, zählt heute über 300 Mitglieder – Tendenz steigend.

Der Recherchedesk von Tamedia war einer der ersten, der in der Schweiz ins Leben gerufen wurde. Er veröffentlicht regelmässig Scoops, zusammen mit Le Matin Dimanche in der Romandie, beispielsweise zu den Panama Papers dank ihrer Verbindungen zu internationalen Netzwerken oder auf nationaler Ebene zur Misshandlung von Arbeitern in den Schweizer Weinbergen; eine Recherche, die vergangenen Sonntag erschienen ist.

Ich selbst konnte eine Rechercheredaktion mit 14 Stellen für die Konsumentenmagazine K-Tipp und saldo aufbauen. Und dank des Öffentlichkeitsgesetzes des Bundes konnten wir mehr als einmal Verträge oder Missstände in der Schweizer Politik aufdecken.

Das Schweizer Fernsehen SRF hat im vergangenen Herbst ebenfalls ein Investigativdesk eingerichtet, so wie auch schon RTS.

Wir spüren auch den Willen der Verleger bei Médias Suisse, in unser gutes Funktionieren als vierte Gewalt zu investieren, um dort Licht ins Dunkel zu bringen, wo es die Mächtigen in Wirtschaft und Politik nicht wollen.

Also alles bestens?

Weit entfernt.

Wissen Sie, wo sich die grösste Redaktion der Schweiz befindet?

In Bern. Dank des Öffentlichkeitsgesetzes konnte der K-Tipp im letzten Jahr die Anzahl der Angestellten herausfinden, die sich um die Kommunikation der verschiedenen Departemente des Bundes kümmern: über 500!

In der gesamten internationalen Presse war zudem zu lesen, dass einige Schweizer Anwälte und Banker ihren Kunden geholfen haben, Steuern zu vermeiden oder sogar Geld zu waschen. Schweizer Journalistinnen und Journalisten konnten diese «Suisse Secrets» nicht selbst recherchieren oder veröffentlichen, da ihnen aufgrund eines Bankengesetzes, das die Weitergabe von Bankdaten verbietet, eine Gefängnisstrafe gedroht hätte.

Das Bundesparlament in Bern hat das Gesetz im Mai noch verschärft: Richter können nun die Veröffentlichung eines Artikels verbieten, ohne dass die Anschuldigung inhaltlich geprüft wird. Dies gibt dem zuständigen örtlichen Richter viel mehr Macht und wird sicherlich einige Recherchen verhindern.

Um Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen, braucht es Whistleblower. Doch das Parlament hat die Schaffung eines Gesetzes, das ihnen in der Schweiz einen Mindestschutz gewähren würde, mehrfach abgelehnt.

Erst diese Woche zeigte eine Untersuchung des Tessiner Fernsehens RSI, dass in letzter Zeit fünf Whistleblower bei den Vereinten Nationen in Genf entlassen wurden.

Aber vielleicht ist all dies erwünscht. Und nicht nur in der Schweiz.

Das einzige «Verbrechen» von Julian Assange besteht darin, dass er Kriegsverbrechen und andere Informationen, die die Behörden verbergen wollten, aufgedeckt hat. Er hat als investigativer Journalist hervorragende Arbeit geleistet. Der Kampf von Julian Assange ist unser aller Kampf: Der Angriff auf Assange ist ein Angriff auf den investigativen Journalismus.

Lassen Sie Julian Assange frei. Free Assange.

Laura Drompt verstärkt den Vorstand von investigativ.ch

Das Recherche-Netzwerk investigativ.ch verstärkt seine Präsenz in der Westschweiz: Laura Drompt, stellvertretende Chefredaktorin der Zeitschrift Bon à savoir in Lausanne, wurde in den Vorstand gewählt.

Nach ihrem Studium in Archäologie und Ägyptologie an der Universität Genf wandte sich Laura Drompt dem Journalismus zu. Sie ist Absolventin der Akademie für Journalismus und Medien (Académie du journalisme et des médias) an der Universität Neuenburg, wo sie inzwischen als Dozentin tätig ist, und arbeitet Laura Drompt seit 2012 für Medien in der Westschweiz. Bei der Tageszeitung Le Courrier war sie Bundeshauskorrespondentin und zuständig für die Rubrik Schweiz. Von 2017 bis 2020 hatte sie dort die Funktion der Co-Chefredaktorin inne. Heute ist sie stellvertretende Chefredaktorin für die Zeitschriften Bon à Savoir und Ma Santé, den Westschweizer Pendants von K-Tipp und saldo.

Laura Drompt hat unter anderem über die Stellung der Schweiz im Rohstoffhandel recherchiert, über die Ausbeutung von Menschen ohne Papiere durch kriminelle Netzwerke in Süditalien, die fragwürdigen Investitionen der Credit Suisse in Mosambik, die Zwangsarbeit von Kindern in den Kobaltminen der Demokratischen Republik Kongo und die Art und Weise, wie Mäzenatentum und private Gelder die Forschung an Schweizer Universitäten und Hochschulen beeinflussen.

«Die Verteidigung der Pressefreiheit ist eine wesentliche Pflicht in einer Demokratie. Um dieses Recht wahrzunehmen und fundierte Recherchen zu liefern, brauchen Journalistinnen und Journalisten die bestmöglichen Bedingungen, um ihren Beruf frei und unabhängig ausüben zu können. Das Netzwerk von investigativ.ch ermöglicht es, in diesem Bereich Fortschritte zu machen», sagt Laura Drompt.

«Wir freuen uns, mit Laura unsere Präsenz in der Westschweiz zu verstärken und auf eine engagierte und motivierte Journalistin zählen zu dürfen», sagt Marc Meschenmoser, Co-Präsident von investigativ.ch und Redaktionsleiter vom K-Tipp, dem Deutschschweizer Pendant zu Bon à savoir. «investigativ.ch möchte verstärkt nebst der Deutschschweiz auch in der Romandie die Investigativjournalistinnen und -journalisten vernetzen und mit Weiterbildungen und weiteren Anlässen vor Ort präsent sein.»

Laura Drompt folgt auf Ariane Gigon, Deutschschweiz-Korrespondentin der Fribourger Tageszeitung La Liberté.

Geplante Chat-Kontrolle der EU Kommission gefährdet Arbeit von InvestigativjournalistInnen

Als InvestigativjournalistInnen sind wir auf vertrauliche Kommunikation mit unseren Quellen und GesprächspartnerInnen angewiesen. Verschlüsselte Messenger-Apps wie Threema und Signal sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die geplante Chat-Kontrolle der EU Kommission zur vermeintlichen Strafverfolgung von Kinderpornographie hebelt diese Verschlüsselung aus.

Denn: Alle Nachrichten sollen vor Verschlüsselung nochmals gescannt werden. Das Gesetz umfasst nicht nur Messenger-Dienste sondern auch Emails und Soziale Netzwerke. Der Abgleich der Inhalte mit Datenbanken ist fehleranfällig. So könnten schon nur Urlaubsfotos mit Kindern oder einzelne Wörter in Nachrichten dazu führen, dass jemand als «verdächtig» eingestuft wird – und überwacht wird.

Dies könnte einschneidende Konsequenzen für die journalistische Arbeit haben. Die geplante Änderung gefährdet den Quellenschutz und die Vertraulichkeit der Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten.

Die Nationalrätin Judith Bellaiche hat dazu eine Interpellation beim Bundesrat eingereicht.

Die Organisation campact hat einen Appell gegen die Chat-Überwachung lanciert.

Wir verfolgen das Thema mit investigativ.ch weiter und halten euch auf dem Laufenden.

Rückblick auf die Jahrestagung 2022

Spannende Diskussionen, interessante Inputs und Austausch über die Redaktionsgrenzen hinweg: An der Jahrestagung von investigativ.ch durften wir um die 50 Personen in Olten begrüssen. Ein Rückblick.

Fotos: Ⓒ Raphael Hünerfauth

Eröffnet wurde die Jahrestagung im Anschluss an die Mitgliederversammlung durch eine Keynote von Peter Knechtli, Chefredaktor von OnlineReports.ch, der ältesten kommerziell unabhängigen Nachrichtenseite der Schweiz. Der Medienpionier berichtete davon, wie sich sein Portal seit über 20 Jahren ohne die Unterstützung eines Verlags oder Investors hält. Knechtli erklärte auch, was die Informationsbeschaffung immer schwieriger macht – und blickte kritisch auf die Entwicklung des journalistischen Berufsbildes.

In den anschliessenden Workshops sprachen Conradin Zellweger und Adina Renner von der NZZ über die Arbeit mit Satellitenbilder. Ihre Recherche über nachhaltiges Palmöl hatte gezeigt: Auch auf zertifizierten Plantagen brennt es immer wieder. Hier könnt ihr ihre Präsentation anschauen.

Gleichzeitig gab in einem anderen Workshop Julian Schmidli von SRF einen Einblick in seinen Recherche-Podcast «Dark Social». Er und sein Team von SRF Data hatten eine Podcast-Serie zu «Dark Social»-Kanäle lanciert, also soziale Aktivitäten in Kanälen wie Whatsapp oder Telegram, die oft in abgeschlossenen Gruppen auch als soziale Medien funktionieren. Warum sind sie so gefährlich? Und wie recherchiert man in solchen Gruppen? Das vermittelte er in seinem Workshop.

Nach einer Kaffeepause fanden zwei weitere Workshops statt. So erklärte Zita Affentranger, Teamleiterin International bei Tamedia und Ex-Russland-Korrespondentin, wie sie von der Schweiz aus über den Ukraine-Krieg berichtet und wie sie Informationen verifiziert.

Wie realisiere ich investigative Geschichten trotz Alltagsstress? Darum ging es im Workshop mit Kilian Küttel von der Zuger Zeitung und Sylvia Revello von Le Temps. Sie arbeiten auf einer Nachrichtenredaktion, schaffen es aber trotzdem, investigativen Recherchen nachzugehen. Sie erzählten uns, wie sie solche Recherchen mit ihrem Redaktionsstress vereinbaren.

Im Abschlusspanel sprachen wir mit drei verlagsunabhängigen Recherche-Kollektiven und fragten: Geht das auf? Wie funktioniert das? Wieso lassen sie sich nicht anstellen? Wie gehen sie mit dem Risiko um? Was können sie, was Verlage nicht können? Mit dabei waren Christian Zeier von Reflekt, Charlotte Theile von Elephant Stories und Coline Emmel von Gotham City, Eva Hirschi moderierte die Diskussion (v.l.n.r.).

Abgerundet wurde der Anlass durch ein Networking-Apéro. Wir haben uns sehr gefreut, so viele interessierte Medienschaffende zu treffen und uns auszutauschen!

Medienmitteilung zur Änderung der Zivilprozessordnung

Der Verein investigativ.ch hat zusammen mit einer breiten Medienallianz ein Communiqué zur geplanten Änderung von Art. 266 der Zivilprozessordnung «Massnahmen gegen Medien» unterzeichnet. Die Medienallianz sieht kritischen Qualitätsjournalismus in Gefahr.

Morgen, am 03. Mai, ist der Internationale Tag der Pressefreiheit. Aktuelle Ereignisse wie die Diskussion um den Einfluss des Bankengesetzes auf Suisse Secrets (keine Beteiligung an der Recherche durch Schweizer Presse) und insbesondere die russische Propagandamaschinerie rund um den Ukraine-Krieg betonen, wie wichtig eine uneingeschränkt funktionierende und freie Medienlandschaft ist.

Eine historische breite Allianz der Medienbranche ist sich einig, dass die Pressefreiheit in der Schweiz ein besonders wichtiges und besonders geschütztes Gut ist. Sie sieht dieses Gut aber zumindest teilweise in Gefahr. Die Allianz fordert daher vom Nationalrat, an der kommenden Sondersession am 10 Mai von einer Verschärfung der Zivilprozessordnung, Artikel 266 «Massnahmen gegen Medien» abzusehen.

Der Ständerat sowie beide Rechtskommissionen (RK-N und RK-S) schlagen in der Revision der ZPO bei Art. 266 («Massnahmen gegen Medien») vor, die Hürde für vorsorgliche Massnahmen gegenüber von Medienberichten massiv zu senken. Eine Rechtverletzung durch redaktionelle Berichterstattung soll nicht mehr «einen besonders schweren Nachteil», sondern nur noch «einen schweren Nachteil» verursachen müssen, um richterliche Massnahmen gegen eine Veröffentlichung zu ermöglichen.

Das Streichen des Wortes «besonders» hätte einen enormen Einfluss auf die Gerichtspraxis und damit schwerwiegende negative Konsequenzen für die verfassungsmässig gewährleistete Medienfreiheit in der Schweiz. Die Allianz forderte Ende letzter Woche den Nationalrat in einem Brief auf, bei Art. 266, lit. a. der Minderheit und damit dem Bundesrat zu folgen.

Einschränkung der Medienfreiheit trotz bewährtem Status Quo

Neu wären solche Massnahmen durch die Gerichte einfach zu erwirken. Die Änderung würde demnach Tür und Tor öffnen für das vorschnelle Stoppen missliebiger, kritischer Recherchen. Das würde alle Medienschaffenden in der Schweiz betreffen. Diese Gefährdung der Medienfreiheit ist hoch problematisch und hat auch Folgen für die freie Meinungsbildung und Meinungsäusserung – auch anerkannt von der Europäischen Menschenrechtskonvention in Artikel 10 – als Grundpfeiler der Schweizer Demokratie.

Aufwändige Gerichtsverfahren drohen

Die von der RK-S vorgeschlagene Änderung des Wortlautes hat gemäss juristischen Einschätzungen einen enormen Einfluss auf die gängige Gerichtspraxis und würde zu Massen an Verfahren führen, die gerade für kleine oder lokale Medientitel nicht zu bewältigen wären. Gerichtsverfahren sind oft kostspielig und ressourcenintensiv. Das kann schnell zu einem Ungleichgewicht zwischen Kläger und Beklagtem führen.

Gerade für kleine Titel bedeuten solche Verfahren oft einen zu grossen Aufwand. Selbst wenn Journalistinnen und Journalisten vor Gericht Recht bekommen, wirken die Verfahren ermüdend und abschreckend. Zudem ist ein redaktioneller Beitrag, der für Monate oder gar Jahre gesperrt wird, bei Wiederveröffentlichung oft kaum mehr aktuell oder relevant.

So war beispielsweise das auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Online-Magazin Gotham City in den letzten Jahren Gegenstand zahlreicher Klagen auf einstweilige Verfügungen, obwohl sich seine journalistische Arbeit ausschließlich auf öffentlich zugängliche, offizielle Gerichtsquellen stützt. Obwohl das Onlinemedium in der klaren Mehrheit der Fälle Recht bekommen hat, kostet sie jede vorsorgliche Massnahme Zeit und Geld.

Allzu oft werden vorsorgliche Massnahmen zu einem Zweck eingesetzt, der nicht der Norm entspricht: als Verzögerungstaktik, um Zeit zu gewinnen. Im Jahr 2021 wollte diese Zeitschrift die Verurteilung eines in der Schweiz ansässigen indonesischen Geschäftsmanns, der im Palmölhandel tätig war, wegen Steuerbetrugs aufdecken. Dieser beantragte vorsorgliche Massnahmen, um die Veröffentlichung des Artikels vor der Abstimmung über das Freihandelsabkommen mit Indonesien zu verhindern. Obwohl das Onlineportal erfolgreich war, konnte der Artikel – auf offiziellen Gerichtsquellen beruhend – erst nach mehreren Wochen veröffentlicht werden.

Version des Bundesrates unterstützen

Investigativer und freier Journalismus ist mit seiner Wächterfunktion unabdingbar in einer Demokratie, erst recht in einer direkten wie der unseren. Die Allianz bittet den Ständerat sehr, den Medienschaffenden in der Schweiz nicht unnötige Hürden in ihrer für die Demokratie zentralen Arbeit aufzustellen.

Mit einer weiteren Änderung ist die Allianz demgegenüber einverstanden: Im Unterschied zum bestehenden Recht will der Bundesrat Artikel 266 insofern ändern, als nicht nur wie bis anhin eine drohende, sondern neu auch eine bestehende Rechtsverletzung dem Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin einen besonders schweren Nachteil verursachen kann. Damit wird eine seit Jahren bestehende Gerichtspraxis ins Gesetz geschrieben.

investigativ.ch-Workshop: Journalismus vs. Hochschul-PR


Die Unis und Fachhochschulen investieren je länger je mehr in ihre Kommunikationsabteilungen. Das hat zur Folge, dass Redaktionen immer öfter mit wunderbar runden „Wissenschafts-Stories“ beliefert werden, die Journalist:innen eigentlich nur noch übernehmen müssten… Oder eben genau nicht. Der investigativ.ch-Workshop will ein paar Tipps und Tricks an die Hand geben, wie sich die Hochschul-PR von den echten Wissenschafts-News trennen lässt.

Cathrin Caprez, Wissenschaftsjournalistin bei SRF und Co-Präsidentin von investigativ.ch, zeigt zudem, wie Medienschaffende Finanzierungsanträge beim investigativ.ch-Recherche-Fonds stellen können – der neu separate Fördergelder für die Zentralschweiz vergibt.

Der Workshop findet am Dienstag, 17. Mai von 18:45 Uhr bis ca. 20 Uhr im MAZ in Luzern statt und ist kostenlos.

Einladung zu unserer Jahreskonferenz 2022

Wie lohnt sich Recherchejournalismus?

Zahlreiche Redaktionen bauen Investigativ-Desks auf oder investieren in Recherchejournalismus. Wir werfen einen Blick dahinter: Wie kann sich Recherchejournalismus lohnen? Welche Geschäftsmodelle kommen in Frage? Und was für Tools gibt es, um neben dem Alltagsstress investigativen Journalismus zu betreiben?

Nach einem mehrheitlich digital geprägten Jahr 2021 freuen wir uns umso mehr, diese Themen mit euch im Frühling persönlich zu diskutieren. Herzlich laden wir deshalb zu einer grossen Jahrestagung ein.

Datum: Freitag, 13. Mai 2022

Ort: „Magazin“ in Olten (8min vom Bahnhof; Konradstrasse 7, 4600 Olten)

Zeit: Mitgliederversammlung ab 12:15 Uhr, Jahreskonferenz von 13:15 Uhr bis 17:30 Uhr, anschliessend Apéro.

Programm

12h15Mitgliederversammlung (ausschliesslich für Mitglieder)
13h15Eintreffen
13h30Keynote von Peter Knechtli, Chefredaktor OnlineReports
Mit OnlineReports.ch, der ältesten kommerziell unabhängigen Nachrichtenseite der Schweiz, mischt Peter Knechtli Basel auf. An unserer Jahrestagung berichtet der Medienpionier davon, wie sich sein Portal seit über 20 Jahren ohne die Unterstützung eines Verlags oder Investors hält. Knechtli erklärt aber auch, was die Informationsbeschaffung immer schwieriger macht – und blickt kritisch auf die Entwicklung des journalistischen Berufsbildes.
14h00-15h00Workshops:
– Innenraum: Die Arbeit mit Satellitenbilder mit Conradin Zellweger und Adina Renner (NZZ) auf Englisch
Gibt es nachhaltiges Palmöl? Die Recherchen der NZZ mittels Satellitenbilder zeigen: Auch auf zertifizierten Plantagen brennt es immer wieder. Conradin Zellweger und Adina Renner zeigen, wie man mit Satellitenbilder recherchiert.

– Alpha-Raum: Der Recherche-Podcast «Dark Social» mit Julian Schmidli (SRF) auf Deutsch
Julian Schmidli und sein Team von SRF Data haben eine neue Podcast-Serie zu «Dark Social»-Kanäle lanciert, also soziale Aktivitäten in Kanälen wie Whatsapp oder Telegram, die oft in abgeschlossenen Gruppen auch als soziale Medien funktionieren. Warum sind sie so gefährlich? Und wie recherchiert man in solchen Gruppen? Julian Schmidli gibt Einblick.
15h00-15h30Kaffeepause
15h30-16h30Workshops:
– Innenraum: Berichterstattung über den Ukraine-Krieg aus der Schweiz mit Zita Affentranger (Tamedia) auf Deutsch
Zita Affentranger, Teamleiterin International und Ex-Russland-Korrespondentin, schreibt seit mehr als 20 Jahren über Auslandthemen, im Vordergrund stehen die Entwicklungen in Russland, in der ehemaligen Sowjetunion und in Osteuropa. Wie berichtet sie über den Ukraine-Krieg von der Schweiz aus? Und wie verifiziert sie Informationen?

– Alpha-Raum: Wie realisiere ich investigative Geschichten trotz Alltagsstress? mit Kilian Küttel (Zuger Zeitung) und Sylvia Revello (Le Temps) auf Deutsch und Französisch
Sie arbeiten auf einer Nachrichtenredaktion, schaffen es aber trotzdem, investigativen Recherchen nachzugehen. Doch diese fordern oft viel mehr Zeit. Wie vereinen Kilian Küttel von der Zuger Zeitung und Sylvia Revello von Le Temps diese Recherchen mit ihrem Alltagsstress?
16h30-17h30Panel: Verlagsunabhängige Recherche-Kollektive: Geht das auf? auf Deutsch und Französisch
Sie sind freischaffend und haben kein fixes Medium im Rücken, sie agieren wie ein Unternehmen und publizieren ihre Recherchen in etablierten Medien. Wie funktioniert das? Wieso lassen sie sich nicht anstellen? Wie gehen sie mit dem Risiko um? Was können sie, was Verlage nicht können? An unserem Panel diskutieren wir mit drei Recherche-Kollektiven.

– Elephant Stories: Charlotte Theile
– Reflekt: Christian Zeier
– Gotham City: Coline Emmel
17h30Apéro
Recherche-Doc:

Parallel während Kaffeepause oder Abschlusspanel: Halbstündiges Coaching durch einen Recherche-Doc (Angebot beschränkt, muss im Voraus reserviert werden):

– Martin Stoll, SonntagsZeitung (Öffentlichkeitsgesetz)
– Timo Grossenbacher, Tamedia (Datenjournalismus)
– Fiona Endres, SRF (Recherchemethodik)
– Sascha Buchbinder, SRF (Informanten & Informantenschutz)
– Thomas Knellwolf, Tamedia (Recherchemethodik)

ANMELDUNG

Die Anzahl Plätze für die Jahreskonferenz ist beschränkt. Bitte meldet euch rasch an.

Kosten: 25.- für Mitglieder, 50.- für Nicht-Mitglieder.