Online-Workshop: Wer steckt hinter einer Internetadresse?

Wem gehört die URL www.weiss-der-teufel-wer.ch?

Bis Ende 2020 waren Halter-Informationen öffentlich einsehbar und bei vielen Recherchen eine wichtige Quelle. Seit die entsprechende Verordnung per Anfang 2021 revidiert wurde, sind diese Daten nicht mehr öffentlich zugänglich. investigativ.ch hat darauf mit dem BAKOM sowie der Schweizer Domain-Registrierungsstelle SWITCH Gespräche geführt und nach Wegen gesucht, damit JournalistInnen das in der Verordnung vorgesehene «legitime Interesse» dokumentieren können, um trotzdem Einsicht in das Register zu erhalten.

Gemeinsam mit SWITCH wurde inzwischen ein Vorgehen ausgearbeitet, wie wir JournalistInnen mit Auskunftsbegehren vorgehen müssen. Wir zeigen, wie das Musterformular ausgefüllt werden muss und welche zusätzlichen Angaben wichtig sind, um bei SWITCH Halter-Informationen abzufragen.

Sackgasse SWITCH? Wir zeigen, wie JournalistInnen Halterinformationen von Domain-Namen finden

12. Oktober, 13:30 Uhr bis 14:15 Uhr

Online-Workshop mit Otto Hostettler (Beobachter) via Zoom

Anmeldung nicht nötig, hier geht’s zum Link

Goldener Sonderbremsklotz 2021 geht an FDP-Ständerat Thomas Hefti

Angriff auf die Medienfreiheit: Der Glarner FDP-Ständerat Thomas Hefti will die Verhinderung missliebiger Artikel vereinfachen. Deshalb haben wir ihm einen Goldenen Sonderbremsklotz verliehen.

Co-Präsident Marc Meschenmoser mit dem Goldenen Bremsklotz 2021

Gleich mehrere laufende Geschäfte im Parlament könnten die Medienfreiheit sowie die Recherchebedingungen von JournalistInnen in der Schweiz beeinträchtigen. Das Recherche-Netzwerk investigativ.ch hat deshalb dieses Jahr einen Sonderbremsklotz verliehen: an den Glarner FDP-Ständerat Thomas Hefti. Auf ihn geht ein Antrag im Parlament zurück, um Artikel 266 der Zivilprozessordnung zu verschärfen und die Verhinderung von missliebigen Medienartikeln zu vereinfachen.

«Ständerat Thomas Hefti hat im Verborgenen einer Kommissionssitzung den wohl gravierendsten Angriff auf kritische JournalistInnen lanciert», begründet Marc Meschenmoser, Co-Präsident von investigativ.ch, die Verleihung des Schmähpreises. Konkret geht es um die Hürde für «gerichtlich erwirkte superprovisorische Verfügungen gegen Berichte in regelmässig erscheinenden Medien». Neben den anderen Kriterien soll künftig ein «schwerer Nachteil» als Rechtfertigung für das vorläufige Verhindern des Erscheinens eines Medienberichts ausreichen, während bisher ein «besonders schwerer Nachteil» nötig war. Der Ständerat hat dem Antrag mit 30 zu 12 Stimmen zugestimmt.

JournalistInnen, aber auch MedienrechtlerInnen warnten vor einem Anschlag auf die Medienfreiheit. Sie sprechen von einem eigentlichen Maulkorb-Artikel. In einem Beitrag schrieb Rechtsanwalt Matthias Schwaibold, er halte dies «für einen frontalen Angriff auf die Medienfreiheit», für den es schon deshalb keinen Anlass gebe, weil die Latte für Kläger, ein superprovisorisches Publikationsverbot zu erwirken, bereits heute tief liege. «Offenbar hat der liberale Politiker wenig Vertrauen in die Justiz, die bereits heute persönlichkeitsverletzende Recherchen verbieten kann», so Meschenmoser.

Das Recherche-Netzwerk investigativer JournalistInnen der Schweiz verleiht seit 2014 jedes Jahr einen «Goldenen Bremsklotz» als Schmähpreis an die grössten Informationsverhinderer. Mit dem Preis will investigativ.ch auf Informationsverhinderung hinweisen und zum Gegenstand der Debatte machen. Die Verleihung des Goldenen Sonderbremsklotzes fand dieses Jahr im Rahmen eines Jahresfests in Biel statt. Thomas Hefti wollte den Preis nicht persönlich entgegennehmen. «Als Volksvertreter verweigert sich Thomas Hefti einer öffentlichen Debatte über seinen Vorstoss mit JournalistInnen von investigativ.ch. Er hat sich den goldenen Sonderbremsklotz redlich verdient», so Marc Meschenmoser.

Vorstandsmitglied Fiona Endres übernimmt Co-Leitung des neuen Investigativdesk von SRF

SRF baut ein neues Investigativdesk auf. Die beiden «Rundschau»-Journalistinnen Fiona Endres und Nina Blaser übernehmen die Co-Leitung.

Gute Neuigkeiten für den Investigativjournalismus in der Schweiz: SRF will den Hintergrund- und Recherchejournalismus stärken und baut ein Investigativdesk auf. Es produziert in erster Linie für digitale Kanäle und ist keiner einzelner Radio- oder TV-Sendung angehängt. Die Recherchen werden in verschiedenen Formaten von SRF publiziert.

Zusammen mit ihrer «Rundschau»-Kollegin Nina Blaser übernimmt investigativ.ch-Vorstandsmitglied Fiona Endres die Co-Leitung. Fiona Endres arbeitet seit 2017 bei der «Rundschau», ihre Schwerpunkte sind Politik, Umwelt, Wirtschaft und Asyl.

Für ihre Recherche zu den Cryptoleaks wurde sie im vergangenen Herbst gemeinsam mit ihren Co-Autorinnen zur Schweizer Journalistin des Jahres gewählt. Die Co-Leitung des Investigativdesk erlaubt Endres und Blaser, weiterhin auch selber grossen Recherchen hartnäckig nachzugehen.

Inzwischen ist auch das Kernteam von «SRF Investigativ» komplett: Leo Eiholzer, Ben Heubl, Maj-Britt Horlacher, Simon Jäggi, Philippe Odermatt, Stefanie Pauli, Andreas Schmid sowie Nadine Woodtli wurden aus über 100 Bewerbungen rekrutiert. Zudem können weitere Fachredaktorinnen und -redaktoren von SRF temporär am Desk eigene Rechercheprojekte umsetzen.

Einladung zum Jahresfest

Wir laden alle Mitglieder und Interessierten zum Jahresfest in Biel ein! Am Samstagnachmittag, 11. September, treffen wir uns zum kollegialen Austausch bei Bier, Wein und Häppchen am Bielersee.

Ein Hoch auf den Journalismus! Mal aufdeckerisch und aufregend, mal hinterfragend und anregend: Die Recherche ist unerlässlich für den Journalismus. Sie ist sein Lebenselixier – und legt offen, was nicht sichtbar ist.

Wir wollen uns darauf besinnen, was die investigative Disziplin ausmacht. Freudig und lustvoll, in entspannter Atmosphäre am Seeufer in Biel/Bienne. Am Jahresfest von investigativ.ch – Recherche-Netzwerk Schweiz erwartet euch ein kleines Gipfeltreffen der Branche.

Cécile Tran-Tien (RTS) und Philippe Reichen (Redaktion Tamedia) erzählen davon, warum sie allen Widrigkeiten zum Trotz für diesen Beruf brennen. Und wir verleihen einen Sonderbremsklotz. Vor allen Dingen aber wollen wir viel Raum für Gespräche, Netzwerken und Erkenntnisgewinn bieten. Bei Bier, Wein und Häppchen, natürlich.

Die Anzahl Plätze ist beschränkt, Anmeldung verbindlich.
(Unkostenbeitrag: 10.- für Mitglieder, 20.- für Nicht-Mitglieder)

Wir freuen uns auch euch!

Liebe Grüsse,

das Team von investigativ.ch

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Datum: 11. September ab 15 Uhr

Ort: Dock4 in Biel-Bienne

Anfahrt: Mit Zug ohne Umsteigen ab Zürich (1h09), ab Bern (28min), ab Basel (1h07), ab Lausanne (1h0).

Programm: Input-Referat von Cécile Tran-Tien (RTS) und Philippe Reichen (Redaktion Tamedia), Verleihung Sonderbremsklotz, gemütliches Apéro-Riche

Unkostenbeitrag: 10.- für Mitglieder, 20.- für Nicht-Mitglieder

Anmeldung: Die Anzahl Plätze ist beschränkt.

Marc Meschenmoser neuer Co-Präsident von investigativ.ch

Das Präsidium von investigativ.ch erhält Verstärkung: Marc Meschenmoser ist neu Co-Präsident des nationalen Recherche-Netzwerks für investigative Journalistinnen und Journalisten der Schweiz.

Marc Meschenmoser (s. Porträt unter «Vorstand») wurde bereits an der letztjährigen Mitgliederversammlung gewählt und hat die Funktion offiziell diesen Monat übernommen. Sein Willkommenswort:

«Wie retten wir die investigative Recherche in die beginnende neue Ära des Journalismus? Die Stichworte dazu sind uns allen bekannt: zahlreiche Verlage, die Recherche immer häufiger als Kostenpunkt und nicht als langfristige Investition sehen, Sparprogramme und damit verbunden der Abbau an RechercheurInnen – während Behörden, Wirtschaft und Verbände ihre PR-Stellen laufend erhöhen.

Mein Ziel als neuer Co-Präsident von investigativ.ch ist es, zusammen mit Co-Präsidentin Cathrin Caprez, dem Vorstand, aber nicht zuletzt euch allen, dass wir wieder eine starke Stimme werden. Investigativ.ch soll in Bundesbern wahrgenommen werden und will auch verstärkt eine Plattform sein, wo wir RecherchejournalistInnen uns austauschen und weiterbilden können.

Der investigative Recherchejournalismus in der Schweiz muss gestärkt werden. Denn was wir erreicht haben, ist bedroht – bedroht durch Politiker, die aktuell die Pressefreiheit einschränken wollen, und durch einen Spardruck auf immer mehr Redaktionen, der die Recherchearbeit in der Praxis erschwert. Herzlichen Dank für eure Unterstützung und euer aktives Mitwirken.»

«Maulkorb»-Artikel schützt die Falschen

Investigativ.ch ist enttäuscht über den Entscheid des Ständerats. Er gibt einflussreichen Personen noch mehr Munition, unliebsame Berichterstattung zu verhindern.

Richter könnten negative Berichterstattung vorsorglich stoppen, wenn persönliche Rechte gefährdet sein könnten. Der Grundsatz ist gut: Haltlose Vorwürfe oder ein schwerer Schaden für das Image soll verhindert werden, wenn das öffentliche Interesse an der Information weniger hoch gewichtet wird.

Doch in Realität nutzen diese Möglichkeit meist einflussreiche Personen, um Unangenehmes zu vertuschen. Zum Beispiel Vorwürfe wegen Korruption, Geldwäscherei oder Steuerhinterziehung. Wirtschaftskriminelle haben oft die finanziellen Ressourcen und die richtigen Anwälte, um mit einer solchen superprovisorischen Verfügung eine negative Berichterstattung zu verhindern bzw. verschieben. Dagegen anzugehen, kostet Journalisten bereits jetzt (zu) viel Geld und Energie.

Nun will der Ständerat die Hürde für den vorsorglichen «Maulkorb» senken. Damit ein Richter präventiv eine Publikation verhindern kann, soll die Berichterstattung nur noch einen «schweren Nachteil» auslösen können. Heute muss eine betroffene Person oder ein betroffenes Unternehmen beweisen, dass ein «besonders schwerer Nachteil» vorliegt.

Der Rat möchte damit die Balance mehr zu Gunsten der Persönlichkeitsrechte «des kleinen Mannes» verschieben – weg von dem Gleichgewicht, das seinerzeit von zwei aufeinanderfolgenden Expertengruppen sorgfältig ausgearbeitet wurde. In Realität schützt die Streichung des Wortes «besonders» die Falschen. Der Ständerat will einflussreichen Personen und deren Anwälte die Munition geben, noch einfacher eine negative Berichterstattung zu verhindern. Das gefährdet die Pressefreiheit und ist absolut nicht im Sinne der Öffentlichkeit.

Investigativ.ch ist enttäuscht über den Entscheid des Ständerats. Wir fordern, dass der Nationalrat dieses Geschäft wieder in die richtige Bahn lenkt, Vertreter der Medien vor den Beratungen anhört und das Wort «besonders» im Text bestehen bleibt. Die heutige Regelung ist ausreichend – dieser Ansicht ist auch der Bundesrat. Eine Verschärfung behindert die investigative Arbeit und kann dazu führen, dass Missstände unter dem Deckel bleiben.

Ständerat will keine Gebührenbefreiung

Der Ständerat tritt nicht auf das Geschäft zur Gebührenbefreiung für Verwaltungsdokumente ein. investigativ.ch ist über diesen Entscheid enttäuscht.

Leider hat die Arbeit von investigativ.ch und Öffentlichkeitsgesetz.ch mit der Unterstützung von über 600 Medienschaffenden nicht gefruchtet: Der Ständerat hat mit 21 gegen 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, auf die Vorlage zur Gebührenbefreiung im Öffentlichkeitsgesetz nicht einzutreten. Nur die linken Mitglieder des Ständerats sowie Johanna Gapany (FDP, FR) und Werner Salzmann (SVP, BE) haben sich dafür ausgesprochen.

Lisa Mazzone (Grüne, GE) sowie Hans Stöckli (SP, BE) haben das Engagement der Medienbranche erwähnt. Die breite Mobilisierung der Medienbranche, die sich mit einem gemeinsamen Brief an den Ständerat gewendet hatte, habe gezeigt, dass dieses Anliegen für die Medienschaffenden von grosser Bedeutung sei, sagte Stöckli.

Auf Initiative von Öffentlichkeitsgesetz.ch und dem Recherchenetzwerk investigativ.ch hatten die bedeutendsten Medienorganisationen (SRG, der Verband Schweizer Medien (VSM), Ringier, etc.) sowie über 600 Medienschaffende, darunter 50 Chefredakteurinnen und Chefredakteure (NZZ, Tamedia, CH Media etc.) den offenen Brief unterzeichnet.

Das Geschäft geht nun zurück in die Staatspolitische Kommission des Nationalrats. Kommt die Vorlage nicht durch, können Behörden weiterhin Recherchen von Medienschaffenden verhindern. Dies widerspricht dem Willen des Gesetzgebers.

Das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes, seit 2006 in Kraft, hat sich zu einem wichtigen Recherchemittel entwickelt. Die Zahl der journalistischen Beiträge, die mit einem Öffentlichkeitsgesetz des Bundes oder eines Kantons realisiert wurden, hat sich seit 2016 verfünffacht.

Dabei wurden auch wichtige Dysfunktionen der Verwaltung aufgedeckt, wie etwa die Korruptionsaffäre im Seco, Spesen-Exzesse bei der Armee oder Fehleinschätzungen der Corona-Taskforce zu Beginn der Pandemie im Februar 2020.

Eine Medienmitteilung zum Entscheid des Ständerates ist hier abrufbar.

Vorstandsmitglied Fiona Endres auf der Shortlist für Nannen Preis

Für ihre Recherche über die Crypto AG ist unser Vorstandsmitglied Fiona Endres auf der Shortlist für den Nannen Preis, die renommierteste Journalismus-Trophäe im deutschsprachigen Raum.

Sie haben die Spionage-Fabrik Crypto AG enttarnt: Die SRF-Journalistinnen Fiona Endres, Anielle Peterhans und Nicole Vögele von der «Rundschau» haben in einer gemeinsamen Recherche mit ZDF und der Washington Post eine weltweite Abhöroperation von US-amerikanischen und deutschen Geheimdiensten enthüllt. Eine zentrale Rolle spielten manipulierte Chiffriergeräte der Schweizer Firma Crypto AG.

Über hundert Staaten wurden von der CIA und vom BND abgehört. Hunderttausende Nachrichten zwischen Regierungsstellen, Behörden, Botschaften oder militärischen Stellen wurden systematisch abgefangen. Die Dimension der Resultate ist enorm – und hatte Folgen. Aufgrund der «Rundschau»-Recherchen hatte der Bundesrat die Ausfuhrbewilligung von Geräten der Firma Crypto International AG (eine der zwei Nachfolgefirmen der Crypto AG) umgehend temporär sistiert und eine Untersuchung der Affäre durch Niklaus Oberholzer, einen ehemaligen Bundesrichter, veranlasst. Auch die Geschäftsprüfungsdelegation führte eine Untersuchung durch und publizierte im letzten Herbst ihren Bericht.

Für diese Recherche sind Fiona Endres, Vorstandsmitglied bei investigativ.ch, sowie ihre zwei Kolleginnen für den Nannen Preis 2021 in der Kategorie Investigation vorselektiert. Diese ist von den insgesamt fünf Kategorien diejenige mit dem höchsten Wettbewerb: Fast 200 Arbeiten aller medialen Gattungen wurden eingereicht, die zehn besten Recherchen kamen auf die Shortlist. Diese konkurrieren nun um die drei Nominierungen zur besten investigativen Leistung des Jahres. Die Preisverleihung findet am 1. Juni statt. Wir drücken die Daumen!

Medienallianz wehrt sich mit investigativ.ch gegen Änderung der Zivilprozessordnung

Im Hinblick auf die Debatte zur Änderung der Zivilprozessordnung in der kommenden Sommersession hat sich eine einmalig breite Allianz von Medienverbänden, Medienunternehmen, Verbänden und Gewerkschaften von Medienschaffenden sowie weiteren Akteuren zusammengetan, um auf eine drohende Gefährdung der Medienfreiheit hinzuweisen.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat an ihrer Sitzung vom 12. April 2021 einen für den unabhängigen, kritischen Qualitätsjournalismus in der Schweiz folgenschweren Antrag beschlossen. Sie schlägt im Geschäft 20.026 bei Art. 266 («Massnahmen gegen Medien») vor, die Hürde für vorsorgliche Massnahmen gegenüber von Medienberichten massiv zu senken. Die RK-S beantragt dem Ständerat, dass eine Rechtverletzung durch redaktionelle Berichterstattung nicht mehr «einen besonders schweren Nachteil», sondern nur noch «einen schweren Nachteil» verursachen müsste, um richterliche Massnahmen gegen eine Veröffentlichung zu ermöglichen.

Das Streichen des Wortes «besonders» hätte einen enormen Einfluss auf die Gerichtspraxis und damit schwerwiegende negative Konsequenzen für die verfassungsmässig gewährleistete Medienfreiheit in der Schweiz.

Die Allianz fordert daher den Ständerat in einem Brief auf, bei Art. 266, lit. a. der Minderheit und damit dem Bundesrat zu folgen.

Einschränkung der Medienfreiheit trotz bewährtem Status Quo

Heute kann jede Person vor Gericht eine Nicht-Veröffentlichung von redaktionellen Beiträgen verlangen, wenn sie davon direkt betroffen ist. Dazu bedarf es eines qualifizierten Nachteils, damit die Gerichte eine superprovisorische Massnahme aussprechen. Der bestehende Wortlaut ist in der aktuellen, funktionierenden Gesetzgebung bewusst gewählt, um die journalistische Berichterstattung vor übermässigen und unverhältnismässigen Eingriffen zu schützen.

Neu wären solche Massnahmen durch die Gerichte einfach zu erwirken. Die Änderung würde demnach Tür und Tor öffnen für das vorschnelle Stoppen missliebiger, kritischer Recherchen. Das würde alle Medienschaffenden in der Schweiz betreffen. Diese Gefährdung der Medienfreiheit ist hoch problematisch und hat auch Folgen für die freie Meinungsbildung und Meinungsäusserung – auch anerkannt von der Europäischen Menschenrechtskonvention in Artikel 10 – als Grundpfeiler der Schweizer Demokratie.

Der Änderungsvorschlag der Kommission bricht ein Gleichgewicht, das seinerzeit von zwei aufeinanderfolgenden Expertengruppen sehr sorgfältig ausgearbeitet wurde – und sie tut dies ohne jegliche Prüfung durch die Verwaltung oder durch Expertinnen und Experten. Dabei gibt es mit Blick auf die herrschende Berichterstattung in der Schweiz keinen Grund, eine solche Einschränkung der Medienfreiheit zu fordern: Medienberichten sind durch die bestehenden gesetzlichen Grundlagen bereits heute klare Grenzen gesetzt, Betroffene werden geschützt und können sich wehren. Die Medienbranche kennt zudem funktionierende

Selbstregulierungsmechanismen – etwa den Schweizer Presserat oder die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» – und Journalistinnen und Journalisten wägen die beteiligten Interessen (Recht der Öffentlichkeit auf Information, Schutz der Privatsphäre) in ihrer täglichen Arbeit sorgfältig ab.

Aufwändige Gerichtsverfahren drohen

Die von der RK-S vorgeschlagene Änderung des Wortlautes hat gemäss juristischen Einschätzungen einen enormen Einfluss auf die gängige Gerichtspraxis und würde zu Massen an Verfahren führen, die gerade für kleine oder lokale Medientitel nicht zu bewältigen wären. Gerichtsverfahren sind oft kostspielig und ressourcenintensiv. Das kann schnell zu einem Ungleichgewicht zwischen Kläger und Beklagtem führen.

Gerade für kleine Titel bedeuten solche Verfahren oft einen zu grossen Aufwand. Selbst wenn Journalistinnen und Journalisten vor Gericht Recht bekommen, wirken die Verfahren ermüdend und abschreckend. Zudem ist ein redaktioneller Beitrag, der für Monate oder gar Jahre gesperrt wird, bei Wiederveröffentlichung oft kaum mehr aktuell oder relevant.

Version des Bundesrates unterstützen

Investigativer und freier Journalismus ist mit seiner Wächterfunktion unabdingbar in einer Demokratie, erst recht in einer direkten wie der unseren. Die Allianz bittet den Ständerat sehr, den Medienschaffenden in der Schweiz nicht unnötige Hürden in ihrer für die Demokratie zentralen Arbeit aufzustellen.

Mit einer weiteren Änderung ist die Allianz demgegenüber einverstanden: Im Unterschied zum bestehenden Recht will der Bundesrat Artikel 266 insofern ändern, als nicht nur wie bis anhin eine drohende, sondern neu auch eine bestehende Rechtsverletzung dem Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin einen besonders schweren Nachteil verursachen kann. Damit wird eine seit Jahren bestehende Gerichtspraxis ins Gesetz geschrieben.

Aufruf Unterschriften für kostenlosen Zugang zu Verwaltungsdokumenten

Das Parlament entscheidet in der Sommersession über den kostenlosen Zugang zu Verwaltungsdokumenten. Doch die Vorlage ist gefährdet. Setzt deshalb euren Namen unter einen Aufruf ans Parlament: Es ist wichtig, dass die Arbeit von Medienschaffenden nicht mit Gebühren behindert wird. 

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) verweigert das Eintreten auf eine Vorlage, welche im Öffentlichkeitsgesetz eine weitgehende Kostenbefreiung bei Zugangsgesuchen vorsieht. Nachdem das Geschäft im Nationalrat eine klare Mehrheit fand, weil gute Gründe für einen kostenlosen Zugang zu Verwaltungsdokumenten sprechen, droht der Vorschlag jetzt im Ständerat zu scheitern. Unterstützt von den führenden Schweizer Medienorganisationen lancieren Öffentlichkeitsgesetz.ch und investigativ.ch einen Aufruf für die Rettung der Vorlage. Zahlreiche Medienschaffende haben den Brief bereits unterschrieben. Unterstützt auch ihr uns mit eurem Namen!