Für ihre Recherche über die Crypto AG ist unser Vorstandsmitglied Fiona Endres auf der Shortlist für den Nannen Preis, die renommierteste Journalismus-Trophäe im deutschsprachigen Raum.
Sie haben die Spionage-Fabrik Crypto AG enttarnt: Die SRF-Journalistinnen Fiona Endres, Anielle Peterhans und Nicole Vögele von der «Rundschau» haben in einer gemeinsamen Recherche mit ZDF und der Washington Post eine weltweite Abhöroperation von US-amerikanischen und deutschen Geheimdiensten enthüllt. Eine zentrale Rolle spielten manipulierte Chiffriergeräte der Schweizer Firma Crypto AG.
Über hundert Staaten wurden von der CIA und vom BND abgehört. Hunderttausende Nachrichten zwischen Regierungsstellen, Behörden, Botschaften oder militärischen Stellen wurden systematisch abgefangen. Die Dimension der Resultate ist enorm – und hatte Folgen. Aufgrund der «Rundschau»-Recherchen hatte der Bundesrat die Ausfuhrbewilligung von Geräten der Firma Crypto International AG (eine der zwei Nachfolgefirmen der Crypto AG) umgehend temporär sistiert und eine Untersuchung der Affäre durch Niklaus Oberholzer, einen ehemaligen Bundesrichter, veranlasst. Auch die Geschäftsprüfungsdelegation führte eine Untersuchung durch und publizierte im letzten Herbst ihren Bericht.
Für diese Recherche sind Fiona Endres, Vorstandsmitglied bei investigativ.ch, sowie ihre zwei Kolleginnen für den Nannen Preis 2021 in der Kategorie Investigation vorselektiert. Diese ist von den insgesamt fünf Kategorien diejenige mit dem höchsten Wettbewerb: Fast 200 Arbeiten aller medialen Gattungen wurden eingereicht, die zehn besten Recherchen kamen auf die Shortlist. Diese konkurrieren nun um die drei Nominierungen zur besten investigativen Leistung des Jahres. Die Preisverleihung findet am 1. Juni statt. Wir drücken die Daumen!
Im Hinblick auf die Debatte zur Änderung der Zivilprozessordnung in der kommenden Sommersession hat sich eine einmalig breite Allianz von Medienverbänden, Medienunternehmen, Verbänden und Gewerkschaften von Medienschaffenden sowie weiteren Akteuren zusammengetan, um auf eine drohende Gefährdung der Medienfreiheit hinzuweisen.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat an ihrer Sitzung vom 12. April 2021 einen für den unabhängigen, kritischen Qualitätsjournalismus in der Schweiz folgenschweren Antrag beschlossen. Sie schlägt im Geschäft 20.026 bei Art. 266 («Massnahmen gegen Medien») vor, die Hürde für vorsorgliche Massnahmen gegenüber von Medienberichten massiv zu senken. Die RK-S beantragt dem Ständerat, dass eine Rechtverletzung durch redaktionelle Berichterstattung nicht mehr «einen besonders schweren Nachteil», sondern nur noch «einen schweren Nachteil» verursachen müsste, um richterliche Massnahmen gegen eine Veröffentlichung zu ermöglichen.
Das Streichen des Wortes «besonders» hätte einen enormen Einfluss auf die Gerichtspraxis und damit schwerwiegende negative Konsequenzen für die verfassungsmässig gewährleistete Medienfreiheit in der Schweiz.
Die Allianz fordert daher den Ständerat in einem Brief auf, bei Art. 266, lit. a. der Minderheit und damit dem Bundesrat zu folgen.
Einschränkung der Medienfreiheit trotz bewährtem Status Quo
Heute kann jede Person vor Gericht eine Nicht-Veröffentlichung von redaktionellen Beiträgen verlangen, wenn sie davon direkt betroffen ist. Dazu bedarf es eines qualifizierten Nachteils, damit die Gerichte eine superprovisorische Massnahme aussprechen. Der bestehende Wortlaut ist in der aktuellen, funktionierenden Gesetzgebung bewusst gewählt, um die journalistische Berichterstattung vor übermässigen und unverhältnismässigen Eingriffen zu schützen.
Neu wären solche Massnahmen durch die Gerichte einfach zu erwirken. Die Änderung würde demnach Tür und Tor öffnen für das vorschnelle Stoppen missliebiger, kritischer Recherchen. Das würde alle Medienschaffenden in der Schweiz betreffen. Diese Gefährdung der Medienfreiheit ist hoch problematisch und hat auch Folgen für die freie Meinungsbildung und Meinungsäusserung – auch anerkannt von der Europäischen Menschenrechtskonvention in Artikel 10 – als Grundpfeiler der Schweizer Demokratie.
Der Änderungsvorschlag der Kommission bricht ein Gleichgewicht, das seinerzeit von zwei aufeinanderfolgenden Expertengruppen sehr sorgfältig ausgearbeitet wurde – und sie tut dies ohne jegliche Prüfung durch die Verwaltung oder durch Expertinnen und Experten. Dabei gibt es mit Blick auf die herrschende Berichterstattung in der Schweiz keinen Grund, eine solche Einschränkung der Medienfreiheit zu fordern: Medienberichten sind durch die bestehenden gesetzlichen Grundlagen bereits heute klare Grenzen gesetzt, Betroffene werden geschützt und können sich wehren. Die Medienbranche kennt zudem funktionierende
Selbstregulierungsmechanismen – etwa den Schweizer Presserat oder die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» – und Journalistinnen und Journalisten wägen die beteiligten Interessen (Recht der Öffentlichkeit auf Information, Schutz der Privatsphäre) in ihrer täglichen Arbeit sorgfältig ab.
Aufwändige Gerichtsverfahren drohen
Die von der RK-S vorgeschlagene Änderung des Wortlautes hat gemäss juristischen Einschätzungen einen enormen Einfluss auf die gängige Gerichtspraxis und würde zu Massen an Verfahren führen, die gerade für kleine oder lokale Medientitel nicht zu bewältigen wären. Gerichtsverfahren sind oft kostspielig und ressourcenintensiv. Das kann schnell zu einem Ungleichgewicht zwischen Kläger und Beklagtem führen.
Gerade für kleine Titel bedeuten solche Verfahren oft einen zu grossen Aufwand. Selbst wenn Journalistinnen und Journalisten vor Gericht Recht bekommen, wirken die Verfahren ermüdend und abschreckend. Zudem ist ein redaktioneller Beitrag, der für Monate oder gar Jahre gesperrt wird, bei Wiederveröffentlichung oft kaum mehr aktuell oder relevant.
Version des Bundesrates unterstützen
Investigativer und freier Journalismus ist mit seiner Wächterfunktion unabdingbar in einer Demokratie, erst recht in einer direkten wie der unseren. Die Allianz bittet den Ständerat sehr, den Medienschaffenden in der Schweiz nicht unnötige Hürden in ihrer für die Demokratie zentralen Arbeit aufzustellen.
Mit einer weiteren Änderung ist die Allianz demgegenüber einverstanden: Im Unterschied zum bestehenden Recht will der Bundesrat Artikel 266 insofern ändern, als nicht nur wie bis anhin eine drohende, sondern neu auch eine bestehende Rechtsverletzung dem Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin einen besonders schweren Nachteil verursachen kann. Damit wird eine seit Jahren bestehende Gerichtspraxis ins Gesetz geschrieben.
Das Parlament entscheidet in der Sommersession über den kostenlosen Zugang zu Verwaltungsdokumenten. Doch die Vorlage ist gefährdet. Setzt deshalb euren Namen unter einen Aufruf ans Parlament: Es ist wichtig, dass die Arbeit von Medienschaffenden nicht mit Gebühren behindert wird.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) verweigert das Eintreten auf eine Vorlage, welche im Öffentlichkeitsgesetz eine weitgehende Kostenbefreiung bei Zugangsgesuchen vorsieht. Nachdem das Geschäft im Nationalrat eine klare Mehrheit fand, weil gute Gründe für einen kostenlosen Zugang zu Verwaltungsdokumenten sprechen, droht der Vorschlag jetzt im Ständerat zu scheitern. Unterstützt von den führenden Schweizer Medienorganisationen lancieren Öffentlichkeitsgesetz.ch und investigativ.ch einen Aufruf für die Rettung der Vorlage. Zahlreiche Medienschaffende haben den Brief bereits unterschrieben. Unterstützt auch ihr uns mit eurem Namen!
Wir gratulieren Timo Grossenbacher, Vorstandsmitglied bei investigativ.ch, zum Swiss Press Award in der Kategorie Online für seine Recherche zum Thema Gesichtserkennung im Internet.
Die Swiss Press Awards 2021 wurden am Mittwoch, dem 28. April von der Fondation Reinhardt von Graffenried verliehen. Unser Vorstandsmitglied Timo Grossenbacher, Projektleiter für automatisierten Journalismus bei Tamedia, wurde zusammen mit SRF-Datenjournalist Felix Michel mit dem dritten Rang in der Kategorie Online ausgezeichnet. Sie haben in einem Experiment gezeigt, wie einfach Gesichtserkennung im Internet funktioniert. Wir gratulieren herzlich zur Auszeichnung!
Für die Recherche zum Thema Gesichtserkennung im Internet sind Timo Grossenbacher von Tamedia und Felix Michel von SRF für den Swiss Press Award nominiert.
So einfach ist es, eine Überwachungsmaschine zu bauen: Timo Grossenbacher, Projektleiter für automatisierten Journalismus bei Tamedia und Vorstandsmitglied bei investigativ.ch, sowie Felix Michel, Datenjournalist für SRF, haben in einem Experiment gezeigt, wie einfach Gesichtserkennung im Internet funktioniert.
Dafür haben sie von smartvote.ch die Portraitbilder aller Kandidierenden der eidgenössischen Wahlen 2019 heruntergeladen (inkl. Name, Kanton und Partei) und eine Gesichtserkennung mit öffentlichen Bildern der Social-Media-Plattform Instagram durchgeführt – dies durch eine im Internet frei verfügbare Technologie.
Das Resultat: Hunderte Personen konnten in den Bildern identifiziert werden. Gar schlecht beleuchtete Gesichter, die nicht frontal der Kamera zugewandt waren, konnten zuverlässig einer Person zugeordnet werden. Die Bilder zeigen Politikerinnen und Politiker etwa beim Biertrinken an der Street Parade oder beim Demonstrieren am Frauenstreik. (Link zum Beitrag)
Das Problem sei die Verletzung der Privatsphäre sowie das Risiko von Fehlzuordnungen, sagt Timo Grossenbacher: «Gesichtserkennung ist nichts anderes als die Anwendung von Statistik auf Bilder – sie bewegt sich immer im Wahrscheinlichen, nie im Sicheren.» Gleichzeitig sei es technisch immer noch viel zu einfach, massenhaft und unrechtmässig Daten von sozialen Netzwerken abzuzügeln. SRF Data hat nach dem Experiment die komplette Datenbank unwiderruflich gelöscht.
Nominierung Swiss Press Award
Dieser Beitrag von Grossenbacher und Michel wurde für den Swiss Press Award 2021 für die Kategorie Online nominiert. Am 28. April werden die Preise der Kategorien Text, Online, Audio, Video und Local verliehen. Die Gewinner erhalten je CHF 15’000. Die Preisverleihung kann am 28. April 2021 um 18 Uhr aus dem Berner Bundeshaus-Studio auf http://www.swisspressaward.ch live gestreamt werden.
Fast alle sind sich einig, dass sich die Qualität der Schweizer Weine in den letzten Jahrzehnten enorm verbessert hat. Die Journalistin Marie Parvex (Le Nouvelliste) hat jedoch im Rahmen mehrerer Recherchen vor Ort aufgezeigt, dass in ihrem Kanton, dem Wallis, der Naturschutz nicht immer angemessen beachtet wurde. Trotz Warnungen über fehlende Sicherheitsabstände zwischen Biotopen und dem Besprühen von Reben, die bereits 2011 geäussert wurden, hat der Kanton erst kürzlich reagiert. Marie Parvex sprach mit Winzern sowie Kantons- und Bundesbeamten über den Stand der Schweizer Gesetzgebung und verglich sie mit derjenigen in Frankreich. Sie führte aber auch die erste Schweizer Befragung bei Anwohnerinnen und Anwohnern sulfatbehandelter Weinberge durch, von denen viele an Beschwerden wie Asthma, Nasennebenhöhlenentzündung oder Kopfschmerzen leiden.
Im Werkstattgespräch von investigativ.ch gibt Marie Parvex einen Einblick in ihre Recherche. Wir werden zudem auch über ihren Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht sprechen, welches ihr Recht gab gegen Swissmedic im Bezug auf den Zugang zu Berichten über Probleme mit Implantaten. Der Fall wurde nun ans Bundesgericht weitergezogen. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Moderiert wird das Gespräch von investigativ.ch-Vorstandsmitglied Ariane Gigon. Das Gespräch findet auf Französisch statt.
Jede Recherche im Internet ist nur so gut, wie man dort auch die Quellen prüfen und verifizieren kann. Eine wichtige Datenbank dafür ist das Domainregister von SWITCH, wo alle Webseiten mit den Endungen «.ch» und «.li» aufgeführt sind – inklusive der Namen der HalterInnen der entsprechenden Webseiten. Diese liessen sich bis vor Kurzem durch eine einfache whois-Abfrage ausfindig machen. Doch seit diesem Jahr sind in diesem Register die Personennamen nicht mehr abrufbar.
Der Grund dafür ist eine Revision der Verordnung über Internet-Domains (VID), die am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Neu sieht die Verordnung vor, dass nur noch jene Personen Einsicht in die Personennamen der Domain-HalterInnen erhalten, die ein «überwiegendes legitimes Interesse» glaubhaft machen können (Art. 46 Abs. 3 VID).
Das Problem für Journalisten und Journalistinnen besteht seither darin, dass SWITCH den neuen Artikel sehr eng auslegte. Gemäss SWITCH war ein «überwiegendes legitimes Interesse» nur dann gegeben, wenn jemand die Personennamen für ein gerichtliches Verfahren benötigte. Basierend auf dieser Auslegung hat SWITCH bisher sämtliche uns bekannten Gesuche von Journalistinnen und Journalisten abgewiesen und sie an die Strafverfolgungsbehörden oder andere staatliche Stellen verwiesen.
Investigativ.ch hat sich Ende Januar mit der Bitte ans BAKOM gewendet, SWITCH via Weisungen den Spielraum zu geben, auch journalistische Rechercheinteressen zu berücksichtigen. Das Schreiben haben zahlreiche Vereinigungen und Verbände mitunterzeichnet.
Nach längeren Abklärungen hat das BAKOM nun mit einer erfreulichen Antwort auf unser Anliegen reagiert. Darin führt BAKOM-Direktor Bernard Maissen aus, wie sein Amt die unterschiedlichen Interessen abwägt (Datenschutz vs. Medienfreiheit) – und kommt zum Schluss:
«Bei den Personendaten in der RDDS-Datenbank (WHOIS) handelt es sich datenschutzrechtlich um keine besonders schutzwürdigen Daten. Wenn eine journalistische Recherche den Zugang zu Personendaten erfordert, dann stellt dies nach unserer rechtlichen Beurteilung ein legitimes Interesse nach Art. 46 Abs. 3 VID dar, das den Schutz der Halterin oder des Halters an den Daten überwiegt.»
BAKOM-DIREKTOR BERNARD MAISSEN
Das BAKOM unterstützt uns grundsätzlich darin, dass Journalistinnen und Journalisten im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang zu den Personennamen in der whois-Datenbank gewährt werden soll. Damit dies wieder möglich sein wird, arbeitet das BAKOM zusammen mit SWITCH an einer vereinfachten Zugriffsmöglichkeit für Journalistinnen und Journalisten in Form eines Akkreditierungssystems. Die vertieften Abklärungen dazu würden laufen. Noch ist unklar, wann ein solches System bereit sein wird.
Investigativ.ch bittet seine Mitglieder nun, Einsichtsgesuche zu stellen. Wir empfehlen für diese Gesuche folgende Formulierung:
Aus folgenden Gründen ist der Zugang zu den Personendaten für meine Recherche erforderlich: (….). Gemäss BAKOM stellt dies «ein legitimes Interesse nach Art. 46 Abs. 3 VID dar, das den Schutz der Halterin oder des Halters an den Daten überwiegt.»
Investigativ.ch wird zudem das Gespräch mit SWITCH suchen. Die Argumentation des BAKOM setzt die Hürde dafür, was als «legitimes Interesse» zu verstehen ist, deutlich tiefer an als die aktuelle Interpretation durch SWITCH.
Aufruf
Bitte meldet eure Gesuche und Gesuchsantworten von SWITCH an investigativ.ch via kontakt@investigativ.ch. Wir versuchen, die Erfahrungen zu sammeln und möglichst bald mit optimierten Musterformulierungen und zusätzlichen Hinweisen für erfolgreiche Gesuche weiterzuhelfen.
Es fängt mit toten Forellen an, die bäuchlings im grüntrüben Wasser versiechen, und hört (vorerst) mit einer veritablen «Müll-Mafia» auf. Mutmasslich über Jahre wurde im Steinbruch oberhalb des Blausees im Kandertal illegal giftiger Bauschotter abgelagert – unter anderem aus Baugruben aus der ganzen Schweiz. Doch die Geschichte, die die «Berner Zeitung», das Recherchedesk von Tamedia und die «Rundschau» von SRF, aufgedeckt und aufgearbeitet hat, findet wohl so schnell kein Ende. Die Rolle der zahlreichen involvierten Firmen sowie der Behörden ist noch nicht restlos geklärt und mittlerweile Gegenstand juristischer Ermittlungen. Wer wusste was? Wer drückte wo ein Auge zu? Der Rechercheverbund hat diese Fragen über Monate immer wieder gestellt. Die Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt: Seit September letzten Jahres doppeln die involvierten Zeitungen und die Rundschau immer wieder mit neuen Enthüllungen nach, die so langsam aber sicher Licht ins trübe Wasser bringen.
Im Werkstattgespräch von investigativ.ch geben die beiden Hauptrechercheure Marius Aschwanden von der BZ und Georg Humbel von der Rundschau nun erstmals einen Einblick in ihre Recherche und stellen sich euren Fragen.
Moderiert wird das Gespräch von investigativ.ch-Vorstandsmitglied Fiona Endres
Seit langem nicht mehr hat eine Recherche im Sportbereich so viel Staub aufgewirbelt. Ende Oktober haben Christof Gertsch und Mikael Krogerus (Das Magazin) die sogenannten «Magglingen-Protokolle» veröffentlicht. Sie zeigen, wie an der idyllisch gelegenen Sportschule oberhalb des Bielersees jahrelang vor allem Mädchen und junge Frauen eingeschüchtert und erniedrigt wurden – und wie dieser Missbrauch auch dann noch kein Ende fand, als hohe Stellen im Spitzensport davon erfuhren. Wohl auch deswegen hat diese erschütternde Recherche jüngst zu Reaktionen auf oberster politischer Ebene und zu personellen Konsequenzen geführt. Die Debatte um unmenschliche Zustände und ungesunden Leistungsdruck im Spitzensport fängt jedoch gerade erst an.Im Werkstattgespräch, das von investigativ.ch organisiert wird und über Zoom stattfindet, geben die beiden Autoren Einblick in ihre beachtenswerte Arbeit. Sie erzählen, wie sie es geschafft haben, das Vertrauen der portraitierten Frauen zu gewinnen und geben Recherchetipps für das Publikum.
Moderiert wird das Gespräch auf Zoom von investigativ.ch-Vorstandsmitglied Fiona Endres.
Hartnäckig weigerte sich das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), Daten über die Corona-Kredite herauszugeben. Dafür wird das Wirtschaftsamt des Bundes von investigativ.ch, dem Netzwerk von Schweizer Recherche-Journalisten, mit dem Schmähpreis «Goldener Bremsklotz» ausgezeichnet.
Trotz einer eindeutigen Empfehlung des Öffentlichkeitsbeauftragten des Bundes hatte sich das Seco geweigert, beim Corona-Kreditprogramm Transparenz herzustellen. Die Umweltorganisation Greenpeace hatte Zugang zu Daten über die Kreditvergabe an 100 000 Firmen im Umfang von 17 Milliarden Franken verlangt. Weil die Behörde bis heute nicht bereit war, Informationen selbst in pseudoanonymisierter Form zugänglich zu machen, bleibt vieles über das historische Kreditprogramm im Dunkeln.
Die Mitglieder von investigativ.ch wählten das Seco aus einer Liste mit weiteren Vorschlägen: «Mister Corona» Daniel Koch war unter anderem nominiert, weil er in der Anfangsphase der Corona-Pandemie den Nutzen von Gesichtsmasken systematisch kleinredete. Weiter nominiert war das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Dieses war nicht in der Lage, Zahlen zur Pandemie rasch und verlässlich zur Verfügung zu stellen. Die Zollverwaltung war Kandidatin für den Schmähpreis, weil sie sich über ihre Bussenpraxis während der Corona-Pandemie in Schweigen hüllte.
Für Georg Humbel, Vorstandsmitglied von investigativ.ch ist die Wahl des Seco zwar überraschend. Der Fall zeige aber exemplarisch, wo auch Schweizer Medienschaffende in ihrem Recherche-Alltag auflaufen würden. Sie seien immer wieder mit einer «ganz normalen, unspektakulären Informationsverhinderung» konfrontiert.
In einer Stellungnahme gegenüber investigativ.ch schreibt das Seco, es sei zum Zeitpunkt des Gesuchs nicht im Besitz der angefragten Daten gewesen, und «selbst wenn wir sie gehabt hätten, nicht herausgeben dürfen». Firmengeheimnisse seien betroffen. Das Amt lehnt die Entgegennahme des Schmähpreises ab.
Mit der Vergabe dieses Goldenen Bremsklotzes – seinem achten – verabschiedet sich Georg Humbel aus dem Vorstand von investigativ.ch. Zudem tritt Serena Tinari nach fünf Vorstandsjahren als Präsidentin zurück. Sie bleibt dem Netzwerk im Beirat erhalten.
Neu wählte der Verein Cathrin Caprez und Marc Meschenmoser ins Co-Präsidium. Meschenmoser wird sein Amt im Frühsommer antreten. Bis dahin übernimmt Cathrin Caprez die Leitung des Vereins. Sie wird dabei von Vize-Präsident Martin Stoll (Sonntagszeitung, Öffentlichkeitsgesetz.ch) unterstützt. Caprez ist studierte Chemikerin und arbeitet bei Radio SRF als Wissenschaftsjournalistin. Neu in den Vorstand gewählt wurde ausserdem Tamedia-Datenjournalist Timo Grossenbacher.
Die Verleihung des Goldenen Bremsklotzes fand dieses Jahr im Rahmen einer digitalen Jahrestagung statt. «Recherchieren – jetzt erst recht» lautete das Motto. Die Veranstaltung wurde mit Unterstüzung von Unicam, dem Studierenden TV der Uni Fribourg aus dem Werkhof in Fribourg ins Internet gestreamt. Journalistinnen und Journalisten in der ganzen Schweiz verfolgten einen Workshop des schwedischen Investigativjournalisten Nils Hanson zum Thema Fakten-Check sowie eine Podiumsdiskussion zum Thema «Recherchieren in Zeiten von Corona». Es diskutierten Lise Bailat, (Bundeshauskorrespondentin 24heures, La Tribune de Genève und Le Matin Dimanche), Bernhard Odehnal (Recherche-Desk Tamedia), sowie der freie Journaliste Sami Zaïbi, der für Heidi.news monatelang eine Gruppe Verschwörungstheoretiker infiltriert hatte.