Bank Reyl: Die Journalisten haben bloss ihren Job gemacht
Die Genfer Staatsanwaltschaft stellt im Fall Bank Reyl vs. Tamedia die Pressefreiheit klar über das Bankgeheimnis. Doch aufatmen können Journalistinnen und Journalisten, die in der Finanzbranche recherchieren, deswegen nicht.
Text: Céline Graf
Die Privatbank Reyl zeigte vergangenes Jahr drei Journalisten des Recherche-Desks von Tamedia an, die Missstände bei der Bank und die fragwürdige Rolle der Verwaltungsrätin und Alt-Bundesrätin Ruth Metzler dabei aufgedeckt hatten. Die Anwälte der Bank warfen den Journalisten eine Verletzung des Bankgeheimnisses vor und forderten Hausdurchsuchungen in den Redaktionen des «Tages-Anzeigers», der «Tribune de Genève» und bei den Journalisten selbst.
Die Genfer Staatsanwaltschaft hat schliesslich alle Anträge abgelehnt, mehr noch: in einer zwölfseitigen Verfügung «abgeschmettert», so der Tages-Anzeiger. Die im Tamedia-Artikel veröffentlichten Informationen seien «vom beruflichen Auftrag der Journalisten», insbesondere als «Wachhunde» in einer demokratischen Gesellschaft, gedeckt und «von allgemeinem Interesse», begründete Oberstaatsanwalt Olivier Jornot seinen Entscheid im November 2025. In anderen Worten: Die Journalisten haben bloss ihren Job gemacht.
Doch aufatmen können Medienschaffende, die in der Finanzbranche recherchieren, deswegen nicht. Die Einschüchterungs- und Zensurversuche der Bank sind nicht nur unzulässig, sondern für Medien und die Bevölkerung sehr bedenklich. Der Fall Reyl vs. Tamedia erinnert daran, dass die Medienfreiheit in der Schweiz durch interessengeleitete Politik wie den Artikel 47 des Bankengesetzes empfindlich geschwächt wird. Demnach droht Journalistinnen und Journalisten, die unter Verletzung des Bankgeheimnisses beschaffte Informationen veröffentlichen, eine Gefängnisstrafe. Mit diesem Gesetz steht die Schweiz auf der Weltkarte der Pressefreiheit alleine da, kritisiert etwa Reporter ohne Grenzen.
Auch aus Sicht von investigativ.ch braucht es nach wie vor eine Gesetzesänderung. Denn solche einschüchternden Klagen sollten gar nicht erst möglich sein!
