Die Nominierten für den Corona-Sonderbremsklotz 2020

Daniel Koch

Mr. Corona hat in der Maskenfrage und bei seinem Wechsel ins Beraterbusiness höchst intransparent kommuniziert

Mr. Corona hat in der Maskenfrage zwar nicht gelogen. Aber er hat auch nicht die ganze Wahrheit gesagt. Er hat in der Anfangsphase der Pandemie den Nutzen der knappen Hygienemasken ganz offensichtlich systematisch und bewusst «kleingeredet». Damit hat Daniel Koch sogar dem Pandemieplan seines eigenen Amtes widersprochen: Dort steht, dass Masken das «allgemeine Infektionsrisiko» senken. Eine transparente Kommunikationsstrategie geht anders. Höchst intransparent war auch Kochs Wechsel vom Chefbeamtensessel zum Unternehmer. Schon auf dem Höhepunkt der Pandemie liess Daniel Koch die Webadresse Danielkoch-consulting.ch registrieren. Einen Monat später trat Koch – damals noch als Chefbeamter – im Fernsehen auf und riet dem Bundesrat, Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern möglichst bald wieder zu erlauben. Zwei Wochen später gab Eishockeyclub SC Bern bekannt, Koch als Berater engagiert zu haben. Daniel Koch hat sich bei seinem übergangslosen Wechsel ins Beraterbusiness intransparent verhalten.

Das Bundesamt für Gesundheit

Das Bundesamt für Gesundheit schafft es bis heute nicht, maschinenlesbare Daten zeitnah zu veröffentlichen.

Dank Corona wurde auch dem Hinterletzten klar, wie wichtig gute Daten für die Bekämpfung einer Krise sind. Selten zuvor war das Interesse der Bevölkerung an aktuellen und fein aufgegliederten Zahlen so hoch. Nicht zuletzt auch für Journalistinnen und Journalisten, die für ihre Visualisierungen und Ticker auf stetig aktualisierte Zahlen angewiesen waren. Und hier hat das BAG fundamental versagt: Bis heute hat es die federführende Behörde nicht geschafft, maschinenlesbare, zuverlässig aktualisierte und gleichzeitig gut dokumentierte Datensätze zu veröffentlichen. Auf der Klimax der ersten Welle wurden die Daten noch in schlecht verarbeitbaren PDFs veröffentlicht, irgendwann schaltete das Amt dann auf Excel-Dateien um, deren Format es aber ständig wieder änderte. Digitalisierung sieht anders aus. Zahlreiche Appelle aus Journalismus und Wissenschaft verliefen im Sand und externe Hilfsangebote stiessen auf taube Ohren. Das ist nichts anderes als Informationsverhinderung – ob gewollt oder nicht.

Die Eidgenössische Zollverwaltung

Die Eidgenössische Zollverwaltung hat Bussen ohne Rechtsgrundlage verhängt und weigert sich das entscheidende Dokument herauszurücken

Hurra! Hat sich wohl die eidgenössische Zollverwaltung gesagt, als der Bundesrat im April die Grenze schloss. Endlich wieder ran an die Arbeit! Und sie machte sich etwas gar eifrig ans Werk. Eigenständig entschied sie, auch Schweizerinnen und Schweizern die Besuche über die Grenze zu verbieten – und verteilte Bussen an sie. Dabei berief sich die Behörde auf die bundesrätliche Covid-Verordnung. Diese lieferte aber keine rechtliche Grundlage für einen solch schwerwiegenden Eingriff in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger. Die Bussen seien illegal, monierten deshalb namhafte Rechtsgelehrte. Das bestreitet die EZB bis heute – gleichzeitig weigert sich die Zollverwaltung hartnäckig den entscheidenden Dienstbefehl an die Grenzwache öffentlich zu machen, mit dem Argument, er enthalte sicherheitsrelevante Informationen. Das überzeugte den eidgenössischen Datenschutzbeauftragten EDÖB aber nicht. Er empfahl in einem Schlichtungsverfahren der Zollverwaltung, das Dokument herauszugeben. Sie stellt sich weiterhin auf stur. Der Dienstbefehl an die Grenzwache war aber die Basis für die umstrittenen Bussen. Damit beisst sich die Katze in den Sack. Die Zollverwaltung macht es unmöglich, ihre Arbeit zu kontrollieren.

Das SECO

Das SECO weigert sich hartnäckig offenzulegen, welche Branchen von den Corona-Milliarden profitieren   

Es geht um eine unglaublich grosse Summe Geld: Schweizer Banken haben Corona-Kredite in der Höhe von rund 17 Milliarden Franken ausbezahlt. Dafür bürgt fast vollumfänglich der Bund. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace wollte wissen, ob diese gigantischen Summen auch an Branchen fliessen, die klimaschädlich sind. Und verlangte deshalb Einsicht in die Daten der Corona-Kredite. Das SECO mauerte: Es habe diese Daten gar nicht. Diese Daten würden von den Bürgschaftsorganisationen verwaltet und diese seien nicht dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellt, so das SECO. Diese Argumentation sei «Nicht überzeugend» fand der Öffentlichkeitsbeauftrage des Bundes, Adrian Lobsiger. Das Amt solle die Daten offenlegen. Das SECO wiederum zeigte sich damit «nicht einverstanden». Mittlerweile musste die Behörde sogar einräumen, dass es die umstrittenen Daten sehr wohl selber auch hat – um Missbräuche zu bekämpfen. Aber nun meinte das SECO, die Anfrage widerspreche dem Bankgeheimnis. Besonders absurd: Auf der eigenen Homepage veröffentlicht das SECO unter dem Titel «für die Medien» allerlei Grafiken, die auf den gesperrten Daten beruhen. 

Derzeit läuft die Abstimmung unter den Mitgliedern von investigativ.ch. Am 30.10. wird der Bremsklotz feierlich am investigativ.ch-Jahrestreffen überreicht. Willst Du digital dabei sein? Melde Dich hier an!