Café Transparence: Mit einer Schlichtung zum Erfolg

Bei Zugangsverweigerung zu Dokumenten bieten Bund und Kantone Schlichtung an. Zwei Fachpersonen mit jahrelanger Erfahrung geben Tipps.

Das Schlichtungsverfahren bietet eine niederschwellige und formlose Möglichkeit, eine Einigung zwischen Zugangsgesuchstellenden und der Verwaltung zu finden, wenn der Zugang zu Dokumenten und Daten von der Verwaltung verweigert wird. Das Ziel des Verfahrens ist es, aufwändige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dieses Konzept wird seit Jahren sowohl beim Bund als auch im Kanton Solothurn mit Erfolg angewendet.

Die Solothurner Öffentlichkeitsbeauftragte, Judith Petermann Büttler, und der für das Schlichtungsverfahren beim Bund zuständige Reto Ammann geben wertvolle Tipps. Sie erläutern, was man von einem Schlichtungsverfahren erwarten kann, wie man sich auf eine mündliche Verhandlung vorbereiten sollte und welche Schritte nach der Schlichtung zu beachten sind.

Moderation: Marguerite Meyer

1. Dezember, 11:30 Uhr via Zoom. Infos und Anmeldung.

Die Online-Akademie Café Transparence des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch vermittelt Wissen rund um die Öffentlichkeitsgesetze von Bund und Kantonen.