MAZ-Kurs: Recherche mit Öffentlichkeitsgesetz 05.12.2022

Medien haben wie alle Bürgerinnen und Bürger Anspruch darauf, amtliche Dokumente der Verwaltung einzusehen. Diese Zugangsrechte sind in den Öffentlichkeitsgesetzen des Bundes und fast aller Kantone festgehalten (die auch für die meisten Gemeinden gelten). Journalist/innen kommen so mit wenig Aufwand zu exklusiven Informationen und verblüffenden Storys.

In diesem Kurs lernen Sie Ideen für Einsichtsbegehren zu entwickeln, Anfragen sowie Anträge mit Hilfe des Antragsgenerators auf www.oeffentlichkeitsgesetz.ch zu stellen – und auch durchzusetzen. Im Zentrum des Kurses steht das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes. Doch lassen sich die Regeln, die dort gelten, auf Kantone und Gemeinden weitgehend übertragen.

Wenn die Antworten der Behörden auf Einsichtsbegehren vorliegen – rund zwei Monate nach dem Kurstag – , wird in einem Online-Tutorial besprochen, wie die Antworten auf die Anträge einzuschätzen und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Dozent ist Martin Stoll, Korrespondent für die Bundesverwaltung der SonntagsZeitung, Geschäftsführer des Vereins Oeffentlichkeitsgesetz.ch und einer der besten Kenner der Öffentlichkeitsgesetze der Schweiz. Martin Stoll ist zudem Vize-Präsident von investigativ.ch. Weitere Informationen.