Goldener Bremsklotz 2025: Die Nominierten!

Wer soll den Goldenen Bremsklotz 2025 für die grösste Informationsverhinderung des Jahres erhalten? Wie jedes Jahr hat der Vorstand von investigativ.ch aus euren zahlreichen Vorschlägen die Spitzenkandidaten ausgewählt.

  • Vertuschter Umweltskandal: Verpackungskonzern Amcor
  • Zensierte Artikel: Heilmittelinstitut Swissmedic
  • Rechtsberatung gegen Recherchen: Verteidigungsdepartement VBS
  • Juristische Kampagnen gegen Medien: Unternehmer Stéphane Barbier-Mueller

Abstimmen können alle Mitglieder von investigativ.ch. Sie haben ein entsprechendes Mail erhalten.

Vertuschter Umweltskandal

Beim australischen Verpackungskonzern Amcor Flexibles Rorschach AG in Goldach, St. Gallen, kam es zu mehreren Störfällen, bei denen Giftstoffe mit PFAS-Chemikalien in die Umwelt gelangten. Zudem hatte die Firma das Löschwasser nicht fachgerecht entsorgt, so dass es über einen Fluss schliesslich in den Bodensee gelangte, Europas grössten Trinkwasserspeicher. Doch Amcor versuchte über Jahre, ihre Fehler zu vertuschen. Nicht nur hat die Firma nie proaktiv über diesen Unfall kommuniziert. Mehr noch: Amcor hat systematisch versucht, Information zu verzögern, zu verschleiern oder kleinzureden – gegenüber Behörden, Medienschaffenden und der Öffentlichkeit. Erst eine Recherche des St. Galler Tagblatt brachte den Fall ans Licht.

Auszug der Stellungnahme von Amcor:

Wir haben unsere Position zu den Ereignissen in Goldach öffentlich bekannt gegeben und unser Bedauern zum Ausdruck gebracht. Die Tatsache, dass Amcor angemessene rechtliche Schritte unternimmt, um seine Rechte und die seiner Mitarbeitenden zu schützen, steht im Einklang mit einer normativen Gesellschaft, die sich an Fakten und Rechtsstaatlichkeit orientiert. Dass sich Amcor rechtlich schützt, stellt keine Behinderung der Transparenz oder eine Beeinträchtigung der Pressefreiheit dar. Wir unterstützen beide uneingeschränkt.

Ausführliche Nomination & Stellungnahme

Zensierte Artikel

Anfang des Jahres hat das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic einzelne Artikel zu den neuen Abnehmspritzen in grossen Medienhäusern der Schweiz – darunter NZZ, Ringier und 20 Minuten – verboten. Die Artikel seien Werbung für einzelne Medikamente. Die betroffenen Medien und juristischen Expertinnen und Experten sehen darin eine Form von Zensur und kritisieren, dass die Behörde das Heilmittelgesetz zu weit auslege. Nahezu jede redaktionelle Berichterstattung über Medikamente – auch ein kritischer Artikel – könne so als Werbung gelten. Themen wie Gewichtsabnahme seien jedoch Teil der öffentlichen Diskussion.

Auszug der Stellungnahme von Swissmedic:

Das Parlament hat zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel erlassen. Es soll Konsumentinnen und Konsumenten vor einer unsachgemässen Anwendung von Arzneimitteln schützen, die sich auf einseitige oder übertriebene Aussagen stützen. Bisher haben verschiedene Gerichtsurteile diese Sichtweise bestätigt. Ausgewogene, vollständige und objektive Berichterstattung ist jederzeit möglich – wenn alle Therapieoptionen genannt, auch bekannte Risiken dargestellt und keine einzelnen Produkte hervorgehoben werden.

Ausführliche Nomination & Stellungnahme

Rechtsberatung gegen Recherchen

Im Sommer 2025 wurde bekannt, dass das Verteidigungsdepartement (VBS) in den letzten zwei Jahren 175’000 Franken Steuergelder für externe Rechtsberatung ausgab – einzig, um sich gegen Auskunftsbegehren von Medienschaffenden zu wappnen, die sich auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) beriefen. Anstatt die verlangten Unterlagen offenzulegen, engagierte das Departement eine Zürcher Kanzlei, um juristisch gegen die Veröffentlichung zu argumentieren. Hinzu kommt ein zunehmend problematischer Umgang mit der Kommunikation: Das VBS veröffentlicht «Richtigstellungen», die keine sind, sondern Verteidigungsschriften in eigener Sache. Selbst wenn Fakten nachweislich falsch dargestellt werden, löscht das Departement entsprechende Passagen oder weigert sich, Fehler einzuräumen – wie im Fall der angeblichen Fixpreise für den Kampfjet F-35.

Auszug aus der Stellungnahme des VBS:

Wir könnten Ihnen nun im Einzelnen und für jedes Geschäft darlegen, warum wir so kommuniziert haben, wie Sie es bemängeln – dass wir zum Beispiel gesetzliche Vorgaben aus dem Beschaffungsrecht berücksichtigen und mit sensiblen Informationen zur Sicherheit unseres Landes verantwortungsvoll umgehen müssen, dass wir uns im Spannungsfeld mit dem Bedürfnis nach Informationen manchmal gegen volle Transparenz entscheiden müssen […]. Wichtiger scheint uns jedoch, dass wir die Nomination als Ansporn sehen, unsere Praxis weiter zu verbessern, die Transparenz zu stärken und den gesetzlichen Informationsauftrag weiterhin zu erfüllen.

Ausführliche Nomination & Stellungnahme

Juristische Kampagnen gegen Medien

Der Genfer Unternehmer Stéphane Barbier-Mueller hat zahlreiche Medien und Journalistinnen und Journalisten verklagt, teilweise mit Zahlungsbefehlen in Höhe von bis zu 620’000 Franken, um die Veröffentlichung seines Namens zu verhindern. Diese straf- und zivilrechtlichen Schritte richteten sich gegen Artikel, in denen seine Verwicklung in den 2022 stattgefundenen Prozess gegen den ehemaligen Direktor der Raiffeisenbank erwähnt wurde. Einige Fälle gingen bis vor Bundesgericht – wo die Medien jeweils Recht erhielten. Eines der jüngsten Beispiele: Gegen die Genfer Zeitung Le Courrier läuft derzeit noch ein Verfahren – was für eine kleine, unabhängige Zeitung viel Ressourcen beansprucht. Das erstinstanzliche Gericht hat der Zeitung Recht gegeben.

Die Antwort: Stéphane Barbier-Mueller hat auf unsere Anfrage einer Stellungnahme nicht reagiert.

Ausführliche Nomination

Der Goldene Bremsklotz von investigativ.ch