Internationale Plattformen müssen Verantwortung übernehmen
Für investigativ.ch ist das neue Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen KomPG ein erster Schritt in der Plattformregulierung – doch es braucht weitere Gesetzesvorhaben, um Plattformen demokratieverträglich zu gestalten und dabei der Rolle der Medien gerecht zu werden.
Plattformen und Suchmaschinen spielen sowohl bei der Erarbeitung von Medieninhalten als auch in deren Distribution eine zentrale Rolle. Anders als Massenmedien wurden Plattformen und Suchmaschinen bisher aber nicht zur Verantwortung gezogen. Mit dem neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) will der Bundesrat nun Grundregeln für diese erlassen.
Das Recherche-Netzwerk investigativ.ch begrüsst dies ausdrücklich. Wir regen jedoch gewisse Anpassungen an, damit die demokratische Bedeutung von Medien und Medieninhalten angemessen berücksichtigt wird. Wir haben uns in der Vernehmlassung entsprechend geäussert. Nachfolgend unsere hervorgehobenen Punkte:
- Geltungsbereich auf KI-Systeme ausweiten: Generative KI-Systeme haben bereits heute massive Auswirkungen auf Individuen und die Gesellschaft – und auf die Verbreitung von Medieninhalten. Mittels generativer KI unzuverlässige oder irreführende erstellte Inhalte beeinflussen die Meinungsbildung oder schaden Einzelpersonen. Grosse KI-basierte Suchmaschinen oder KI-Anwendungen, die in Suchmaschinen integriert sind oder von ihnen genutzt werden, sollten deshalb ebenfalls unter das vorgesehene Gesetz fallen. Dies liesse sich über den Verordnungsweg regeln.
- Risikoanalyse und Risikominimierung: Wir begrüssen, dass Plattformen und Suchmaschinen verpflichtet werden sollen, Analysen zu systemischen Risiken durchzuführen. Wir bedauern jedoch sehr, dass Plattformen und Suchmaschinen nicht verpflichtet werden, Massnahmen zu ergreifen, um diese Risiken tatsächlich zu minimieren und über diese Massnahmen zu berichten. Damit droht die Regulierung zahnlos zu bleiben. Wie in der EU muss auch eine Pflicht zu Risikominderungsmassnahmen festgehalten werden (siehe Art. 35 DSA).
- Moderation von Medieninhalten: Inhalte publizistischer Medien werden unter Einhaltung professioneller Regeln produziert. Zudem unterliegen Medien einer Selbstregulierung durch den Presserat. Wenn Kommunikationsplattformen Medieninhalte moderieren, sollten sie deshalb besondere Sorgfalt walten lassen. Ebenso muss verhindert werden, dass kritische Medienberichterstattung über Plattformen von diesen unterdrückt werden kann. Zwar wurde im DSA aus guten Gründen auf eine Medienausnahme verzichtet. Dafür wurde in Art. 18 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) ein besonderes Verfahren für die Moderation von Medieninhalten festgehalten. Dieses sollte auch im KomPG übernommen werden.
- Algorithmische Empfehlungssysteme: Die Vorschriften zu algorithmischen Emp-fehlungssystemen (Art. 18 VE-KomPG) sind sinnvoll, sollten aber ergänzt werden. Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sollten den Nutzerinnen und Nutzern erlauben, die in Empfehlungssysteme einfliessenden Parameter zu beeinflussen resp. anders zu gewichten und/oder alternative Empfehlungssysteme (bspw. von Drittanbieterinnen) abonnieren zu können. Plattformen wie Bluesky zeigen, dass dies technisch möglich ist. Ebenso sollte ein auf Profiling basierendes Empfehlungssystem nicht standardmässig aktiviert sein (Opt-in statt Opt-out). Die Nutzerinnen und Nutzer würden damit mehr Eigenverantwortung für die ihnen angezeigten Inhalte übernehmen können; Medien hätten die Möglichkeit, ihre eigenen Empfehlungsalgorithmen anzubieten.
- Datenzugang: Es ist richtig und wichtig, dass Plattformen der Forschung und NGOs Datenzugang gewähren müssen (Art. 26 VE-KomPG). Allerdings sollte der Datenzugang nicht zu restriktiv gehandhabt werden. Insbesondere müssen auch zivilgesellschaftliche Organisationen, deren Haupttätigkeit nicht Forschung ist, Zugang erhalten können. Auch Medienschaffende sollten Zugang zu den Daten erhalten.
Für investigativ.ch ist das KomPG ein erster Schritt in der Plattformregulierung – doch es braucht weitere Gesetzesvorhaben, um Plattformen demokratieverträglich zu gestalten und dabei der Rolle der Medien gerecht zu werden. Deshalb möchten wir folgende Punkte anregen:
>> Meinungsmacht: Neben Marktmacht besitzen Intermediäre auch Meinungsmacht, in dem sie festlegen, welche Inhalte den Nutzerinnen und Nutzern überhaupt angezeigt werden. Einerseits können Plattformen und KI-Anbieterinnen dazu verpflichtet werden, gesellschaftliche, demokratische oder publizistische Werte bei der Programmierung von Algorithmen zu berücksichtigen. Andererseits sollte auch der Aufbau von Alternativen zu bestehenden Plattformen forciert werden, etwa durch eine Weiterentwicklung des medialen Service public.
>> KI-Regulierung: Erfreulicherweise hat der Bundesrat die Absicht, das Übereinkommen des Europarats über KI und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu ratifizieren. Auch mit Blick auf den Einsatz von KI in den Bereichen Medien, Kommunikation und Öffentlichkeit sollte ein menschenrechtlicher Ansatz Priorität erhalten. Insbesondere erscheint es nötig, Anbieter von generativen KI-Anwendungen, die nicht unter das KomPG fallen, in die Verantwortung zu nehmen.
>> Zero-Click-Internet: Durch die zunehmend wichtige Stellung von Intermediären in der Informations- und Mediennutzung bedarf es neuer Vergütungsmodelle für Medienunternehmen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil Medieninhalte für das Training genutzt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich publizistische Inhalte kaum oder gar nicht mehr marktlich finanzieren lassen.