Nach dem Angriff auf IP: Parlament muss Bankengesetz ändern!

Die Staatsanwaltschaft darf die konfiszierten Notizen und Dateien von Inside Paradeplatz-Journalist Lukas Hässig nicht auswerten. Zu diesem Schluss kommt die Richterin des Zürcher Zwangsmassnahmengerichts. Ein Weckruf für das Parlament, das Bankengesetz endlich zu ändern!

Es handelte sich um den ersten Fall, in dem gestützt auf Artikel 47 des Bankengesetzes gegen einen Journalisten vorgegangen wurde: Bei Lukas Hässig, Gründer und Journalist des Online-Finanzportals «Inside Paradeplatz», führte die Staatsanwaltschaft und Polizei Anfang Juni eine Hausdurchsuchung durch und beschlagnahmte Notizbücher, Handy und Laptop.

Der Grund: Verdacht auf Verletzung des Bankengeheimnisses in der Causa Raiffeisen, bei welchem Lukas Hässig 2016 verdeckte Geldbewegungen und Interessenskonflikten aufgedeckt hatte. Hässig liess die beschlagnahmten Objekte versiegeln.

Nun kommt die Richterin des Bezirksgerichts zum Schluss: Medienfreiheit und Quellenschutz stehen über dem Bankengeheimnis. Um den Quellenschutz aufzuheben, hätte es einen «dringenden Tatverdacht» gebraucht, der nicht gegeben sein. Ohnehin überwiege in diesem Fall aber ohnehin das öffentliche Interesse: «Mit seiner Publikation hat der Gesuchsgegner somit im Sinne der Gesellschaft gehandelt und seine Aufgabe als investigativer Medienschaffender, mithin die Aufdeckung von möglichen Gesetzesverstössen sowie die ihm dabei obliegende Informationspflicht, wahrgenommen», zitiert Lukas Hässig aus dem Urteil. Die Medienfreiheit sei «auch durch die Bundesverfassung und die EMRK geschützt», hält sie dazu fest.

Das Verfahren gegen Hässig läuft nun weiter. Das Urteil des Zürcher Zwangsmassnahmengerichts bezüglich Hausdurchsuchung kann zudem innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

Dies ist aber eher unwahrscheinlich: Bereits 2013 hatte das Kantonsgericht von Neuenburg die Staatsanwaltschaft in einem ähnlichen Fall zurückgepfiffen. Das bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte Material des Journalisten Ludovic Rocchi müsse zurückgegeben werden, so das damalige Urteil. Die Richter hatten angemerkt, dass eine Hausdurchsuchung ein Mittel sein könne, Journalisten unter Druck zu setzen, obwohl diese in einem Rechtsstaat offensichtlich vor Druckversuchen geschützt werden müssten. Damals ging es allerdings nicht um eine Recherche im Bankenbereich, sondern um die Aufdeckung von Plagiaten eines Professors der Universität Neuenburg.

Bei Lukas Hässig handelt es sich um den ersten Fall, bei welchem Artikel 47 des Bankengesetzes gegen einen Journalisten angerufen wurden. Wir fordern deshalb das Parlament auf, jetzt das Bankengesetz zu ändern – Recherchen im Finanzbereich müssen ohne Drohung einer Strafverfolgung oder Hausdurchsuchungen stattfinden können.

Update: Die Staatsanwaltschaft hat am 16. Juli 2025 bekanntgegeben, das Urteil zu akzeptieren und nicht anzufechten. Die Dokumente von Lukas Hässig bleiben versiegelt.

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