Quellen müssen geschützt bleiben!
Zwei Vorstösse im Parlament wollen den Quellenschutz schwächen. Zusammen mit einer breiten Medienallianz wehrt sich investigativ.ch gegen diesen Einschüchterungseffekt und fordert den Ständerat auf, Motion und Postulat abzulehnen.
Können Quellen nicht mehr darauf vertrauen, dass ihre Identität geschützt ist, kann sie das davon abhalten, sich mit Informationen von öffentlichem Interesse an eine Redaktion zu wenden. Dabei ist dies eine zentrale Voraussetzung für investigativen Journalismus und die Kontrollfunktion der Medien. Die Motion 26.4051 und das Postulat 26.4052 der Rechtskommission des Ständerats wollen diesen Quellenschutz jetzt schwächen.
Motion schafft Rechtsunsicherheit
Einerseits fordert die Motion, dass sich der Quellenschutz auf diejenigen Personen beschränken soll, deren Einbezug zur Gewährleistung der Medienfreiheit unmittelbar erforderlich ist. Im publizistischen Prozess kommen aber diverse Personen mit vertraulichen Quelleninformationen in Berührung – auch Chefredaktionen, Rechtsdienste, IT oder Produktion. Eine engere Abgrenzung schafft Rechtsunsicherheit und erhöht die Gefahr, dass der Quellenschutz über vermeintlich nicht geschützte Mitarbeitende umgangen wird.
Andererseits fordert die Motion, dass sich der Schutz vor Beschlagnahmung ebenso auf die entsprechenden Medienschaffenden beschränken und nicht auf die eigentlichen Geheimnisverletzer selbst erstrecken soll. Der Beschlagnahmeschutz muss aber orts- und technologieneutral bleiben – Unterlagen, persönliche Aufzeichnungen und Korrespondenz der beschuldigten Person müssen geschützt bleiben, unabhängig davon, ob diese Informationen in einer Redaktion, bei einer Quelle, in einer Cloud oder bei einem Dienstleister liegen.
Auch Postulat gefährdet Quellenschutz
Nicht nur die Motion, auch das Postulat ist problematisch. Das Postulat verlangt vom Bundesrat eine umfassende Analyse der heutigen Rechtslage des journalistischen Quellenschutzes und seiner Auswirkungen auf die Strafverfolgung von Amtsgeheimnisverletzungen. Damit steht ein zentraler Grundsatz zur Diskussion: Quellen könnten weniger durch vorgelagerte strafprozessuale Schutzrechte und stattdessen stärker durch nachträgliche Rechtfertigungsgründe geschützt werden.
Der Unterschied ist entscheidend: Der heutige Quellenschutz soll verhindern, dass eine Quelle überhaupt enttarnt wird. Im diskutierten Modell könnte sie zuerst ermittelt und identifiziert werden – und sich erst danach gegen eine Bestrafung wehren. Eine einmal erfolgte Enttarnung lässt sich nicht rückgängig machen. Allein diese Aussicht kann potenzielle Quellen abschrecken.
Geltendes Recht kennt bereits Einschränkungen
Dabei ist der Quellenschutz bereits heute nicht absolut. Das geltende Recht kennt einen engen Ausnahmekatalog. Gebrochen werden darf der Quellenschutz etwa, um bestimmte schwere Straftaten aufzuklären bzw. die beschuldigte Person zu ergreifen. Eine zusätzliche Einschränkung ist weder notwendig noch ausreichend begründet.
Einzelne problematische Fälle wie die Indiskretionen im Umfeld der Covid-Pandemie rechtfertigen keine generelle Schwächung des Redaktionsgeheimnisses. Wer Quellen weniger verlässlich schützt, riskiert, dass Missstände künftig im Verborgenen bleiben.
Breite Medienallianz wehrt sich
Gegen die beiden Vorstösse hat sich eine breite Allianz aus der Medienbranche ad hoc zusammengeschlossen. Sie umfasst Medienverbände aus allen Sprachregionen, Gewerkschaften, journalistische Organisationen sowie zahlreiche weitere Akteure der Medienbranche unterschiedlicher politischer Couleur. Gemeinsam fordern wir den Ständerat auf, Motion und Postulat abzulehnen.
