Co-Präsident Marc Meschenmoser zu SwissSecrets

Bei der Veröffentlichung von geheimen Bankdokumenten riskieren Schweizer Medienschaffende ein Strafverfahren. Das darf nicht sein, sagt Marc Meschenmoser, Co-Präsident von investigativ.ch in einem Interview.

An den Recherchen zu SwissSecrets haben über 160 Journalistinnen und Journalisten aus der ganzen Welt gearbeitet – mit Ausnahme der Schweiz. Hierzulande riskieren Medienschaffende gemäss Artikel 47 des Schweizer Bankengesetz eine Freiheits- oder Geldstrafe, wenn sie geheime Bankdaten verbreiten. Der Deutsche Radiosender M94.5 wollte wissen: Was bedeutet das für Schweizer Medienschaffende?

Bettina Büsser von Reporter ohne Grenzen Schweiz findet diesen Zustand unhaltbar: «Es ist eine Bedrohung der Informationsfreiheit, das geht so nicht!» Dennoch ist sie froh, dass das Thema ans Tageslicht gekommen ist: Jetzt könne etwas geschehen.

Dass der Druck aus der Öffentlichkeit zu einem Umdenken führen könnte, denkt auch Marc Meschenmoser, Co-Präsident von investigativ.ch: «Politiker sind auf Journalisten von investigativ.ch zugekommen und haben gesagt, sie möchten aktiv werden. Sie finden das genauso inakzeptabel wie wir vom Recherche-Netzwerk Schweizer Journalisten, investigativ.ch.»

Meschenmoser sagt, dass der heutige Zensurartikel für recherchierende JournalistInnen abgeschafft werden muss. «Wir fordern, dass wenn investigative Journalistinnen und Journalisten Bankauszüge publizieren, Gerichte sich künftig darauf abstützen können, dass ein höheres öffentliches Interesse überwiegt.»

Im Nationalrat wurde ein Vorstoss bereits eingereicht: Die SP-Fraktion fordert, in Artikel 47 Absatz 1 den Buchstaben c ersatzlos zu streichen (22.408). Zu diesem Thema wollte GLP-Nationalrat Beat Flach vom Bundesrat wissen, ob dieser Artikel die mediale Berichterstattung beschränke. Dieser antwortete, dass ihm bisher in der Schweiz kein Fall bekannt sei, in dem Medienschaffende auf der Grundlage solcher Bestimmungen angeklagt wurden. (22.7007).

Beitrag von M94.5.