Wer soll den Goldenen Bremsklotz 2019 für die grösste Informationsverhinderung des Jahres erhalten? Wie jedes Jahr hat der Vorstand von investigativ.ch aus Euren zahlreichen Vorschlägen drei Spitzenkandidaten ausgewählt.
- Fall P26: Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
- Fall Bodum: Der Millionär Jørgen Bodum
- Fall Thurgau: Regierung Kanton Thurgau
Abstimmen können alle Mitglieder von investigativ.ch. Sie haben ein entsprechendes Mail erhalten.
Der Fall Geheimarmee P26
Die Aufdeckung der Geheimarmee P26: Einer der ganz grossen Politskandale der Schweiz. Wichtiger Bestandteil der historischen Aufarbeitung wäre der sogenannte Cornu-Bericht. Der Bundesrat hat eine geschwärzte Version davon veröffentlicht, doch alle Zusatzakten zum Bericht sind verschwunden. Über ein Jahr lang hat das VBS die staatspolitisch heiklen Akten gesucht. Ergebnislos. Der Fall steht für die fragwürdige Archivpraxis des VBS. Es kann nicht sein, dass derart heikle Akten in der Schweiz «verloren» gehen.
Die Antwort des VBS
«Das VBS ist sich der Problematik bewusst und bedauert den Verlust der Handakten zum Cornu-Bericht. Da das Ereignis bereits lange zurück liegt, ist der Verbleib der Akten auch für die damaligen Akteure nicht mehr nachvollziehbar. Die Suche nach den Handakten wurde abgeschlossen. Es ist leider nicht gelungen, diese in den Beständen des Bundesarchivs ausfindig zu machen.»
Der Fall Bodum
Die Journalistin Jana Avanzini schrieb 2016 eine Reportage über ein besetztes Haus in Luzern. Dafür musste sie das Haus betreten. Die Villa gehört dem Industriellen Jorge Bodum, – bekannt für seine Küchengeräte. Er hat Avanzini wegen Hausfriedensbruch angezeigt. Seither mahlen die Mühlen der Justiz und die Journalistin muss sich demnächst vor Gericht verantworten. Der Fall steht für die Unsitte, Journalistinnen und Journalisten bei der Berufsausübung mit Rechtsmitteln zu behindern und die Medienfreiheit einschränken zu wollen.
Die Antwort des Bodum-Rechtsanwaltes
«Die Bodum Invest AG weist darauf hin, dass alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Beruf sich an das Gesetz zu halten haben. Für den Tatbestand des Hausfriedensbruches ist weder ein «Aufbrechen» noch ein «Besetzen» erforderlich. Ob sich die Journalistin strafbar gemacht hat oder nicht, wird das Gericht beurteilen. Bei dieser aktuellen Ausgangslage Herrn Bodum persönlich einen Schmähpreis verleihen zu wollen, erscheint etwas vorpreschend.»
Der Fall Thurgau
Der Thurgau gehört zu den wenigen Kantonen, in denen nach wie vor das Geheimhaltungsprinzip gilt. Dieses wird von der Regierung mit längst überholten Argumenten verteidigt. Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips habe andernorts keinen Mehrwert gebracht, schrieb die Regierung im September 2018 in einer Stellungnahme zu Handen des Parlaments. Stattdessen warnt die Regierung, vor einer Aufblähung des Verwaltungsapparats. Der Fall steht für die Unsitte, den Nutzen des Öffentlichkeitsprinzip in Frage zu stellen.
Die Antwort des Kantons Thurgau
Im Auftrag der Thurgauer Regierung äusserte sich Stephan Felber, Generalsekretär des Departements für Justiz und Sicherheit, zur Nomination – und gab sich sehr kurz angebunden: Er habe die Stellungnahme des Regierungsrates zur Volksinitiative nicht zu kommentieren, schrieb Felber.