Investigativer Recherchejournalismus ist zeit- und ressourcenintensiv. Mit einer Mittelreduktion wäre eine Abnahme des Umfangs und der Qualität der Leistungserbringung der SRG unvermeidbar. Deshalb hat der Verein investigativ.ch an der Vernehmlassung zur entsprechenden Teilrevision teilgenommen.
Wir begrüssen die vom Bundesrat kommunizierte Ablehnung der SRG-Halbierungsinitiative, welche weitreichende, unwiderrufliche negative Auswirkungen auf das publizistische Angebot der SRG und damit drastische Folgen für das mediale Angebot in der Schweiz hätte. Allerdings lehnen wir die hiermit präsentierte Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung in ihrer Gesamtheit ab.
Die Medienbranche ist seit Jahren stark unter Druck. Die in den letzten Monaten angekündigten Sparpläne bei nahezu allen grossen und kleinen Medienhäusern zeigt: Einen weiteren massiven Stellenabbau kann der Medienplatz Schweiz nicht auffangen, die Vielfalt leidet und der Druck auf die bestehenden Angestellten wurde in den letzten Jahren mit jeder der zahlreichen Sparrunden höher. Eine Abnahme des Umfangs und der Qualität der Leistungserbringung der SRG ist mit einer (erneuten) Mittelreduktion unvermeidbar. Mit welchem Ziel? Der Bundesrat argumentiert mit einer «für die Haushalte spürbaren Senkung der Haushaltabgabe». Uns ist schleierhaft, wie bei einer Senkung von 35 Franken pro Jahr und pro Haushalt von einer spürbaren Senkung gesprochen werden kann.
Für die Bevölkerung ist ein qualitativ hochstehender Journalismus grundlegend. Auch die Bundesverfassung hält unter Art. 93 fest, dass Radio und Fernsehen «zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung» beitragen. Ein unabhängiges, starkes Angebot des Service public ist für eine Demokratie und die öffentliche Meinungsbildung essenziell. Dies ist insbesondere in Zeiten von Desinformation von entscheidender Wichtigkeit – die breit zugänglichen Instrumente der künstlichen Intelligenz (wie beispielsweise ChatGPT) haben gezeigt, wie einfach und täuschungsecht Fake News generiert und verbreitet werden können. Von Fake News geht eine grosse Gefahr aus, denn mittels Falschinformationen wird – im Gegenzug zu Falschmeldungen – ein bestimmtes Ziel verfolgt und versucht, Einfluss auf politische, gesellschaftliche oder ökonomische Entwicklungen zu nehmen.
Medien nehmen durch ihre verifizierende und einordnende Funktion eine wichtige Rolle als Orientierungshilfe für die Bevölkerung ein. Journalistinnen und Journalisten sind geschult, Quellen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, Stellungnahmen einzuholen, im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse gegen Geheimhaltungsinteressen abzuwägen und Informationen einzuordnen. Wir sind der Ansicht, dass gute Recherchen nur mit guten Arbeitsbedingungen möglich sind – sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Medien.
Insbesondere derinvestigative Recherchejournalismus, der Missstände aufdeckt, Anschuldigungen auf den Grund geht und Klarheit über diffuse Informationen schafft, ist zeit- und ressourcenintensiv. Da die SRG wirtschaftlich und politisch unabhängig ist, kann sie Recherchen angehen, die sich für viele private Medien nicht lohnen würden. Auch ermöglicht die SRG aufwändige Dokumentarfilme und investigative Podcasts und sorgt dafür, dass die Bevölkerung in allen Landesteilen und Sprachregionen von einer vielfältigen Berichterstattung profitiert.
Wir erinnern daran, dass sich auch das UVEK entsprechend geäussert hat: «In einer digitalisierten und fragmentierten Medienwelt ist ein guter Service public als Orientierungspunkt für die Demokratie wichtiger denn je. Private Radio- und Fernsehangebote ohne Leistungsauftrag und Gebührenunterstützung sind primär auf Unterhaltung ausgerichtet und bieten im Unterschied zu Service public Angeboten wenig politische Hintergrundinformation oder Kultur- und Bildungsvermittlung. Der Service public hingegen erfüllt eine integrierende Funktion: Sprachgemeinschaften, Religionen, Generationen, Menschen mit Migrationshintergrund und weitere gesellschaftliche Gruppen sollen in den Programmen miteinbezogen werden.»
Dies sieht auch die Schweizer Bevölkerung so: Im Rahmen der «No Billag»-Initiative im Jahr 2018 hat sich die Bevölkerung mit einem klaren Nein von 71,6 Prozent für den Service public ausgesprochen. Die Abgabe unterstützt nicht nur die SRG in ihrem Grundversorgungsauftrag, sondern hilft auch bei der Finanzierung von zahlreichen lokalen Radio- und Fernsehsendern in allen Sprachregionen, wie BeO, Neo1, Radio 3fach, TeleBärn oder Tele 1. Diese wären durch eine Kürzung der Gebühr für Radio und Fernsehen stark gefährdet. Zudem hängt gemäss einer vom Bund im Jahr 2016 in Auftrag gegebene Studie an jeder Vollzeitstelle bei der SRG eine weitere Vollzeitstelle in einer anderen Branche.
Die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen hätte ähnlich drastische Folgen wie die Volksinitiative: massiver Stellenabbau, Schwächung der Medien- und Kulturlandschaft, Verlust von Qualität und Vielfalt für die Bevölkerung. Statt eine qualitative Berichterstattung und die Möglichkeiten der öffentlichen Meinungsbildung zu stärken, würde der Bundesrat mit dieser RTVV-Revision den medialen Service public schwächen und damit die Erosion der Vielfalt und der Qualität der Schweizer Medienlandschaft weiter vorantreiben. Wir bitten den Bundesrat daher, auf diese Revision zu verzichten.
Statt die Pressefreiheit zu stärken, hat der Ständerat in der Wintersession in zwei parlamentarischen Vorstössen zum Ausdruck gebracht, dass er das Gegenteil will. Als Schweizer Recherche-Netzwerk, das sich für gute Recherchebedingungen einsetzt und investigativen Journalismus fördert,sind wir sehr enttäuscht und vor allem auch beunruhigt.
Nun wendet sich auch Dominique Strebel, Gründungspräsident von investigativ.ch und Chefredaktor des Beobachters, an den Ständerat: «Mit Verlaub. Das ist kurzsichtig, schadet der Schweiz und zeugt von einem beschränkten Verständnis der Medienwelt.» Nachfolgend publizieren wir den Text, der am 20. Dezember im Beobachter erschienen ist.
Bild: Getty Images
Liebe Ständerätinnen und Ständeräte, wir müssen reden.
Sie wollen, dass Journalistinnen und Journalisten bestraft werden können, wenn sie über geheime Unterlagen aus einer Schweizer Bank berichten. Mit bis zu drei Jahren Gefängnis.
Darum haben Sie eine Motion des Nationalrats abgelehnt, die diesen Maulkorb für Medien beseitigen wollte. Banken und andere Finanzinstitute bleiben somit für Schweizer Journalistinnen eine Blackbox. Doch damit nicht genug – die Drohung mit einer drakonischen Strafe soll nun sogar noch ausgeweitet werden.
Mit Verlaub. Das ist kurzsichtig, schadet der Schweiz und zeugt von einem beschränkten Verständnis der Medienwelt. Denn Tatsache ist: Geheime Daten werden auch in Zukunft veröffentlicht werden. Aber nicht von Schweizer Medien, sondern von ausländischen.
Das zeigt die geltende Strafbestimmung exemplarisch: Die «Süddeutsche Zeitung» berichtete 2022 über die 18’000 zweifelhaften CS-Konten von «brutalen Machthabern, korrupten Politikern, Kriegsverbrechern und anderen Kriminellen».
Schweizer Medien konnten nur nachbeten, was über die Credit Suisse publiziert wurde, aber nicht selbst in den Datensätzen von «Suisse Secrets» recherchieren. Und 2023 beim CS-Debakel musste die Schweizer Öffentlichkeit der britischen Tageszeitung «Financial Times» glauben. Eigene geheime Quellen konnten Schweizer Medien nicht auswerten.
Die Strafbestimmung für Medien stammt aus dem Jahr 2015, als die Schweiz Bollwerke errichtete, um sich gegen ausländische Angriffe auf das Bankgeheimnis zu wehren.
Das Bankgeheimnis ist längst Geschichte, die Strafbestimmung blieb – und half ironischerweise wohl mit, die zweitgrösste Bank des Landes zu Fall zu bringen. Denn eine kritische Berichterstattung auch im Bankwesen ist ein Frühwarnsystem, das mithelfen kann, derartige Kollapse zu verhindern.
Liebe Ständerätinnen und Ständeräte, Sie haben daraus offenbar nichts gelernt, sondern wollen jetzt sogar, dass Medien immer bestraft werden können, wenn ihre Berichte auf rechtswidrig erworbenen Daten beruhen. Ausser es könnten dadurch systematische Gesetzesverletzungen aufgeklärt werden.
Mit einem Postulat haben Sie – mit 28 zu 12 Stimmen – den Bundesrat aufgefordert, einen entsprechenden Bericht zu verfassen.
Ihr Postulat ist naiv, denn geheime Daten werden im Internet und ĂĽber Social Media auch dann verbreitet, wenn dies unter Strafe steht. Das war bisher so und wird in Zukunft nicht anders sein. Zu einfach ist es, Spuren zu verwischen, zu aufwendig die Strafverfolgung.
Da ist es sinnvoller, wenn klassische Medien informieren und einordnen. Journalistinnen und Journalisten sind geschult, Quellen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, Stellungnahmen einzuholen, im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse gegen Geheimhaltungsinteressen abzuwägen und Informationen einzuordnen.
Das ist unser Handwerk, das wir Tag für Tag anwenden. Und falls wir es nicht korrekt tun, sichern ein ausgebautes Medienrecht und ein Heer von Medienanwältinnen und PR-Beratern die Rechte der Betroffenen.
Seien Sie ehrlich: Sie misstrauen unserer Branche. Aber womöglich ist Ihr Bild von ihr, liebe Ständerätinnen und Ständeräte, schlicht zu negativ. Vielleicht weil Sie es mit Social Media vermischen oder weil es geprägt ist von einzelnen, persönlichen Erlebnissen, die nicht die grundsätzliche Arbeit und Leistung von Medien widerspiegeln.
Deshalb: Liebe Ständerätinnen und Ständeräte, lassen Sie uns reden. 079 588 90 68; dominique.strebel@nospam-beobachter.ch oder – wenn Sie anonym Kontakt aufnehmen wollen – www.sichermelden.ch. Ich verspreche Ihnen, wir werden Ihre Daten vertraulich und mit der nötigen Sorgfalt behandeln. Wie wir das immer tun.
Dominique Strebel hat investigativ.ch mitgegründet und war der erste Präsident des Vereins. Heute leitet der Jurist und Journalist als Chefredaktor die Redaktion des Beobachters.
In der bevorstehenden Wintersession könnte der Ständerat die Pressefreiheit in der Schweiz einschränken. Die Entscheidung über zwei parlamentarische Vorstösse wird weitreichende Konsequenzen für den investigativen Journalismus haben.
Unterschreibt deshalb den Aufruf ans Parlament: Recherchen im Banken- und Finanzbereich müssen unbehindert stattfinden können. Die Arbeit von Medienschaffenden darf nicht kriminalisiert werden!
Offener Brief
Sehr geehrte Ständerätinnen, sehr geehrte Ständeräte
Mit der Annahme der Motion«Pressefreiheit in Finanzplatzfragen gewährleisten» (22.4272) am 27.02.2023 haben Bundesrat und Nationalrat das Problem der unzureichenden Pressefreiheit innerhalb des Bankengesetzes adressiert und einen Vorschlag zur Verbesserung gemacht. Wir bitten Sie, es ihnen gleich zu tun. Medienschaffende müssen auch im Finanz- und Bankensektor Hintergründe recherchieren und publizieren können. Medienfreiheit ist ein hohes Gut für eine funktionierenden Demokratie.
Schweizer Journalistinnen und Journalisten dürfen nicht in die Position gedrängt werden, wo sie, aus Angst vor Strafverfolgung, die Recherche von verdächtigen Bankdaten gar nicht erst an die Hand zu nehmen. Dies ist im Falle von «Suisse Secrets» passiert. Ausländische Journalistinnen und Journalisten konnten mit Schweizer Bankdaten zeigen, dass politisch exponierte Personen, die schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, Bankkonten in der Schweiz führten. Schweizer Medienschaffende, die in diesem Bereich über wichtiges Fachwissen verfügen, um die Enthüllungen besser zu kontextualisieren, waren aufgrund des Bankengesetzes nicht einmal berechtigt, die Daten einzusehen. Die Schweizer Öffentlichkeit erfuhr lediglich aus Medien anderer Länder davon.
Der Pressekodex sieht klare Pflichten für Medienschaffende vor. Der Schutz von Persönlichkeitsrechten hat in diesem Regelwerk viel Gewicht. Journalistinnen und Journalisten müssen das überwiegende öffentliche Interesse stets sorgfältig abwägen. Sie dürfen nur relevante Informationen publizieren. Darüber hinaus schützt das geltende Recht sensible persönliche Daten bereits heute. Das hält auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme fest. Aus diesem Grund bitten wir Sie, so wie es auch der Bundesrat empfiehlt, das Postulat «Handhabung der weiteren Verwendung illegal erworbener Daten» (23.4322) abzulehnen.
Journalistinnen und Journalisten brauchen Zugang zum geplanten Transparenzregister, um ihre Rolle wahrnehmen zu können. Dafür setzt sich der Verein investigativ.ch ein und hat deshalb an der Vernehmlassung zum entsprechenden Bundesgesetz teilgenommen.
Wir begrüssen die Einführung eines zentralen, behördlich geführten Registers der wirtschaftlich berechtigten Personen, die internationalen Standards entspricht, sowie die neue Offenlegungspflichten für diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre sowie für diejenigen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Mitglieder des Verwaltungsrats vor, die auf Anweisung einer Drittperson handeln.
Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass aus unserer Sicht der vorliegende Entwurf einen entscheidenden Schwachpunkt aufweist. Mit der Vorlage soll gemäss Bundesrat die Transparenz betreffend die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen erhöht und deren Identifikation erleichtert werden. Soll dieses Ziel der Transparenz wirklich erreicht werden, so braucht es aus unserer Sicht aber zwingend die Möglichkeit der Kontrolle von Medienschaffenden in ihrer demokratiepolitischen Rolle als Vierte Gewalt.
Die Erfahrung zeigt, dass Journalistinnen und Journalisten entsprechende Daten erfolgreich nutzen können, um Korruptions- und Geldwäschereifälle aufzudecken, die andernfalls unentdeckt bleiben würden. Aus dem Ausland sind zahlreiche Beispiele bekannt, in denen Medien einzeln oder gemeinsam dank Informationen aus den ihnen zugänglichen Registern Missstände und mutmassliche Verbrechen aufdecken konnten, die daraufhin Gegenstand von Strafverfahren wurden.
Bereits 2016 monierte Mark Branson, der ehemalige FINMA-Chef, die Banken würden einen Verdacht auf Geldwäscherei viel zu oft erst aufgrund von Recherchen durch Medien melden, anstatt laufend eigene Abklärungen zu machen. Ein Beispiel: So deckte ein internationales Konsortium investigativer Journalisten – darunter auch der Schweizer Zeitungen Tages-Anzeiger und die SonntagsZeitung – im Jahr 2015 auf, wie das Geldinstitut HSBC in Genf mit Steuerhinterziehern und anderen Kriminellen Geschäfte machte. Der Fall ging als «Swissleaks» in die Geschichte ein.
Seit der Änderung des Bankengesetzes, namentlich Art. 47, dürfen Schweizer Medienschaffende bei weiteren Enthüllungen betreffend Schweizer Banken jedoch nur noch zuschauen, denn: Bei der Veröffentlichung von geheimen Bankdokumenten riskieren sie ein Strafverfahren. Eindrücklich gezeigt hat sich das an der kollektiven Recherche «Suisse Secrets» zu einem Credit-Suisse-Datenleck, an welcher über 160 Journalistinnen und Journalisten aus der ganzen Welt gearbeitet haben – mit Ausnahme der Schweiz. Das Parlament hat erkannt, dass das problematisch ist und diskutiert derzeit eine Motion an den Bundesrat, wie Hürden abgebaut und die Pressefreiheit gewährleistet werden kann.
Gute und sichere Rahmenbedingungen für Recherchen sind für Medienschaffende grundlegend. Durch die Einschränkung des Zugriffs auf das Transparenzregister für die Öffentlichkeit und insbesondere für Journalistinnen und Journalisten wird der eigentliche Zweck des Registers, nämlich Transparenz zu schaffen, untergraben. Gerade in einem Land, in welchem demokratische Werte wie Transparenz und Öffentlichkeit eine wichtige Stellung haben, dürfen Journalistinnen und Journalisten in der Ausübung ihrer Funktion nicht gehindert werden. Auch widerspricht der vorliegende Entwurf des Art. 10 EMRK geschützten Interesse an einer informierten öffentlichen Debatte über Themen von öffentlichem Belang.
Dass gemäss erläuterndem Bericht der Zugang zum Register im Einzelfall aufgrund der Darlegung eines überwiegenden öffentlichen Interesses gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) ergeben werden kann, ist aus unserer Sicht ungenügend. Das BGÖ enthält zahlreiche Ausnahmeregelungen, die von den Betroffenen vorgebracht werden können und reichen von der Wahrung der ordnungsgemässen Durchführung spezifischer behördlicher Massnahmen, über die Berücksichtigung aussenpolitischer Interessen oder internationaler Beziehungen der Schweiz bis hin zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Wenn Betroffene sich auf diese Ausnahmen berufen, könnten sie den Zugang zum Register über Jahre hinweg blockieren, selbst wenn die Behörden ein öffentliches Interesse am Zugang anerkennen. Zudem ist es systemfremd, das Öffentlichkeitsgesetz in diesem Kontext anzuführen. Grundsätzlich verlangt das Öffentlichkeitsgesetz keine Begründung für den gewünschten Zugang.
Wir sind überzeugt, dass Medien zur Geldwäschereibekämpfung – gerade, was das Aufdecken von Finanzdelikten angeht – beitragen können. Dafür benötigen sie Zugriff zu offiziellen Informationen und Dokumenten.
Wir schlagen vor, Artikel 28 des Gesetzesentwurfs dahingehend zu modifizieren, dass der Zugang zum Register auf Anfrage von Individuen und Kollektiven, die ein nachweisbares Interesse haben – darunter Medienschaffende und Recherche-NGOs – gewährt wird.
Von Datenlecks ĂĽber Cyberangriffe bis hin zu Darknet: Die von investigativ.ch, Republik und Swiss Tech Journalists organisierte Konferenz zu Techjournalismus in Bern behandelte aktuelle Themen und warf heisse Debatten auf.
Fundierter Tech-Journalismus ist so erforderlich wie noch nie. Die jüngsten Angriffe auf Staat, Firmen und Medien haben gezeigt, welche Auswirkungen die Technik auf unseren Alltag hat: Datenlecks, Sicherheitslücken und Datenschutzverstösse stellen nicht mehr nur Entscheidungstragende vor Probleme. Auch die Bevölkerung versteht, dass Gefahren durch Fehler in der digitalen Welt drohen.
Deshalb widmete sich die zweite Swiss Tech Journalism Conference in Bern diesem aktuellen Thema. Rechercheurinnen und Reporter verfolgen die digitalpolitischen Sachgeschäfte nicht zum Selbstzweck. Sie leisten eine wichtige Übersetzungsarbeit und stellen kritische Fragen, um weitere Gefahren verhindern zu können.
Konkrete Tipps und spannende Diskussionen
So erklärte etwa Rebecca Ciesielski vom «Bayerischen Rundfunk» verschiedene Methoden der algorithmischen Verantwortlichkeiten (Algorithmic Accountability Reportings). Sie erzählte, ob Smartphones uns heimlich belauschen und wie Medienschaffende solchen Fragen auf den Grund gehen können.
Otto Hostettler vom «Beobachter» sprach in seinem sehr unterhaltsamen Referat über die Chancen und Grenzen von Recherchen im Darknet und zeigte, wo Erpresserbanden geklaute Daten zum Verkauf anbieten.
Reto Vogt, Chefredaktor von «Inside IT», zeigte auf, wie ein Fachmagazin mit wenig Ressourcen auf exklusive Stories stossen kann.
Und Tech-Reporterin Adrienne Fichter sprach mit Digitalpolitiker und Grünen-Nationalrat Gerhard Andrey über Regulierung der sogenannten «künstlicher Intelligenz», IT-Beschaffungsskandale und digitale Souveränität. Der Bundesratskandidat kritisierte dabei das fehlende «digitale Knowhow» in der Regierung.
Panel zum Thema Cyberangriffe
In einem hochkarätigen Panel wurde schliesslich über die für die Medienwelt besorgniserregenden Cyberangriffe diskutiert. Im März wurden die Verlage «NZZ» und «CH Media» angegriffen, worauf «CH Media» verschiedene Medienhäuser mit einer superprovisorischen Verfügung belegte.
Roland Kühne von «CH Media» nahm dazu Stellung und sprach mit Reto Vogt von «Inside IT» und Marc Ruef der Sicherheitsfirma Scip unter der Leitung von Moderatorin Sylke Gruhnwald darüber, was Cyberangriffe für betroffene Mitarbeitende und für die Berichterstattung bedeuten.
Die Veranstaltung wurde von der Gottlieb und Hans Vogt-Stiftung finanziell unterstützt. Timo Grossenbacher, Vorstandsmitglied von investigativ.ch und Leiter Automated Journalism bei Tamedia, sowie Adrienne Fichter, Co-Präsidentin der Swiss Tech Journalists und Redaktorin bei der Republik, führten durch den Abend.
Der weltweite Branchenevent für investigative Medienschaffende fand dieses Jahr in Göteborg, Schweden, statt. Das Schlagwort der Stunde: Radical Sharing. Grenzüberschreitende Recherchen sind seit mehreren Jahren im Aufwind – aus guten Gründen. Geschäftsführerin Eva Hirschi war für investigativ.ch an der Konferenz.
Hinweis: Dieser Artikel erschien zuerst im Fachmagazin „Schweizer Journalist:in“ (PDF). Die gesamte Ausgabe des Magazins kann hier nachbestellt werden.
„How to use Teletubbies to catch Baltic organized crime“, „Fish, cotton and sperms: the magic of DNA“, „Why be an aircraft nerd?“ oder „How to steal a gold mine“: Dies sind nur einige Inhalte der rund 200 Workshops und Werkstattgespräche, welche die Teilnehmenden – darunter rund 40 Journalistinnen und Journalisten aus der Schweiz – der viertägigen Konferenz zu Investigativjournalismus im schwedischen Göteborg vor die Wahl der Qual stellten.
Die alle zwei Jahre stattfindende Global Investigative Journalism Conference (GIJC) ist die weltweit grösste internationale Zusammenkunft von Investigativjournalisten. 2001 fand sie erstmals in Kopenhagen statt, 2010 organisierte das Recherchenetzwerk investigativ.ch die Konferenz in Genf. Aus dem früheren Nischenanlass hat sich ein Mega-Event entwickelt, der dieses Jahr alle Rekorde brach: Mehr als 2.100 Medienschaffende aus der ganzen Welt nahmen an den Schulungen, Workshops, Panels, Networking- und Brainstorming-Sitzungen teil.
Das grosse Interesse zeigt: Einerseits befindet sich der Investigativjournalismus seit einigen Jahren in starkem Aufwind. Auch in der Schweiz ist diese Tendenz feststellbar, mehrere Medien haben eigene Investigativteams aufgebaut, zudem sind neue unabhängige Recherchekollektive wie Reflekt, WAV oder Gotham City entstanden. Andererseits gründete der Andrang in Göteborg auch im nach der Corona-Pause starken Nachholbedarf an internationalem Austausch. Genau dies war eines der Hauptthemen der Konferenz: Cross-Border-Journalismus, sprich Journalismus über die Grenzen hinweg.
Ressourcen bĂĽndeln
Länderübergreifende Recherchen sind nicht neu. Die Recherche „Tobacco Underground“ von 2008 über den weltweiten Handel mit geschmuggelten Zigaretten gilt als eine der ersten grösseren Cross-Border-Recherchen. Sie wurde vom Center for Public Integrity in Washington, D. C., koordiniert, einer vom US-amerikanischen Journalisten Charles Lewis gegründeten Non-Profit-Organisation für investigativen Journalismus. Daraus entwickelte sich später das renommierte International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ), das durch die Publikation der Offshore-Leaks, Panama Papers und Paradise Papers weltweit bekannt wurde.
Das Modell ist simpel: Verschiedene Journalistinnen recherchieren gemeinsam ein Thema, das in all ihren Ländern Aktualität hat. Sie sammeln und teilen Informationen und Dokumentation, kontrollieren sie gegenseitig und ergänzen. Die Resultate publizieren sie zwar in der Regel zeitgleich, aber auf das jeweilige Zielpublikum angepasst. Es handelt sich somit nicht einfach um einen Artikel, der zigfach geteilt wird, sondern um unterschiedliche Beiträge zum selben Thema.
„Der Netzwerk-Journalismus ist eine Antwort auf die Netzwerk-Gemeinschaft“, sagt die britische Journalistin Hazel Sheffield von der Stiftung für investigativen Journalismus „Arena for journalism in Europe“, welche länderübergreifende Recherchen in themenspezifischen Netzwerken koordiniert und fördert. Durch die gemeinsame Recherche können Kräfte gebündelt werden – in einer unter starkem finanziellen Druck stehenden Branche kein unbedeutendes Argument. Dies vor allem auch, weil durch die Digitalisierung die Datenmengen exponentiell zugenommen haben und die Dokumente oftmals Tausende Seiten oder mehrere Terabyte schwer sind. Doch es geht um mehr als nur Einsparungen an Zeit und Geld: Hinzu kommen auch Zugang und Fachwissen.
Statt extra eine amerikanische Journalistin nach Genf fliegen zu lassen, kann ein Schweizer Kollege den Briefkasten einer gewissen Firma kontrollieren. Statt sich mit komplizierten Codes herumzuschlagen, überlässt man die Datenanalyse einem Experten. Auch die Kommunikation ist nicht zu vernachlässigen: So kann man auf Medienschaffende spezifischer Sprachen zurückgreifen statt auf Dolmetscher ohne journalistische Fachkompetenz – was etwa bei den Konfrontationen Betroffener relevant sein kann. Auch interkulturelle Unterschiede bei der Verständigung werden so überbrückt.
Besserer Schutz vor Klagen
Nicht zuletzt ermöglichen Kollaborationen auch besseren Schutz vor juristischen Angriffen. EinschĂĽchterungsmittel wie superprovisorische VerfĂĽgungen oder Slapp (strategic lawsuit against public participation) werden zur Makulatur, wenn die Informationen in zahlreichen Medien – auch im Ausland – zu finden sind. Der Quellenschutz profitiert ebenfalls. „Mehr Impact, weniger Risiko“, so fasst es Emilia DĂaz-Struck zusammen, GeschäftsfĂĽhrerin des Global Investigative Journalism Network, das die GIJC organisiert.
Inzwischen gibt es mehrere Netzwerke, die länderübergreifende Recherchen koordinieren. 2016 kamen gleich zwei europäische Netzwerke hinzu: Investigate Europe sowie European Investigative Collaborations (EIC). Bei EIC ist auch die Westschweizer Radio und Fernsehen RTS Mitglied. Eines der jüngsten Publikationsbeispiele dieses Netzwerks: die Predator Files über eine Spionagesoftware für Smartphones, an deren Recherche auch die „Wochenzeitung“ (WOZ) beteiligt war.
Auch ausserhalb Europas entwickeln sich Netzwerke. In Asien hat sich etwa das Environmental Reporting Collective (ERC) einen Namen gemacht. Selbst Finanzierungsquellen explizit für Cross-Border-Recherchen gibt es, wie etwa den von mehreren Stiftungen sowie der EU mitfinanzierten Journalismfund.eu mit Sitz in Brüssel oder den von mehreren Organisationen unterstützten Fund Investigative Journalism for Europe (IJ4EU), der ebenfalls von Stiftungen sowie der Europäischen Kommission finanziert wird.
Vertrauen als Grundlage
Interessant ist: Nicht nur grosse Medienhäuser, auch immer mehr Freelancer und kleine Medien arbeiten in länderübergreifenden Konsortien mit. Für Trittbrettfahrer gibt es allerdings keinen Platz: Der französische Journalist Laurent Richards von Forbidden Stories adressierte in einem der Panels direkt an die Medienhäuser und Redaktionsleiter: „Seht Kollaborationen nicht als einfache Möglichkeit, Leaks und Scoops zu erhalten. Die Journalisten müssen immer noch raus ins Feld.“
Immer wieder wurde in Göteborg betont, wie wichtig das Vertrauen bei gemeinsamen Recherchen sei. Vertrauen, dass alle mit anpacken. Vertrauen, dass niemand den Scoop vor den anderen publiziert. Konkurrenzdenken sei fehl am Platz, sagte Laurent Richards und fügte an, dass es der Branche ohnehin guttue, wenn die grossen Egos weniger im Vordergrund stünden. Das sieht auch der deutsche Investigativjournalist Frederik Obermaier so: „Die Autorenzeile mag durchaus mehrere Namen vertragen.“ Nicht vergessen gehen sollten etwa auch Fixer.
Frederik Obermaier, der zusammen mit dem Journalisten Bastian Obermayer 2016 die weltweiten Panama-Papers-Enthüllungen initiierte und dafür 2017 mit dem Pulitzer-Preis ausgezeichnet wurde, stellt eine neue Tendenz fest: „Wir treten in eine neue Phase des kollaborativen Journalismus ein.“ Er nennt sie die Phase des radikalen Teilens: „Die junge Generation kennt dieses Einsamer-Wolf-Milieu ohnehin nicht.“ Auch in anderen Bereichen könne man zusammenarbeiten, etwa beim Factchecking oder bei juristischen Abklärungen. „Auch Anwälte sollten sich austauschen.“
Kollaborationen mit der Zivilgesellschaft wiederum wollen die Bevölkerung zu miteinbeziehen. Ein Beispiel ist die Recherche „Wem gehört Hamburg?“ von 2018, bei der das deutsche Recherchenetzwerk CORRECTIV gemeinsam mit dem „Hamburger Abendblatt“ sowie der Unterstützung von mehr als 1000 Mieterinnen und Mietern Licht in die Eigentumsverhältnisse im Hamburger Wohnungsmarkt brachten. Die Recherche – eine der ersten dieser Art – wurde mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet.
Solche Beispiele gibt es auch in der Schweiz: So hat das Magazin „Beobachter“ 2021 seine Leserschaft aufgerufen, gefährliche Stellen auf dem Schulweg zu melden. Fast 600 Rückmeldungen konnten ausgewertet werden. Für diese Recherche hat der Beobachter mit dem Schweizer Ableger von CORRECTIV zusammengearbeitet, dem CORRECTIV CrowdNewsroom. Ziel seiner Online-Plattform ist es, dass Bürger und Journalisten gemeinsam recherchieren und für die Gesellschaft relevante Missstände aufdecken.
Mehr GlaubwĂĽrdigkeit
Ob mit Journalistinnen unterschiedlicher Medien oder mit Vertretern aus der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft: Immer stärker wird im Journalismus auf Teamarbeit gesetzt. Für Laurent Richards von Forbidden Stories können solche kollaborativen Recherchen durchaus auch ein Mittel für mehr Glaubwürdigkeit sein, um das Vertrauen der Gesellschaft wieder zu erlangen. „Wenn verschiedene Medien gemeinsam einen Skandal aufdecken, dann widerlegt das die Hypothese, eine Zeitung verfolge eine eigene Agenda.“ Die Konferenz in Schweden bot auch die Gelegenheit, neue länderübergreifende Recherchen zu initiieren – wir dürfen gespannt sein.
Weil der Bundesrat die Hintergründe rund um die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS zur Geheimsache erklärt hat, verleiht das Recherche-Netzwerk investigativ.ch der federführenden Finanzministerin Karin Keller-Sutter den Goldenen Bremsklotz.
Die über 350 Mitglieder der Vereinigung des Recherche-Netzwerks investigativ.ch haben gewählt: Sie konnten zwischen den drei Nominierten (Migros, Zürcher Regierungsrat Mario Fehr sowie Bundesrätin Karin Keller-Sutter) den grössten Informationsverhinderer 2023 küren. Die Wahl fiel eindeutig auf Finanzministerin Keller-Sutter.
FederfĂĽhrend beim CS-Deal
Der Grund: Obwohl die Öffentlichkeit beim Zusammenbruch der Credit Suisse und der anschliessenden Übernahme durch die UBS mit 209 Milliarden Franken haftete, wird ihr der Zugang zu relevanten Informationen verwehrt. Der Bundesrat – und mit ihm an vorderster Front die federführende Finanzministerin Karin Keller-Sutter – hat gestützt auf eine Notverordnung gehandelt und viele Aspekte des Falls zur Geheimsache erklärt. Informationen, vor allem bezüglich Liquiditätshilfen und Ausfallgarantien, werden geheim gehalten. Medienschaffende blitzten mit ihren Anfragen zum Krisenfall reihenweise ab.
«Dieses Vorgehen ist staatspolitisch bedenklich. In dieser Krise wäre maximale Transparenz erforderlich gewesen. Es ist unverständlich, weil das Öffentlichkeitsgesetz ausreichende Schutzmechanismen auch für diese ausserordentliche Situation geboten hätte», sagt Marc Meschenmoser, Co-Präsident von investigativ.ch. «Eine solche Geheimhaltungspolitik gefährdet das Vertrauen in die Regierung, insbesondere in einer Zeit, in der Vertrauen eine Schlüsselrolle spielt.»
Kritik gegen die Aufhebung des Ă–ffentlichkeitsgesetzes
Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (EDÖB) und die Staatspolitische Kommission des Nationalrats kritisieren die mangelnde Transparenz und sehen keine Rechtsgrundlage für die Aufhebung des Öffentlichkeitsgesetzes. Auch Rechtsexperten fordern die Offenlegung relevanter Unterlagen. Die Regierung verteidigt die Geheimhaltung mit der Sensibilität der Geschäftsinformationen und dem Risiko für den Rettungsdeal. Es laufen mehrere Schlichtungsverfahren beim EDÖB.
«Wir prangern die mangelnde Transparenz beim Bundesrat an und bedauern, dass die Finanzministerin Karin Keller-Sutter sich nicht bereiterklärte, den Bremsklotz persönlich entgegenzunehmen und sich unseren Fragen zu stellen», sagte Marc Meschenmoser anlässlich der Preisverleihung am 31. Oktober in Zürich. Der Goldene Bremsklotz wurde deshalb ohne die Anwesenheit der Preisträgerin verliehen. Das Finanzdepartement verzichtete auf eine Stellungnahme und wies lediglich darauf hin, dass die von investigativ.ch kritisierten Entscheide vom Gesamtbundesrat gefällt worden seien.
Das Recherche-Netzwerk investigativ.ch vertritt die Meinung, dass gute Recherchen nur mit guten Arbeitsbedingungen möglich sind. Deshalb unterstützen wir die von syndicom und impressum lancierte Petition für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen in den Medien.
Ziel der Petition ist, dass der Verlegerverband VSM die Verhandlungen mit syndicom und impressum für einen Gesamtarbeitsvertrag Presse für die Deutschschweiz und das Tessin wiederaufnimmt. Derzeit sind die Verhandlungen unterbrochen, da sich der VSM weigert, sein Angebot zu verbessern. Der VSM beharrt auf schockierend tiefen Mindestlöhnen, und regelmässig freischaffende Mitarbeitende («Freie») sollen es weiter sehr schwer haben, unter den Schutz des GAV zu kommen.
Missstände aufdecken und Informationen belegbar machen: Das ist besonders herausfordernd, wenn Firmen diskret über Briefkästen funktionieren, Multis international verflochten sind oder Unternehmer mit Kryptowährungen jonglieren. Wir haben die besten Quellen für solche Recherchen gesammelt.
Dieses Listicle entstand mit der Hilfe von Inputs des Recherchedesks von Tamedia und SRF Investigativ. Fehlt noch eine Quelle? Dann schick uns gerne eine E-Mail an kontakt@nospam-investigativ.ch.
Informanten: Hart zu knacken und Belege zwingend
Insider sind Gold wert, insbesondere bei der Rekonstruktion von Ereignissen (z.B. wer-wusste-wann-was) oder bei Stories rund um Personalpolitik. An sie heranzukommen ist aufwendig, die Zurückhaltung ist in dieser Branche gross. Doch es lohnt sich: Internas kommen oft nur so an die Öffentlichkeit. Weil die Informationslage so dünn ist, besteht jedoch die Gefahr, als Journalist:in instrumentalisiert zu werden, z.B. allein schon dadurch, dass Quellen bestimmte Informationen auslassen. Es gilt hier deshalb strikt das 2-Quellen-Prinzip – und im Idealfall einen zusätzlichen Beleg in Papierform.
Handelsregister: Schau genau hin!
Oft unterschätzte Quellen, da sie nicht so geheimnisvoll anmuten wie ein «Whistleblower». Durch die Recherche in Registern finden wir neue Hinweise, können Netzwerke erforschen und erhalten wichtige Informationen. Interessant sind auch die Möglichkeiten ausländischer Register, wie das Company House in Grossbritannien oder SEC in den USA. Dort gibt es zusätzliche Dokumente, auch über Schweizer Firmen. Open Corporates ist eine Website, die viele Handelsregister der Welt durchsuchbar macht. Ein weiteres Tool ist The Official Board, wo Firmen-Organigramme hinterlegt sind und Manager-Namen, die nicht in den Handelsregistern zu finden sind.
Social Media: Scams und Trolls
Ein wichtiges Tool, um Personen zu finden und potentielle Betrüger zu identifizieren. Viele Scams laufen mittlerweile auf den sozialen Netzwerken. Auf der Suche nach Hinweisen kann X, Reddit oder Instagram wertvoll sein. Vorsicht: Gerade in der Krypto-Szene tummeln sich auch viele (anonyme) Trolls und es gibt gegenseitige Anschuldigungen in der Branche. Posts können gute Hinweise für die Recherche sein, sind aber an sich kein Beleg.
Spezifische Tools und Fachexperten: Krypto-Transaktionen
Transaktionen mit Kryptowährungen sind viel transparenter als gemeinhin angenommen wird. Die Crux bei diesen Recherchen: Die Wallet-Adresse zu identifizieren. Dafür müssen wir Offline-Quellen anzapfen oder Glück haben. Manchmal posten Besitzer ihre Adresse in Foren oder als Spendenaufrufe. Hat man die Adresse, können Transaktionen verfolgt mit Tools wie blockchair.com und etherscan.io werden. Auch ist es möglich, Wallets zu identifizieren, wenn man genügend Informationen (z.B. Zeitpunkt / Höhe des Betrags) hat. Wird es zu technisch, ist es sinnvoll bei der Recherche mit einem Branchenexperten in den Austausch zu gehen.
NGOs: Expertenwissen und Kontakte
Viele Organisationen verfügen über ein breites Netzwerk und tiefes Fachwissen über Firmen. Im deutschsprachigen Raum aktiv sind u.a. Public Eye, Greenpeace, Human Rights Watch, Bedrohte Völker, FinanceWatch. Die Informationen journalistisch zu verifizieren ist auch im Kontakt mit NGOs zentral, z.B. müssen Belege mit journalistischen Kriterien nachvollziehbar sein, Interviews selbst und journalistisch geführt werden. NGOs im Ausland können einen Türöffner sein, um Kontakte oder Betroffene zu finden. Um NGOs in aller Welt zu finden, gibt es Datenbanken, die nach Land und Thema filterbar sind.
Anwälte und Politiker: Insights mit Interessen
Sie haben exklusive Inhalte, die den Durchbruch bei der Recherche bedeuten können. Aber: Sie haben Interessen. Es gilt also wie bei den NGOs die Regel: Wir Journalisten müssen die Informationen unabhängig überprüfen. Wichtig in diesen Fällen: Früh die Gegenseite kontaktieren, um die Gegenargumente zu kennen und die Recherche entsprechend zu gestalten.
Justizdokumente: Die Autobahn zur exklusiven Story
Oft unterschätzt. Strafbefehle, Anklageschriften oder Einstellungsverfügungen enthalten oft eigene Stories oder Hinweise auf weitere Rechercheansätze. Auch verwaltungsstrafrechtliche Verfügungen können interessant sein. Richtig ausgewählt und geplant, kann die Einsicht in diese Dokumente exklusive Stories, die schnell umsetzbar sind, hervorbringen. Strafbefehle sind in den meisten Kantonen einsehbar, mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen – diese erfährt man bei den jeweiligen Ämtern, wo man sich auch anmelden kann.
Das Datenleck: Eine eigene Disziplin
Der Vorteil ist, dass die Informationen direkt mit Daten belegbar sind und das Bild meistens umfassend ist, z.B. alle Dokumente eines Falls geleakt wurden. Der Nachteil ist, dass ein Datensatz oft chaotisch ist und mit viel Aufwand strukturiert werden muss. Und manchmal bringen Lecks ethische und rechtliche Fragen mit sich, z.B. wenn sie ursprünglich als Hack entstanden sind. Das öffentliche Interesse muss beim Verwenden solcher Daten überwiegen. Der Aleph von OCCRP vereint viele Datensätze, die von Journalisten durchsucht werden können.